AUFLÖSUNG
Zur Anordnung der Verwaltungseinheiten im Jahr 2025
STÄNDIGER AUSSCHUSS DER NATIONALVERSAMMLUNG
Gemäß der Verfassung der Sozialistischen Republik Vietnam;
Gemäß dem Gesetz über die Organisation der Nationalversammlung Nr. 57/2014/QH13, geändert und ergänzt durch eine Reihe von Artikeln gemäß Gesetz Nr. 65/2020/QH14 und Gesetz Nr. 62/2025/QH15;
Gemäß Gesetz zur Organisation der lokalen Regierung Nr. 65/2025/QH15;
AUFLÖSUNG:
Kapitel I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1. Umfang und Ziele der Verwaltungseinheitenordnung im Jahr 2025
1. Diese Resolution sieht die Struktur der Provinzen und zentral verwalteten Städte (im Folgenden als Verwaltungseinheiten auf Provinzebene bezeichnet) und die Struktur der Gemeinden, Bezirke und Städte (im Folgenden als Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene bezeichnet) im Jahr 2025 gemäß den Resolutionen und Schlussfolgerungen des Zentralen Exekutivkomitees, des Politbüros und des Sekretariats zur weiteren Strukturierung des Apparats des politischen Systems, zur Strukturierung der Verwaltungseinheiten und zur Organisation zweistufiger lokaler Regierungen vor.
2. Die in dieser Entschließung festgelegte Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene sieht den Zusammenschluss von Provinzen mit anderen Provinzen zur Bildung neuer Provinzen oder den Zusammenschluss von Provinzen mit zentral verwalteten Städten zur Bildung neuer zentral verwalteter Städte gemäß der von den zuständigen Behörden genehmigten Anordnungsorientierung vor, um die Anzahl der Verwaltungseinheiten zu verringern, ihren Umfang zu vergrößern, den Entwicklungsraum zu erweitern und das Potenzial und die Vorteile der Orte zu maximieren.
3. Die in dieser Resolution festgelegte Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene umfasst die Gründung, Auflösung, Zusammenlegung und Aufteilung von Verwaltungseinheiten sowie die Anpassung der Grenzen von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, um eine angemessene Menge und Größe sicherzustellen. Im ganzen Land wird die Anzahl der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene im Vergleich zur Gegenwart um etwa 60 bis 70 % reduziert, wodurch die Anforderungen an eine bürgernahe Organisation der lokalen Regierung auf Gemeindeebene erfüllt werden, die effektiv, effizient und wirksam arbeitet. Im Falle der Einteilung von Bezirken mit Verwaltungseinheiten derselben Ebene ist die nach der Einteilung gebildete Verwaltungseinheit der Bezirk; Im Falle einer Umstrukturierung von Gemeinden und Städten ist die nach der Umstrukturierung gebildete Verwaltungseinheit die Gemeinde.
Artikel 2. Grundsätze der Verwaltungseinheit
1. Sicherstellung der Führung der Partei und Stärkung der Führungs- und Leitungsrolle der Leiter von Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der Verwaltungseinheitenordnung.
2. Die Gliederung der Verwaltungseinheiten muss im Einklang mit der Verfassung stehen und den Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation der Kommunalverwaltung sowie dieser Entschließung entsprechen.
Wenn die Anordnung der Verwaltungseinheiten mit der von den zuständigen Behörden genehmigten Ausrichtung übereinstimmt, wird davon ausgegangen, dass sie mit der entsprechenden, von den zuständigen Behörden genehmigten Planung übereinstimmt.
3. Die Einteilung der Verwaltungseinheiten auf Provinz- und Gemeindeebene erfolgt für Verwaltungseinheiten, deren natürliche Flächen oder Bevölkerungsgrößen nicht den Standards der entsprechenden Verwaltungseinheiten entsprechen, die in der Resolution Nr. 1211/2016/UBTVQH13 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 25. Mai 2016 zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten festgelegt sind, die gemäß der Resolution Nr. 27/2022/UBTVQH15 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 21. September 2022 (im Folgenden „Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten“ genannt) geändert und um eine Reihe von Artikeln ergänzt wurde; haben ähnliche historische und kulturelle Traditionen; geographisch benachbart; über die entsprechende Größe, das entsprechende Potenzial, die entsprechenden Vorteile und den entsprechenden wirtschaftlichen Entwicklungsstand verfügen.
4. Bei der Ausarbeitung von Plänen für die Anordnung von Provinz- und Gemeindeverwaltungseinheiten müssen Faktoren im Zusammenhang mit natürlichen Bedingungen, Verkehrsinfrastruktur, Verteilung und Organisation von Wirtschaftsräumen berücksichtigt werden, um eine maximale Förderung des Potenzials und der Vorteile der wirtschaftlichen Entwicklung jedes Ortes sowie eine gegenseitige Unterstützung zur Förderung der allgemeinen sozioökonomischen Entwicklung der Verwaltungseinheit nach der Anordnung zu gewährleisten. Berücksichtigen Sie sorgfältig Faktoren wie die Qualifikation und Managementkapazität der lokalen Parteikomitees und Behörden sowie den Grad der digitalen Transformation und der Anwendung von Informationstechnologie durch die lokalen Behörden und die Bevölkerung. Gewährleistung der nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsanforderungen, Aufbau solider Verteidigungszonen an Schlüsselstandorten, Inselgebieten, Archipelen und Grenzgebieten; die historischen, kulturellen und ethnischen Traditionen jedes Ortes bewahren und fördern; den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu sichern.
5. Im Falle der Umsetzung der Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, die die Grenzen von Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene ändert, ist es nicht erforderlich, die Verfahren zur Anpassung der Grenzen der Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene, zu denen die Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gehören, zu befolgen.
6. Verknüpfung der Anordnung der Verwaltungseinheiten mit Innovation und der Anordnung des Organisationsapparats des politischen Systems, um diesen zu rationalisieren und effektiv und effizient arbeiten zu lassen; Förderung der Dezentralisierung und Machtdelegation sowie Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung der lokalen Regierungen; Umstrukturierung und Verbesserung der Qualität des Personals, der Beamten und der öffentlichen Angestellten; Stellen Sie sicher, dass die lokalen Behörden auf Gemeindeebene nah an den Menschen sind und ihnen bestmöglich dienen.
7. Bei der Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung werden die Standards hinsichtlich Struktur und Niveau der sozioökonomischen Entwicklung, Anzahl der angeschlossenen Verwaltungseinheiten, Art des Stadtgebiets und Niveau der Entwicklung der städtischen Infrastruktur nicht auf nach der Anordnung gebildete Verwaltungseinheiten angewendet.
8. Konzentrieren Sie sich auf die Propaganda und Mobilisierung der Bevölkerung und leisten Sie gute Arbeit, um Konsens, Unterstützung und eine hohe Einigkeit hinsichtlich der Politik zur Anordnung der Verwaltungseinheiten zu erreichen.
Artikel 3. Fälle , in denen eine Verwaltungseinheitsregelung nicht erforderlich ist
Treffen Sie keine Vorkehrungen für Verwaltungseinheiten mit isolierten Standorten oder Standorten von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit der Landesverteidigung, Sicherheit und dem Schutz der nationalen Souveränität.
Artikel 4. Orientierung an Standards der nach der Reorganisation gebildeten Verwaltungseinheiten auf Provinzebene
Nach dieser Regelung gebildete Verwaltungseinheiten auf Provinzebene müssen hinsichtlich der natürlichen Fläche und Bevölkerungsgröße die Standards der entsprechenden Verwaltungseinheiten erfüllen, die in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten vorgeschrieben sind. Im Falle einer Umstrukturierung einer Provinz zu einer zentral verwalteten Stadt muss die nach der Umstrukturierung gebildete Provinz hinsichtlich Naturfläche und Bevölkerungsgröße grundsätzlich die Standards einer zentral verwalteten Stadt erfüllen.
Artikel 5. Orientierung an Standards der nach der Umstrukturierung gebildeten Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene
1. Auf der Grundlage der in Artikel 2 dieser Entschließung festgelegten Grundsätze für die Anordnung von Verwaltungseinheiten ist das Volkskomitee der Provinz dafür verantwortlich, einen Plan zur Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene zu entwickeln und auszuwählen, der den Merkmalen von ländlichen, städtischen, Insel-, Berg-, Hochland-, Grenz- und Flachlandgebieten sowie Gebieten mit ethnischen Minderheiten entspricht und die folgenden Orientierungen erfüllt:
a) Die nach der Umstrukturierung gebildeten Berg- und Hochlandgemeinden weisen eine natürliche Fläche von 200 % oder mehr und eine Bevölkerungsgröße von 100 % oder mehr der in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung über Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten festgelegten Standards der entsprechenden Gemeinde auf;
b) Gemeinden, die nach der Umstrukturierung gebildet wurden und nicht unter Punkt a und d dieser Klausel fallen, haben eine Bevölkerungszahl von 200 % oder mehr und eine natürliche Fläche von 100 % oder mehr der Standards der entsprechenden Gemeinden, die in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung über Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten vorgeschrieben sind;
c) Die nach der Regelung gebildeten Bezirke verfügen über eine natürliche Fläche von 5,5 km2 oder mehr; für Bezirke in zentral verwalteten Städten mit 45.000 oder mehr Einwohnern; Bezirke von Provinzen, die nach der Umstrukturierung in Berg-, Hochland- und Grenzgebieten mit einer Bevölkerung von 15.000 oder mehr gebildet wurden; Die übrigen Bezirke haben eine Bevölkerung von 21.000 oder mehr Menschen.
d) Die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene unter den Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene auf Inseln muss die Anforderungen der nationalen Verteidigung und Sicherheit gewährleisten und der von den zuständigen Behörden genehmigten Ausrichtung folgen.
2. Im Falle der Eingliederung von drei oder mehr Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene in eine neue Gemeinde oder einen neuen Bezirk ist es nicht erforderlich, die in Absatz 1 dieses Artikels vorgeschriebene Orientierung an den Standards zu berücksichtigen.
3. Falls die nach der Reorganisation gebildete Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene die in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Vorgaben zu den Standards nicht erfüllen kann und nicht unter die in Absatz 2 dieses Artikels festgelegten Fälle fällt, erstattet die Regierung dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung Bericht zur Prüfung und Entscheidung.
4. Die Regierung soll die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte anleiten und anweisen, ein Projekt zur Neuordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene in ihren Gebieten zu entwickeln, um eine landesweite Reduzierung der Zahl der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene entsprechend dem in Absatz 3, Artikel 1 dieser Entschließung festgelegten Verhältnis sicherzustellen.
Artikel 6. Datenquellen zur natürlichen Fläche und Bevölkerungsgröße der Verwaltungseinheiten, die das Abkommen umsetzen
1. Die natürliche Fläche einer Verwaltungseinheit wird anhand der von den zuständigen Behörden veröffentlichten Landstatistik bestimmt und von der staatlichen Verwaltung für Landwirtschaft und Umwelt auf Provinzebene bestätigt.
2. Die Einwohnerzahl einer Verwaltungseinheit umfasst die ständigen Einwohner und die vorübergehenden Einwohner, die von der zuständigen Polizeibehörde angegeben und bestätigt wurden.
3. Die Daten zur natürlichen Fläche und Bevölkerungsgröße als Grundlage für die Einteilung der Verwaltungseinheiten werden zum 31. Dezember 2024 berechnet.
Artikel 7. Namen der nach der Reorganisation gebildeten Verwaltungseinheiten auf Provinz- und Gemeindeebene
1. Der Name einer nach der Umstrukturierung gebildeten Verwaltungseinheit auf Provinzebene wird gemäß der von der zuständigen Behörde genehmigten Umstrukturierungsrichtlinie nach einer der zuvor umstrukturierten Verwaltungseinheiten benannt.
2. Die Benennung und Umbenennung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene wird wie folgt geregelt:
a) Der Name einer Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene muss leicht zu lesen, leicht zu merken, prägnant, systematisch und wissenschaftlich sein, mit den historischen und kulturellen Traditionen des Ortes im Einklang stehen und von der örtlichen Bevölkerung unterstützt werden.
b) Förderung der Benennung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene nach Seriennummern oder nach den Namen von Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene (vor der Einrichtung) mit angehängten Seriennummern, um die Digitalisierung und Aktualisierung von Informationsdaten zu erleichtern;
c) Der Name einer Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene darf nicht mit dem Namen einer Verwaltungseinheit derselben Ebene im Geltungsbereich einer Verwaltungseinheit auf Provinzebene oder im Geltungsbereich einer Verwaltungseinheit auf Provinzebene identisch sein, die voraussichtlich nach der Regelung gebildet wird.
Kapitel II
VERFAHREN, FORMALITÄTEN, DOKUMENTE FÜR DAS REORGANISATIONSPROJEKT DER VERWALTUNGSEINHEIT
Artikel 8. Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Plänen zur Neuordnung der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene
1. Auf der Grundlage der von den zuständigen Behörden genehmigten Leitlinien für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene beauftragt die Regierung das Volkskomitee einer der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene, die Anordnung gemeinsam umzusetzen und in Abstimmung mit dem Volkskomitee der übrigen Verwaltungseinheiten auf Provinzebene ein Projekt für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene zu entwickeln.
2. Das Dossier des Projekts zur Einrichtung von Provinzverwaltungseinheiten umfasst:
a) Bericht über die Gliederung der Provinzverwaltungseinheiten;
b) Entwurf zur Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene gemäß der in Anhang 1 dieser Resolution vorgeschriebenen Form;
c) Bericht, der die öffentliche Meinung, die Meinungen der Volksräte auf allen Ebenen und der relevanten Behörden und Organisationen zusammenfasst;
d) 02 Karten, darunter 01 Karte zum aktuellen Stand der umzuorganisierenden Provinzverwaltungseinheiten und 01 Karte zum Plan zur Umstrukturierung der Provinzverwaltungseinheiten;
d) Sonstige relevante Dokumente (falls vorhanden).
3. Das Volkskomitee der Provinzen (das vorsitzende und koordinierende Organ) organisiert die Sammlung der öffentlichen Meinung zur Politik der Organisation der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene. Über Inhalt und Form der Konsultation wird gemäß den Vorgaben der Regierung entschieden.
4. Nach Erhalt der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation soll das Volkskomitee der Provinz (das vorsitzende und koordinierende Organ) den Entwurf fertigstellen und ihn den Volksräten auf den relevanten Ebenen zur Prüfung und Abstimmung über die Politik zur Einteilung der Provinzverwaltungseinheiten vorlegen. Das Provinzvolkskomitee (die vorsitzende Behörde) fasst auf Grundlage des Ergebnisberichts des mitorganisierenden Provinzvolkskomitees (der koordinierenden Behörde) einen Gesamtbericht zusammen und sendet ihn zur Beurteilung an das Innenministerium.
5. Das Innenministerium organisiert die Bewertung des Inhalts des von der jeweiligen Kommune ausgearbeiteten Projekts zur Regelung der Provinzverwaltungseinheiten, fasst das Regierungsprojekt zur Regelung der Provinzverwaltungseinheiten zusammen und entwickelt es weiter und erstattet der Regierung Bericht zur Vorlage bei der Nationalversammlung.
6. Die Projektakte der Regierung zur Ausgestaltung der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene muss zusammen mit dem Resolutionsentwurf der Nationalversammlung vor dem 30. Mai 2025 an den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung übermittelt werden. Die Projektakte muss vom Ausschuss für Recht und Justiz der Nationalversammlung geprüft und vom Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung kommentiert werden, bevor sie der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung gemäß ihrer Zuständigkeit vorgelegt wird.
7. Das Projektdossier muss der Nationalversammlung vor dem 30. Juni 2025 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass es ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Artikel 9. Verfahren zur Ausarbeitung und Genehmigung von Plänen zur Neuordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene
1. Das Volkskomitee auf Provinzebene soll einen Plan zur Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene vor Ort entwickeln, der den in den Artikeln 2 und 5 dieser Entschließung festgelegten Anordnungsgrundsätzen und Richtlinien entspricht.
2. Das Dossier des Projekts zur Organisation von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene umfasst:
a) Bericht über die Ausgestaltung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene;
b) Entwurf zur Gliederung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gemäß dem in Anhang 2 dieser Resolution vorgeschriebenen Formular;
c) Bericht, der die öffentliche Meinung, die Meinungen der Volksräte auf allen Ebenen und der relevanten Behörden und Organisationen zusammenfasst;
d) Resolutionsentwurf des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Gliederung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene;
d) 02 Karten, darunter 01 Karte zum aktuellen Grenzzustand aller relevanten Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene und 01 Karte zum Plan zur Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene;
e) Sonstige relevante Dokumente (falls vorhanden).
3. Das Volkskomitee der Provinz organisiert eine Versammlung, um die öffentliche Meinung zur Politik der Einrichtung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene einzuholen. Über Inhalt und Form der Konsultation wird gemäß den Vorgaben der Regierung entschieden.
4. Nach Erhalt der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation soll das Volkskomitee der Provinz den Entwurf fertigstellen, ihn den Volksräten auf den relevanten Ebenen zur Prüfung und Abstimmung über die Politik zur Einrichtung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene vorlegen, ihn zusammenfassen und ihn dem Innenministerium zur Beurteilung vorlegen.
5. Das Innenministerium organisiert die Bewertung des Inhalts des von der jeweiligen Kommune ausgearbeiteten und zusammengefassten Projekts zur Gliederung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, entwickelt das Regierungsprojekt zur Gliederung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene jeder Verwaltungseinheit auf Provinzebene und erstattet der Regierung Bericht zur Vorlage beim Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung. Falls die Provinzverwaltungseinheit über eine von der zuständigen Behörde genehmigte Reorganisationsorientierung verfügt, fasst das Innenministerium den Inhalt des Reorganisationsprojekts der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene der Provinzverwaltungseinheiten zusammen, die die Reorganisation durchführen, und entwickelt ein Projekt zur Reorganisation der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene unter der Provinzverwaltungseinheit, die nach der Reorganisation voraussichtlich gebildet wird.
6. Die Projektakte der Regierung zur Ausgestaltung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene muss dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung vor dem 30. Mai 2025 vorgelegt werden. Die Projektakte muss vom Ausschuss für Recht und Justiz der Nationalversammlung geprüft werden und dient als Grundlage für die Vorlage beim Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung vor dem 30. Juni 2025, um sicherzustellen, dass sie ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Kapitel III
STÄRKUNG DER ORGANISATIONSSTRUKTUR UND ANWENDUNG SPEZIELLE REGELUNGEN UND RICHTLINIEN DER VERWALTUNGSEINHEITEN NACH DER ROTATION
Artikel 10. Anordnung und Konsolidierung der Organisationsstruktur von Agenturen und Organisationen nach der Anordnung der Verwaltungseinheiten
1. Bei der Einrichtung und Konsolidierung der lokalen Regierungsbehörden und -organisationen muss bei der Einrichtung von Verwaltungseinheiten das Prinzip der Einheit gewahrt und gemäß den Anweisungen der zuständigen Behörden mit der Einrichtung von Parteiorganisationen und gesellschaftspolitischen Organisationen auf derselben Ebene in Einklang gebracht werden.
2. Die Organisation des Volksrats, des Volkskomitees und der Organe des Volksrats und des Volkskomitees auf Provinz- und Gemeindeebene nach der Einteilung in Verwaltungseinheiten muss den Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation der lokalen Regierung und den Anweisungen der zuständigen Behörden entsprechen.
3. Die Amtszeit des Volksrates in der neuen Verwaltungseinheit wird nach der Neuordnung wie folgt bestimmt:
a) Behält die neue Verwaltungseinheit nach der Umstrukturierung den Namen einer der Verwaltungseinheiten vor der Umstrukturierung, so berechnet sich die Amtszeit des Volksrats in der Verwaltungseinheit nach der Umstrukturierung weiterhin nach der Amtszeit des Volksrats in der Verwaltungseinheit, die denselben Namen behält.
b) Ändert die neue Verwaltungseinheit nach der Umstrukturierung ihren Namen oder ändert sich die Art der Verwaltungseinheit, wird die Amtszeit des Volksrates in der neuen Verwaltungseinheit nach der Umstrukturierung ab dem Zeitpunkt der Gründung von Beginn an (Amtszeit I) an neu berechnet.
4. Falls der Volksrat in einer der Provinzverwaltungseinheiten vor der Reorganisation ein Ethnisches Komitee organisiert hat, wird der Volksrat der Provinz in der Verwaltungseinheit nach der Reorganisation ebenfalls ein Ethnisches Komitee organisieren, das bis zum Ende der Amtszeit 2021–2026 tätig sein wird. Die Einrichtung anderer Ausschüsse des Volksrates erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation der lokalen Regierung.
5. Setzen Sie den ursprünglichen Status des Büros der Delegation der Nationalversammlung und des Volksrats der Provinzen sowie der spezialisierten Agenturen unter dem Volkskomitee der Provinzen um, die einheitlich in den einzelnen Orten organisiert sind. Die Organisation spezialisierter Agenturen unter den Volkskomitees auf Provinzebene wird von den lokalen Behörden auf Provinzebene im Einklang mit den Regierungsvorschriften geprüft und entschieden.
Die Anordnung anderer Verwaltungsbehörden und Organisationen unter dem Volkskomitee der Provinz muss den Regierungsvorschriften entsprechen.
Die Organisation öffentlicher Dienstleistungseinheiten zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in der Verwaltungseinheit erfolgt nach der Vereinbarung gemäß den Anweisungen der zuständigen Behörde.
6. Die Organisation der zentralen Regierungsbehörden erfolgt vertikal in der Verwaltungseinheit nach der Umsetzung gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze und Anweisungen der zuständigen Behörden.
7. Die lokalen Behörden der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene müssen die Umstrukturierung ihrer Organisationsstruktur abschließen und spätestens am 15. August 2025 offiziell ihre Arbeit aufnehmen.
Die lokalen Behörden der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene müssen die Umstrukturierung ihrer Organisationsstruktur abschließen und spätestens am 15. September 2025 offiziell ihre Arbeit aufnehmen.
Ab dem Tag des Inkrafttretens der Resolution der Nationalversammlung und des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Einteilung der Provinz- und Gemeindeverwaltungseinheiten setzen die Volksräte und Volkskomitees in den zuvor eingerichteten Verwaltungseinheiten ihre Arbeit fort, bis die Volksräte und Volkskomitees in den später eingerichteten Verwaltungseinheiten offiziell ihre Arbeit aufnehmen.
Artikel 11. Anzahl der Führungskräfte, Manager und Anzahl, Regime und Richtlinien für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Mitarbeiter von Agenturen und Organisationen nach der Einteilung der Verwaltungseinheiten
1. Das Volkskomitee auf Provinzebene soll die Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Mitarbeiter von Behörden und Organisationen nach der Einteilung der Verwaltungseinheiten ordnen und zuteilen und dabei die mit der Umstrukturierung verbundenen Rationalisierungsanforderungen erfüllen und die Qualität der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten entsprechend den örtlichen Gegebenheiten verbessern.
Die Einteilung und Zuweisung von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Mitarbeitern der vertikal organisierten staatlichen Stellen auf zentraler Ebene vor Ort sowie der politischen Organisationen, der Vietnamesischen Vaterlandsfront und der gesellschaftspolitischen Organisationen muss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Anweisungen der zuständigen Behörden entsprechen und die mit der Umstrukturierung verbundenen Rationalisierungsanforderungen erfüllen sowie die Qualität der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten entsprechend den praktischen Bedingungen verbessern.
2. Die Gesamtzahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten der Provinzverwaltungseinheit nach der Neuordnung darf die Gesamtzahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten der Provinzverwaltungseinheit vor der Neuordnung nicht überschreiten. Die Zahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene darf nach der Umstrukturierung die Gesamtzahl der Kader und Beamten der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene vor der Umstrukturierung nicht überschreiten, mit Ausnahme der Zahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten auf Provinz- und Bezirksebene, die für die Arbeit in der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene abkommandiert wurden.
3. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung kann die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrates, der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees und der stellvertretenden Leiter der angeschlossenen Behörden und Einheiten die vorgeschriebene Zahl überschreiten. Spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Resolution der Nationalversammlung und des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Gliederung der Provinz- und Gemeindeverwaltungseinheiten müssen Anzahl und Gliederung der Leiter, Manager und die Anzahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten der Behörden und Organisationen in den Verwaltungseinheiten nach der Gliederung gemäß den Vorschriften umgesetzt werden.
4. Behalten Sie das aktuelle Gehaltssystem, die Richtlinien und die Positionszulagen (sofern vorhanden) der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten bei, die von der Verwaltungseinheitsregelung betroffen sind, aber weiterhin Kader, Beamte und öffentliche Angestellte bei Behörden und Organisationen im politischen System sind, und zwar für 6 Monate ab dem Datum des Arbeitsvereinbarungsdokuments. Nach diesem Zeitraum werden das System, die Richtlinien und die Positionszulagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt.
5. Auf der Grundlage der Regierungsvorschriften, Bestimmungen und Anweisungen der zuständigen Behörden müssen das Volkskomitee der Provinz sowie die zuständigen Behörden und Organisationen während des Prozesses der Verwaltungseinheits- und Organisationsstrukturierung umgehend Regelungen und Richtlinien für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter der von ihnen verwalteten Behörden und Organisationen umsetzen, um die richtigen Themen sowie Rechte und Interessen der von der Verwaltungseinheitsstruktur betroffenen Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeiter zu gewährleisten.
Artikel 12. Anordnung und Handhabung von Hauptsitz, Finanzen und öffentlichem Vermögen nach der Anordnung der Verwaltungseinheiten
1. Die Einrichtung und Nutzung des Hauptsitzes sowie die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und des Vermögens nach der Umstrukturierung der Verwaltungseinheit müssen den Regierungsvorschriften zur Umstrukturierung und Verwaltung der öffentlichen Finanzen und des Vermögens sowie den Anweisungen der zuständigen Behörden entsprechen. Sparsamkeit gewährleisten, Korruption, Verschwendung und Negativität bekämpfen.
2. Die lokale Regierung auf Provinzebene, in der sich das politisch-administrative Zentrum der nach der Neuordnung zu bildenden Verwaltungseinheit auf Provinzebene voraussichtlich befinden wird, ist dafür verantwortlich, das Budget für Investitionen in die Reparatur, Renovierung und Modernisierung der Arbeitszentrale, die auch nach der Neuordnung weiterhin für die Arbeit der Verwaltungseinheit genutzt wird, proaktiv auszugleichen und zuzuteilen. Achten Sie darauf, Dienstwohnungen, Transportmittel für die Arbeit und den Reisebedarf für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter von Verwaltungseinheiten bereitzustellen, um die Vereinbarung umzusetzen und die Arbeitsbedingungen in Verwaltungseinheiten nach der Vereinbarung zu stabilisieren. Geben Sie den lokalen Behörden auf Gemeindeebene Anleitung und schaffen Sie Bedingungen, damit sie den Haushalt für Investitionen in die Reparatur, Renovierung und Modernisierung von Arbeitszentralen aufstellen und ausgleichen können und so die Arbeitsbedingungen für Agenturen, Organisationen und Einheiten in Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene sicherstellen können.
Artikel 13. Umsetzung besonderer Regelungen und Richtlinien für neue Verwaltungseinheiten nach der Reorganisation
1. Bis zu einer anderen Entscheidung der zuständigen Behörde genießen die Angehörigen der Streitkräfte in der Verwaltungseinheit nach der Umstrukturierung weiterhin die gleichen Sonderregelungen und -richtlinien wie vor der Umstrukturierung, die in der jeweiligen Region, dem jeweiligen Gebiet oder der Verwaltungseinheit galten.
2. Umfang, Gegenstand und Inhalt der für die Verwaltungseinheiten geltenden Regelungen und Richtlinien gemäß den zentralen und lokalen Vorschriften bleiben wie vor der Vereinbarung bestehen, bis die zuständige Behörde eine andere Entscheidung trifft.
3. Im Falle einer Änderung des Namens der Verwaltungseinheit nach der Vereinbarung wird der neue Name der Verwaltungseinheit verwendet, um die Umsetzung bestimmter Regelungen und Richtlinien weiterhin zu organisieren.
Artikel 14. Konvertierung von Dokumenten und Siegeln für Einzelpersonen und Organisationen
1. Die Konvertierung von Dokumenten für Einzelpersonen und Organisationen erfolgt gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 der Resolution Nr. 190/2025/QH15 der Nationalversammlung vom 19. Februar 2025, die die Behandlung einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Staatsapparats regelt.
2. Die Ausgabe und Verwendung von Siegeln durch Behörden, Organisationen, Einheiten und Unternehmen in Verwaltungseinheiten erfolgt gemäß den Vorschriften und Anweisungen der Regierung.
Kapitel IV
UMSETZUNG UND WIRKUNG
Artikel 15. Finanzierung der Ausgestaltung von Verwaltungseinheiten
1. Der Staatshaushalt stellt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Staatshaushalt und der aktuellen Dezentralisierung des Staatshaushalts Mittel für die Umsetzung der Verwaltungseinheitenstruktur bereit, um die Entwicklung von Projekten zur Verwaltungseinheitenstruktur umzusetzen. Propaganda und Mobilisierung; öffentliche Konsultationen organisieren; Beschließen Sie Richtlinien und Regelungen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter, die von der Verwaltungseinheitenregelung betroffen sind, sowie für andere notwendige Aufgaben aufgrund der Verwaltungseinheitenregelung.
2. Die Kosten für die Umsetzung der Verwaltungseinheitsregelung werden durch den lokalen Haushalt gedeckt. Den Provinzen und zentral verwalteten Städten ist es gestattet, während der Haushaltsstabilisierungsphase reguläre Mittel aus dem Staatshaushalt für die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Aufgaben zu verwenden.
Der Zentralhaushalt sieht eine einmalige Unterstützung für Provinzen und zentral verwaltete Städte vor, um im Jahr 2025 gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Staatshaushalt einen zusätzlichen Haushaltssaldo in Höhe von 100 Milliarden VND für jede verkleinerte Verwaltungseinheit auf Provinzebene und 500 Millionen VND für jede verkleinerte Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene aus der Reserve des Zentralhaushalts zu erhalten.
3. Auf der Grundlage der Ausgleichskapazität des lokalen Haushalts und der Unterstützungsquelle des Zentralhaushalts gemäß Absatz 2 dieses Artikels entscheidet das Volkskomitee der Provinz über spezifische Ausgabenaufgaben zur Organisation der Umsetzung der in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Verwaltungseinheitsregelung und legt die spezifische Unterstützungshöhe für jede Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene fest, die die Regelung umsetzt, und erstattet dem Volksrat derselben Ebene auf der nächsten Tagung Bericht.
4. Der Haushalt für die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation der Verwaltungseinheiten der Zentralbehörden wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Staatshaushalt durch den Zentralhaushalt sichergestellt.
Artikel 16. Verantwortlichkeiten der Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der Verwaltungseinheitsregelung
1. Die Regierung und der Premierminister haben folgende Aufgaben:
a) Den Plan zur Anordnung der Verwaltungseinheiten im Jahr 2025 herausgeben und seine Umsetzung anleiten, in dem die spezifischen Anforderungen an den Fahrplan, den Fortschritt und die Verantwortlichkeiten der Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen bei der Anordnung der Verwaltungseinheiten gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung festgelegt sind;
b) Erlass von Vorschriften und Richtlinien zur Anordnung, Zuweisung und Regelung von Regimen und Richtlinien für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungseinheitsanordnung durch Ministerien und Behörden auf Ministerebene, die diese unter ihrer Autorität oder auf direkte Weise überprüfen, ändern und ergänzen sollen; Umgang mit Finanzen und öffentlichen Vermögenswerten; Sonderregelungen und Richtlinien für Verwaltungseinheiten und andere relevante Inhalte zur Umsetzung der Verwaltungseinheitenregelung;
c) Während des Umsetzungsprozesses ist die Regierung für die Überprüfung und Ausgabe von Dokumenten bzw. die Genehmigung der Ausgabe von Dokumenten verantwortlich, um bei der Umsetzung der Verwaltungseinheitenregelung auftretende Probleme zu lösen, die in dieser Entschließung nicht genannt sind.
2. Ministerien, Behörden auf Ministerebene und Regierungsbehörden sind im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse dafür verantwortlich, die Umsetzung bestimmter Regelungen und Richtlinien sowie anderer Inhalte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verwaltungseinheitenregelung zu leiten. Organisieren und arrangieren Sie die Agenturen und angeschlossenen Einheiten in den Verwaltungseinheiten, die die Arrangements durchführen.
3. Das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Pflichten und Befugnisse dafür verantwortlich, die Organisationsstruktur, das Personal, die Beamten und Angestellten des Volksgerichts und der Volksstaatsanwaltschaft auf Provinzebene gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu ordnen und zu perfektionieren, um die Übereinstimmung mit dem Fahrplan für die Anordnung der Verwaltungseinheiten sicherzustellen.
4. Der Volksrat und das Volkskomitee auf Provinzebene haben folgende Aufgaben:
a) Propaganda und Mobilisierung organisieren und Kader, Beamte, öffentliche Angestellte, Arbeiter und die Bevölkerung umfassend und rechtzeitig über die Struktur der Verwaltungseinheiten informieren;
b) die Entwicklung von Projekten zur Neuordnung der Verwaltungseinheiten zu organisieren und dabei die Einhaltung der Grundsätze und Leitlinien zu Standards und Anforderungen der nach der Neuordnung gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung gebildeten Verwaltungseinheiten sicherzustellen; organisieren, um die öffentliche Meinung zum Projekt einzuholen; das Projekt gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung genehmigen;
c) die Organisationsstruktur der lokalen Regierungen auf Provinz- und Gemeindeebene sowie der Behörden und Organisationen unter dem Volksrat und dem Volkskomitee auf Provinzebene zu organisieren, zu ordnen und zu vervollkommnen; Führen Sie proaktiv Führungs- und Managementpläne auf Provinz- und Gemeindeebene aus, um die Aufgabenanforderungen zu erfüllen. Personal, Beamte, öffentliche Angestellte und Mitarbeiter lokaler Behörden und Organisationen einteilen; Stabilisierung des Lebens der Bevölkerung vor Ort, Gewährleistung der nationalen Verteidigung, Sicherheit und sozioökonomischen Entwicklung der Verwaltungseinheiten nach der Reorganisation;
d) Auf der Grundlage der lokalen Haushaltskapazitäten Richtlinien und Mechanismen erlassen, um die Reise- und Arbeitsbedingungen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Mitarbeiter von Agenturen und Organisationen in Verwaltungseinheiten zu unterstützen, damit diese nach der Vereinbarung ihre Arbeit in den Verwaltungszentren der Verwaltungseinheiten auf Provinz- und Gemeindeebene organisieren können.
5. Die Vietnamesische Vaterländische Front und ihre Mitgliedsorganisationen sind dafür verantwortlich, die Bevölkerung zu propagieren und zu mobilisieren, um bei der Umsetzung der Verwaltungseinheitenregelung Konsens und Einheit in Wahrnehmung und Handeln zu schaffen.
6. Der Nationalitätenrat, die Ausschüsse der Nationalversammlung, die Delegationen der Nationalversammlung, die Abgeordneten der Nationalversammlung, die Volksräte und die Abgeordneten der Volksräte auf allen Ebenen überwachen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse die Umsetzung dieser Resolution.
Artikel 17. Inkrafttreten
1. Diese Resolution tritt am 15. April 2025 in Kraft.
2. Die Resolution Nr. 35/2023/UBTVQH15 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 12. Juli 2023 zur Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2030 und die Resolution Nr. 50/2024/UBTVQH15 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 22. August 2024, in der eine Reihe von Inhalten im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Anforderungen an die städtische Klassifizierung und Standards von Verwaltungseinheiten zur Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 festgelegt werden, verlieren mit dem Inkrafttreten dieser Resolution ihre Gültigkeit.
Diese Resolution wurde vom Ständigen Ausschuss der 15. Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Vietnam, 44. Sitzung, am 14. April 2025 verabschiedet.
TM. STÄNDIGER AUSSCHUSS DER NATIONALVERSAMMLUNG
VORSITZENDER
(Unterzeichnet)
Tran Thanh Man
ANHANG
(Herausgegeben mit der Resolution Nr. 76/2025/UBTVQH15 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Regelung der Verwaltungseinheiten im Jahr 2025 )
Quelle: https://daibieunhandan.vn/nghi-quyet-cua-uy-ban-thuong-vu-quoc-hoi-ve-viec-sap-xep-don-vi-hanh-chinh-nam-2025-post410301.html
Kommentar (0)