Menge reduzieren, Maßstab erhöhen, Entwicklungsraum erweitern
Die Resolution wurde gerade am 14. April in der 44. Sitzung vom Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung verabschiedet und trat heute, am 15. April, in Kraft.
Dementsprechend legt die Resolution die Struktur der Provinzen und zentral verwalteten Städte (im Folgenden als Verwaltungseinheiten auf Provinzebene bezeichnet) sowie die Struktur der Gemeinden, Bezirke und Städte (im Folgenden als Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene bezeichnet) im Jahr 2025 gemäß den Resolutionen und Schlussfolgerungen des Zentralen Exekutivkomitees, des Politbüros und des Sekretariats zur weiteren Strukturierung des Apparats des politischen Systems, zur Strukturierung der Verwaltungseinheiten und zur Organisation zweistufiger lokaler Regierungen fest.
In der Entschließung heißt es außerdem eindeutig: Die in dieser Entschließung festgelegte Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene ist die Zusammenlegung von Provinzen mit anderen Provinzen zur Bildung neuer Provinzen oder die Zusammenlegung von Provinzen mit zentral verwalteten Städten zur Bildung neuer zentral verwalteter Städte gemäß der von den zuständigen Behörden genehmigten Anordnungsorientierung, um die Anzahl der Verwaltungseinheiten zu verringern, ihren Umfang zu erhöhen, den Entwicklungsraum zu erweitern und das Potenzial und die Vorteile der Orte zu maximieren.

Die in dieser Resolution festgelegte Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene umfasst die Gründung, Auflösung, Zusammenlegung und Aufteilung von Verwaltungseinheiten sowie die Anpassung der Grenzen von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, um eine angemessene Menge und Größenordnung sicherzustellen. Im ganzen Land wird die Anzahl der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene im Vergleich zur Gegenwart um etwa 60–70 % reduziert, wodurch die Anforderungen an eine bürgernahe Organisation der lokalen Regierung auf Gemeindeebene erfüllt werden, die effektiv, effizient und wirksam arbeitet. Im Falle der Einteilung von Bezirken mit Verwaltungseinheiten derselben Ebene ist die nach der Einteilung gebildete Verwaltungseinheit der Bezirk; Im Falle einer Umstrukturierung von Gemeinden und Städten ist die nach der Umstrukturierung gebildete Verwaltungseinheit die Gemeinde.
8 Grundsätze der Verwaltungseinheitsgliederung
Die Entschließung definiert klar acht Grundsätze für die Anordnung von Verwaltungseinheiten, darunter:
Erstens: Sicherstellung der Führung durch die Partei und Stärkung der Führungs- und Leitungsrolle der Leiter von Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der Verwaltungseinheitenregelung.
Zweitens muss die Anordnung der Verwaltungseinheiten der Verfassung entsprechen und den Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation der lokalen Selbstverwaltung sowie dieser Entschließung entsprechen. Wenn die Anordnung der Verwaltungseinheiten mit der von den zuständigen Behörden genehmigten Ausrichtung übereinstimmt, wird davon ausgegangen, dass sie mit der entsprechenden, von den zuständigen Behörden genehmigten Planung übereinstimmt.
Drittens erfolgt die Einteilung der Verwaltungseinheiten auf Provinz- und Gemeindeebene für Verwaltungseinheiten, deren natürliche Flächen oder Bevölkerungsgrößen nicht den Standards der entsprechenden Verwaltungseinheiten entsprechen, die in der Resolution Nr. 1211/2016/UBTVQH13 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 25. Mai 2016 zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten festgelegt sind, die durch eine Reihe von Artikeln gemäß der Resolution Nr. 27/2022/UBTVQH15 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 21. September 2022 (im Folgenden als „Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten“ bezeichnet) geändert und ergänzt wurde. haben ähnliche historische und kulturelle Traditionen; geographisch benachbart; über die entsprechende Größe, das entsprechende Potenzial, die entsprechenden Vorteile und den entsprechenden wirtschaftlichen Entwicklungsstand verfügen.
Viertens müssen bei der Ausarbeitung von Plänen zur Umstrukturierung der Verwaltungseinheiten auf Provinz- und Gemeindeebene Faktoren wie natürliche Bedingungen, Verkehrsinfrastruktur sowie Verteilung und Organisation von Wirtschaftsräumen berücksichtigt werden, um das Potenzial und die Vorteile der wirtschaftlichen Entwicklung jedes Ortes optimal zu nutzen und durch gegenseitige Unterstützung die allgemeine sozioökonomische Entwicklung der Verwaltungseinheit nach der Umstrukturierung zu fördern. Berücksichtigen Sie sorgfältig Faktoren wie die Qualifikation und Managementkapazität der lokalen Parteikomitees und Behörden sowie den Grad der digitalen Transformation und der Anwendung von Informationstechnologie durch die lokalen Behörden und die Bevölkerung. Gewährleistung der nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsanforderungen, Aufbau solider Verteidigungszonen an Schlüsselstandorten, Inselgebieten, Archipelen und Grenzgebieten; die historischen, kulturellen und ethnischen Traditionen jedes Ortes bewahren und fördern; den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu sichern.
Fünftens: Im Falle der Umsetzung der Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, die die Grenzen von Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene ändert, ist es nicht erforderlich, die Verfahren zur Anpassung der Grenzen der Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene, zu denen die Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gehören, zu befolgen.
Sechstens: Die Organisation der Verwaltungseinheiten muss mit Innovation verknüpft werden, um die Organisation des politischen Systems rationalisieren, effektiv und effizient zu gestalten. Förderung der Dezentralisierung und Machtdelegation sowie Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung der lokalen Regierungen; Umstrukturierung und Verbesserung der Qualität des Personals, der Beamten und der öffentlichen Angestellten; Stellen Sie sicher, dass die lokalen Behörden auf Gemeindeebene nah an den Menschen sind und ihnen bestmöglich dienen.
Siebtens: Bei der Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung werden die Standards hinsichtlich Struktur und Niveau der sozioökonomischen Entwicklung, Anzahl der angeschlossenen Verwaltungseinheiten, Art des Stadtgebiets und Niveau der Entwicklung der städtischen Infrastruktur nicht auf nach der Anordnung gebildete Verwaltungseinheiten angewendet.
Achtens: Konzentrieren Sie sich auf die Propaganda und Mobilisierung der Bevölkerung und leisten Sie gute Arbeit, um Konsens, Unterstützung und eine hohe Einigkeit hinsichtlich der Politik zur Einteilung der Verwaltungseinheiten zu erreichen.
Außerdem heißt es in der Resolution: Es werden keine Regelungen für Verwaltungseinheiten getroffen, die isoliert liegen oder für die Landesverteidigung, Sicherheit und den Schutz der nationalen Souveränität von besonderer Bedeutung sind.
Stellen Sie sicher, dass die Anzahl der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene landesweit um 60–70 % reduziert wird.
Die Entschließung enthält außerdem einige Richtlinien zu Standards für Verwaltungseinheiten auf Provinzebene, die nach der Reorganisation gebildet werden. Insbesondere müssen die nach dieser Regelung gebildeten Verwaltungseinheiten auf Provinzebene die Standards hinsichtlich Naturfläche und Bevölkerungsgröße der entsprechenden Verwaltungseinheiten erfüllen, wie sie in der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten vorgeschrieben sind. Im Falle einer Umstrukturierung einer Provinz zu einer zentral verwalteten Stadt muss die nach der Umstrukturierung gebildete Provinz hinsichtlich Naturfläche und Bevölkerungsgröße grundsätzlich die Standards einer zentral verwalteten Stadt erfüllen.
Für Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, die nach der Regelung gebildet wurden, In der Resolution heißt es eindeutig, dass das Volkskomitee der Provinz auf Grundlage der in Artikel 2 dieser Resolution festgelegten Grundsätze zur Anordnung von Verwaltungseinheiten dafür verantwortlich ist, einen Plan zur Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene zu entwickeln und auszuwählen, der den Besonderheiten von ländlichen, städtischen, Insel-, Berg-, Hochland-, Grenz- und Flachlandgebieten sowie Gebieten mit ethnischen Minderheiten gerecht wird und die folgenden Orientierungen erfüllt:
Die nach der Umstrukturierung gebildeten Berg- und Hochlandgemeinden weisen eine natürliche Fläche von 200 % oder mehr und eine Bevölkerungsgröße von 100 % oder mehr der Standards der entsprechenden Gemeinde auf, wie sie in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung über Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten vorgeschrieben sind.
Gemeinden, die nach der Umstrukturierung gebildet wurden und nicht unter Punkt a und d dieser Klausel fallen, haben eine Bevölkerungszahl von 200 % oder mehr und eine natürliche Fläche von 100 % oder mehr der Standards der entsprechenden Gemeinden, die in der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung über Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten vorgeschrieben sind;
Die nach der Einordnung gebildeten Bezirke verfügen über eine natürliche Fläche von 5,5 km2 oder mehr; für Bezirke in zentral verwalteten Städten mit 45.000 oder mehr Einwohnern; Bezirke von Provinzen, die nach der Umstrukturierung in Berg-, Hochland- und Grenzgebieten mit einer Bevölkerung von 15.000 oder mehr gebildet wurden; Die übrigen Bezirke haben eine Bevölkerung von 21.000 oder mehr Menschen.
Die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene unter den Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene auf Inseln muss die Anforderungen der nationalen Verteidigung und Sicherheit gewährleisten und der von den zuständigen Behörden genehmigten Ausrichtung folgen.
Außerdem ist es gemäß der Entschließung bei der Zusammenlegung von drei oder mehr Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene zu einer neuen Gemeinde oder einem neuen Bezirk nicht erforderlich, die in Absatz 1 dieses Artikels festgelegte Orientierung an den Standards zu berücksichtigen.
Falls die nach der Umstrukturierung gebildete Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene die in Absatz 1 dieses Artikels vorgeschriebenen Orientierungen hinsichtlich der Standards nicht erfüllen kann und nicht unter die in Absatz 2 dieses Artikels vorgeschriebenen Fälle fällt, erstattet die Regierung dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung Bericht zur Prüfung und Entscheidung.
Die Regierung führt und weist die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte an, ein Projekt zur Neuordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene in ihren Gebieten zu entwickeln, um eine landesweite Reduzierung der Zahl der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene entsprechend dem in Absatz 3, Artikel 1 dieser Entschließung festgelegten Verhältnis sicherzustellen.
Die Resolution sieht außerdem vor, dass der Name der nach der Umstrukturierung gebildeten Verwaltungseinheit auf Provinzebene gemäß der von der zuständigen Behörde genehmigten Umstrukturierungsrichtlinie nach dem einer der Verwaltungseinheiten vor der Umstrukturierung benannt werden soll.
Die Benennung und Umbenennung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene muss leicht lesbar, einprägsam und prägnant sein, Systematik gewährleisten, wissenschaftlich sein, mit den historischen und kulturellen Traditionen des Ortes im Einklang stehen und von der Bevölkerung vor Ort unterstützt werden. Es wird empfohlen, Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene nach laufenden Nummern oder nach den Namen von Verwaltungseinheiten auf Kreisebene (vor der Einrichtung) mit angehängten laufenden Nummern zu benennen, um die Digitalisierung und Aktualisierung von Informationsdaten zu erleichtern. Der Name einer Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene darf nicht mit dem Namen einer Verwaltungseinheit derselben Ebene im Geltungsbereich einer Verwaltungseinheit auf Provinzebene oder im Geltungsbereich einer Verwaltungseinheit auf Provinzebene identisch sein, die voraussichtlich nach der Regelung gebildet wird.
Die Entschließung legt außerdem Folgendes fest: Verfahren, Prozesse und Dokumente für Projekte zur Regelung der Verwaltungseinheiten; Perfektionierung der Organisationsstruktur und Anwendung spezifischer Richtlinien und Regime der Verwaltungseinheiten nach der Neuordnung ...
Quelle: https://daibieunhandan.vn/chu-tich-quoc-hoi-tran-thanh-man-ky-ban-hanh-nghi-quyet-ve-sap-xep-don-vi-hanh-chinh-nam-2025-post410312.html
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