
Der Staat garantiert Lehrkräften und Lernenden für jedes Fach geeignete Lehrbücher, Unterrichtshandbücher und Referenzmaterialien zu den Sprachen ethnischer Minderheiten.
Dekret Nr. 96/2025/ND-CP ändert den Geltungsbereich von Dekret Nr. 82/2010/ND-CP. Dementsprechend umfassen Vorschriften zum Lehren und Lernen der gesprochenen und geschriebenen Sprachen ethnischer Minderheiten (sogenannte ethnische Minderheitensprachen): Bedingungen, Inhalte, Methoden und Formen der Lehr- und Lernorganisation; Lehrerausbildung; Richtlinien für Lehrende und Lernende von Sprachen ethnischer Minderheiten; Drucken, Veröffentlichen und Weitergeben von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten.
Das Dekret 96/2025/ND-CP ergänzt Artikel 4a „Organisation des Drucks und der Veröffentlichung von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten“ wie folgt:
Bei Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten, die durch Sozialisierung zusammengestellt wurden, erfolgt die Organisation des Drucks und der Verteilung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten, die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung zusammengestellt werden, werden der Druck und die Verteilung wie folgt organisiert: Auf Grundlage des Vorschlags des Volkskomitees der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt (Provinzvolkskomitee) organisiert das Ministerium für Bildung und Ausbildung den Druck und die Verteilung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Entscheidungsbefugnis, Verfahren zur Umsetzung des Lehrbuchtransfers
Das Dekret 96/2025/ND-CP fügt außerdem Artikel 4b hinzu: „Befugnis zur Entscheidung über Verfahren zur Umsetzung der Übertragung von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für ethnische Minderheitensprachen, die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung gedruckt und veröffentlicht werden.“
Demnach entscheidet der Minister für Bildung und Ausbildung über die Übertragung von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten an die Volkskomitees auf Provinzebene.
Die Reihenfolge und Vorgehensweise sind wie folgt:
a) Die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung beauftragte Einheit, die mit der Übertragung von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten beauftragt ist, erstellt eine Reihe von Dokumenten und erstattet dem Ministerium für Bildung und Ausbildung Bericht.
Das Dossier umfasst: Beigefügte Vorlage mit Entscheidungsentwurf zur Übergabe von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten an das Volkskomitee der Provinz: Original; Liste der Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten (Art, Menge, Status): Original; Vorschlag für den Erhalt von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten vom Volkskomitee der Provinz: Original; Dokument des Volkskomitees der Provinz, in dem der Bedarf an Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten vorgeschlagen wird: Kopie; Sonstige relevante Unterlagen (sofern vorhanden): Kopie.
b) Innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen gemäß Punkt a dieser Klausel erlässt der Minister für Bildung und Ausbildung eine Entscheidung über die Übergabe von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten an das Volkskomitee der Provinz.
c) Der Hauptinhalt des Beschlusses über die Übertragung von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für ethnische Minderheitensprachen umfasst: Name der übertragenden Stelle: Ministerium für Bildung und Ausbildung; Name der Empfangsstelle (Name des Volkskomitees der Provinz); Liste von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten.
Innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum der Entscheidung des Ministers für Bildung und Ausbildung über die Übergabe von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten ist das Volkskomitee der Provinz (in der der Übernahmevorschlag gemacht wird) dafür verantwortlich, die Agentur, Einheit oder angeschlossene Einheit anzuweisen, sich mit der vom Ministerium für Bildung und Ausbildung beauftragten Einheit abzustimmen, um die Übergabe und Übernahme durchzuführen.
Die Kosten für den Druck, die Veröffentlichung und die Übermittlung von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten werden von der liefernden Partei (Ministerium für Bildung und Ausbildung) getragen. Die Volkskomitees der Provinzen müssen bei Erhalt nicht zahlen.
Im Dekret 96/2025/ND-CP heißt es außerdem eindeutig, dass der Staat Lehrkräften und Lernenden für jedes Fach geeignete Lehrbücher, Unterrichtshandbücher und Referenzmaterialien für die Sprachen ethnischer Minderheiten garantiert. Lernende, die Kader, Beamte und öffentliche Angestellte sind, haben Anspruch auf Schulungs- und Entwicklungssysteme für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze.
Dieses Dekret tritt mit dem Datum der Unterzeichnung und Verkündung (29. April 2025) in Kraft.
Quelle: https://baolaocai.vn/quy-dinh-moi-ve-phat-hanh-sach-giao-khoa-day-hoc-tieng-dan-toc-thieu-so-post401017.html
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