| Das Ministerium für Industrie und Handel führt eine abschließende Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegen Kunststoffprodukte durch. Frist für die Einreichung von Antworten auf den Fragebogen zur Antidumpinguntersuchung gegen beschichteten Stahl für ausländische Exporteure. |
Die Abteilung für Handelsschutzmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel hat soeben die Herausgabe des Untersuchungsfragebogens für ausländische Hersteller/Exporteure im Rahmen der abschließenden Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen gegen bestimmte Kunststoffprodukte aus Propylenpolymeren mit Ursprung in Malaysia, Thailand und China bekannt gegeben (Fallcode: ER01.AD07).
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Dementsprechend erließ das Ministerium für Industrie und Handel am 23. Juli 2024 die Entscheidung Nr. 1945/QD-BCT über die abschließende Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen gegen bestimmte Kunststoffprodukte aus Propylenpolymeren mit Ursprung in Malaysia, Thailand und China (Fallcode: ER01.AD07).
Die Abteilung für Handelsschutzmaßnahmen (Ermittlungsbehörde) hat den ihr bekannten ausländischen Produktions- und Exportunternehmen einen offiziellen Untersuchungsfragebogen zur Beantwortung zugesandt. Die Frist für die Beantwortung des Fragebogens endet am 10. September 2024 um 17:00 Uhr ( Hanoi- Zeit).
Zum Schutz ihrer Rechte und Interessen bittet die Untersuchungsbehörde alle relevanten ausländischen Hersteller/Exporteure um ihre uneingeschränkte Mitwirkung und Kooperation während des gesamten Untersuchungsverfahrens. Die eingegangenen Antworten dienen der Untersuchungsbehörde als Grundlage für die gegebenenfalls erforderliche Stichprobenauswahl zur Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands.
Falls die Untersuchungsbehörde keine rechtzeitigen Antworten von ausländischen Herstellern/Exporteuren erhält oder die bereitgestellten Informationen ungenau oder unvollständig sind, wird die Untersuchungsbehörde im Rahmen der Antidumpinguntersuchung von Kunststofferzeugnissen einen Untersuchungsfragebogen für ausländische Hersteller/Exporteure herausgeben und auf Grundlage der verfügbaren Informationen Schlussfolgerungen gemäß Artikel 75 des Gesetzes über die Außenhandelsverwaltung ziehen.
Die im Rahmen der Beantwortung des Fragebogens der Ermittlungsbehörde bereitgestellten Informationen und Daten sowie das Recht der relevanten Parteien auf Zugang zu Informationen über den Fall während der Ermittlungen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Vertraulichkeit von Informationen gemäß Artikel 11 des Dekrets Nr. 10/2018/ND-CP vom 15. Januar 2018, das einige Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung des Außenhandels in Bezug auf handelspolitische Schutzmaßnahmen detailliert, behandelt.
Die Anweisungen zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte des Fragebogens, das Einreichungsformat und die Frist sind im Fragebogen für Unternehmen detailliert beschrieben. Die Untersuchungsbehörde bittet die Unternehmen daher, die Anweisungen vor dem Ausfüllen sorgfältig zu lesen und ihre Antworten fristgerecht einzureichen.
Quelle: https://congthuong.vn/thoi-han-tra-loi-ban-cau-hoi-dieu-tra-ap-dung-chong-ban-pha-gia-doi-voi-san-pham-bang-plastic-336511.html








