Das kürzlich von der Nationalversammlung verabschiedete Sozialversicherungsgesetz von 2024 behält die bestehende Berechnungsmethode für das Durchschnittsgehalt bei, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zum Bezug von Renten und Einmalzahlungen für Arbeitnehmer in Unternehmen dient. Dieser Durchschnitt wird auf Basis des gesamten Beitragszeitraums berechnet.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst beträgt die durchschnittliche Beitragsdauer je nach Eintrittsdatum 5 bis 20 Jahre. Für diejenigen, die ab dem 1. Januar 2025 Sozialversicherungsbeiträge leisten, wird die durchschnittliche Beitragsdauer auf Grundlage ihrer gesamten Beitragshistorie berechnet.