Zu den zu erprobenden Landtypen gehören landwirtschaftliche Flächen; nicht landwirtschaftliche Flächen, keine Wohnflächen; Wohngrundstücke und andere Grundstücke auf demselben Grundstück im Falle einer Vereinbarung über den Erhalt von Landnutzungsrechten.
Entscheidung zur landesweiten Piloterweiterung von Gewerbeflächen
Zu den zu erprobenden Landtypen gehören landwirtschaftliche Flächen; nicht landwirtschaftliche Flächen, keine Wohnflächen; Wohngrundstücke und andere Grundstücke auf demselben Grundstück im Falle einer Vereinbarung über den Erhalt von Landnutzungsrechten.
Die Nationalversammlung stimmte für die Verabschiedung der Resolution. |
Laut der Erklärung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung wird die landesweite Pilotumsetzung Konsistenz, Einheit und Fairness zwischen den Kommunen gewährleisten.
Am Nachmittag des 30. November verabschiedete die Nationalversammlung eine Resolution zur Pilotierung der Umsetzung kommerzieller Wohnungsbauprojekte durch Vereinbarungen über den Erhalt oder Besitz von Landnutzungsrechten. 415 der anwesenden Delegierten stimmten dafür, 19 lehnten ab und 26 enthielten sich.
Die Resolution sieht die pilothafte Umsetzung kommerzieller Wohnungsbauprojekte durch Vereinbarungen über den Erhalt oder Besitz von Landnutzungsrechten (Pilotprojekte) im ganzen Land in folgenden Fällen vor: Projekte von Immobilienunternehmen, die Landnutzungsrechte erhalten; Projekt einer Immobilienunternehmensorganisation mit Landnutzungsrechten; Das Projekt der Immobilienwirtschaftsorganisation hat das Recht, Grundstücke zu nutzen und das Recht zur Grundstücksnutzung zu erhalten. Ein weiterer Fall ist das Projekt einer Immobiliengesellschaft, die von Organisationen gegründet wird, die Land nutzen, um ein gewerbliches Wohnbauprojekt auf dem Gelände einer Produktions- und Geschäftsanlage umzusetzen, die aufgrund von Umweltverschmutzung verlegt werden muss, oder die Anlage muss gemäß Bauplanung und Stadtplanung verlegt werden.
Pilotprojekte müssen der Verordnung zufolge folgende Bedingungen erfüllen: Der Umfang der Landfläche und des Grundstücks, auf dem das Projekt umgesetzt wird, muss mit der Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene bzw. der Bauplanung bzw. der Stadtplanung im Einklang stehen.
Der Umfang des Grundstücks und der Parzelle für die Projektumsetzung steht im Einklang mit dem genehmigten örtlichen Wohnungsbauprogramm und -plan.
Der Umfang der Grundstücke und Parzellen für die Projektumsetzung ist in der Liste der Grundstücke enthalten, auf denen das Pilotprojekt umgesetzt werden soll, das vom Volksrat der Provinz gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung genehmigt wurde.
Für den in dieser Resolution genannten Fall liegt eine schriftliche Genehmigung des Volkskomitees der Provinz zur Vereinbarung über den Erhalt von Landnutzungsrechten zur Umsetzung des Pilotprojekts vor, was zugleich eine in der Resolution genannte Bedingung darstellt.
Immobilienunternehmen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu Grundstücken, Wohnungen, Immobiliengeschäften, Investitionen und anderen relevanten Rechtsvorschriften erfüllen.
Gemäß der Resolution dürfen Immobilienunternehmen, die Pilotprojekte umsetzen, zur Umsetzung von Pilotprojekten Landnutzungsrechte übertragen bekommen und den Nutzungszweck für einen, einige oder die folgenden Landtypen ändern: landwirtschaftliche Flächen; nicht landwirtschaftliche Flächen, keine Wohnflächen; Wohngrundstücke und andere Grundstücke auf demselben Grundstück im Falle einer Vereinbarung über den Erhalt von Landnutzungsrechten.
Die Auswahl der Pilotprojekte muss folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen in städtischen Gebieten oder für die städtische Entwicklung vorgesehenen Gebieten umgesetzt werden. Die gesamte Wohnfläche in Pilotprojekten (einschließlich bestehender Wohnflächen und Flächen, bei denen eine Umnutzung zu Wohnflächen erwartet wird) darf während des Planungszeitraums 30 % der zusätzlichen Wohnfläche (im Vergleich zum aktuellen Stand der Wohnnutzung) gemäß dem genehmigten Flächenzuteilungs- und Bebauungsplan in der Provinzplanung für den Zeitraum 2021–2030 nicht überschreiten. Nicht in den in Absatz 4, Artikel 67 des Landgesetzes genannten Projekten enthalten;
Für den in Punkt a, Absatz 1, Artikel 1 der Entschließung genannten Fall darf das Landgebiet, auf dem das Pilotprojekt umgesetzt werden soll, nicht auf der Liste der Arbeiten und Projekte stehen, die eine Landrückgewinnung erfordern und vom Volksrat der Provinz gemäß den Bestimmungen in Absatz 5, Artikel 72 des Bodengesetzes genehmigt wurden.
Das Volkskomitee der Provinz legt dem Volksrat derselben Ebene die Liste der Landflächen zur Genehmigung vor, auf denen das Pilotprojekt umgesetzt werden soll. Gleichzeitig genehmigt es die Liste der Arbeiten und Projekte, die eine Landrückgewinnung gemäß den Bestimmungen von Artikel 72 Absatz 5 des Bodengesetzes erfordern.
Für die Gebiete der Landesverteidigung und der Sicherheitsgebiete, die aus den Gebieten der Landesverteidigung und der Sicherheitsgebiete entfernt werden sollen und die die in Absatz 2, Artikel 3 dieser Entschließung festgelegten Bedingungen erfüllen, aber noch nicht an die lokale Verwaltung übergeben wurden, wird dem Ministerium für Landesverteidigung und dem Ministerium für öffentliche Sicherheit vorrangig die Durchführung eines Pilotprojekts eingeräumt, um den Verkauf, die Vermietung und den Mietkauf für Offiziere und Soldaten der Streitkräfte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu priorisieren.
Die Resolution tritt am 1. April 2025 in Kraft und wird für fünf Jahre umgesetzt.
Nach Ablauf der Geltungsdauer der Resolution können Immobilienunternehmen, die Pilotprojekte entsprechend den im Investitionsprojekt verzeichneten Fortschritten umsetzen, die Umsetzung fortsetzen, bis das Projekt abgeschlossen ist. Der Empfänger von Landnutzungsrechten und Eigentumsrechten an Grundstücken im Rahmen des Pilotprojekts hat die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten eines Landnutzers und Grundstückseigentümers.
In einem Bericht vor der Abstimmung in der Nationalversammlung sagte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Vu Hong Thanh, es gebe Meinungen, die dafür sprächen, den Umfang des Pilotprojekts sorgfältig zu prüfen und es nur in einigen Ortschaften, Provinzen und Städten mit hoher Nachfrage nach Gewerbewohnungen umzusetzen.
Dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zufolge stecken kleine kommerzielle Wohnungsbauprojekte derzeit oft fest. Wenn sie also nur in einigen Ortschaften umgesetzt werden, können andere Ortschaften, die im Rahmen des Vereinbarungsmechanismus kommerzielle Wohnungsbauprojekte umsetzen möchten, dies nicht tun.
Daher werde eine landesweite Pilotierung Konsistenz, Einheit und Fairness zwischen den Kommunen gewährleisten, sagte Herr Thanh.
Herr Thanh reagierte auch auf den Vorschlag, das Pilotprojekt nur auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen durchzuführen, die nicht als Wohngebiete dienen. Er sagte, dass die meisten neuen Immobilienentwicklungsprojekte in Wirklichkeit auf Flächen umgesetzt würden, die ursprünglich nicht als Wohngebiete dienten. Falls das Grundstück, auf dem das Unternehmen gewerblich genutzte Wohnungen bauen möchte, Land zur nationalen Verteidigung, Sicherheitsland und religiöses Land umfasst, muss die örtliche Behörde für die Prüfung und Entscheidung auf der Grundlage der relevanten Planung, Bedingungen und Vorschriften zu Investitionen, Immobiliengeschäften und Religion verantwortlich sein.
Bezüglich des Vorschlags, die Prioritätenreihenfolge und Kriterien für die Auswahl der Projekte klar festzulegen oder die Regierung mit der Festlegung dieser Kriterien zu beauftragen, um Probleme zu vermeiden, erklärte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung , dass der Resolutionsentwurf keine spezifischen Kriterien vorschreibe, sondern eine Dezentralisierung auf die einzelnen Kommunen vornehme, um der tatsächlichen Situation gerecht zu werden und im Einklang mit der Politik der Förderung der Dezentralisierung und Machtdelegation in der gegenwärtigen Periode zu stehen.
[Anzeige_2]
Quelle: https://baodautu.vn/batdongsan/quyet-dinh-thi-diem-mo-rong-dat-cho-nha-o-thuong-mai-tren-toan-quoc-d231382.html
Kommentar (0)