| Vietnams Textil- und Bekleidungskonzern bereitet die Produktion seines ersten Auftrags für flammhemmende Stoffe vor. Nachhaltige Produktion: Vor welchen Herausforderungen stehen Textil- und Bekleidungsunternehmen? |
Nach Angaben der Vietnam Textile and Garment Group ist die Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte in Kraft getreten. Sie ersetzt die derzeitige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und legt einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen fest.
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte gilt für alle Waren, die in den EU-Markt eingeführt oder in der EU verwendet werden, unabhängig von ihrer Herkunft, einschließlich Waren, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Diese Verordnung erweitert den Anwendungsbereich im Vergleich zur vorherigen Ökodesign-Richtlinie, die auf energiebezogene Produkte beschränkt war. Vereinfacht gesagt: Alle Produkte, die nicht durch ein eigenes Gesetz geregelt sind, fallen unter die Verordnung. Es gibt jedoch Ausnahmen für Lebensmittel, Medizinprodukte und lebende Pflanzen.
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| Zeitplan für die Veröffentlichungstermine von Ergänzungsgesetzen gemäß den ESPR-Vorschriften. Foto: Vinatex |
Die EU-Kommission wird sich auf die Festlegung von Vorschriften für folgende Produkte konzentrieren: Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien. Für Textilien hat die EU-Kommission mit der Ausarbeitung spezifischer Anforderungen begonnen und wird alle drei Jahre in einem separaten Arbeitsplan eine Liste prioritärer Produkte veröffentlichen.
Die Vorschriften zum Ökodesign für nachhaltige Produkte verbieten die Vernichtung unverkaufter Kleidung, Accessoires und Schuhe. Dieses Verbot tritt zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften (d. h. Mitte 2026) in Kraft.
Textilunternehmen sind verpflichtet, unverkauftes Material auf ihren Websites zu melden und werden dazu angehalten, dies auch in ihren jährlichen Nachhaltigkeitsberichten anzugeben. Die Verordnung sieht zunächst die Pflicht zur Offenlegung von Informationen und zur Gewährleistung von Transparenz auf der Unternehmenswebsite vor. Demnach müssen Unternehmen jährlich folgende Informationen veröffentlichen: Menge und Gewicht der jährlich vernichteten Produkte, Gründe für die Vernichtung, angewandte Entsorgungsmethoden und Maßnahmen zur Vermeidung von Vernichtung.
Die Pflicht zur Offenlegung von Informationen über die Vernichtung von Vermögenswerten gilt für große Unternehmen im ersten vollen Geschäftsjahr nach Inkrafttreten der Verordnung, also 2026/2027. Für mittlere Unternehmen tritt die Pflicht im Geschäftsjahr 2030/2031 in Kraft (sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung). Kleine und Kleinstunternehmen (KMU) sind jedoch von bestimmten Pflichten befreit, um eine unnötige Belastung zu vermeiden.
Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist die Einführung digitaler Produktpässe. Diese dienen als umfassende digitale Datensätze mit wesentlichen Produktinformationen und müssen auf Websites und Kleidungsstücken verfügbar sein. Die EU-Kommission wird ein spezielles Webportal einrichten, auf dem alle digitalen Produktpässe registriert werden. Die EU-Kommission legt derzeit noch fest, welche Daten auf den mit den digitalen Produktpässen verknüpften Produkten gespeichert werden. Für Textilien werden die entsprechenden Vorgaben voraussichtlich bis Ende 2025 bekannt sein.
Produkte ohne digitalen Produktpass dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Importe in die EU müssen bei der Zollabfertigung einen digitalen Produktpass zur Überprüfung vorlegen, um den freien Verkehr in der EU zu gewährleisten. Die EU-Kommission wird die technischen Standards für digitale Produktpässe bis zum 31. Dezember 2025 veröffentlichen, um Unternehmen und Passanbieter zu unterstützen.
Laut dem vietnamesischen Textil- und Bekleidungsverband werden detaillierte Vorschriften zu Ökodesign-Anforderungen voraussichtlich erst in einem Jahr in Kraft treten und daher erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 umgesetzt. Darüber hinaus wird die EU voraussichtlich im März 2025 einen Dreijahresplan zur Priorisierung von Ökodesign-Anforderungen für jede Produktkategorie veröffentlichen, der detailliertere Leitlinien dafür enthält, wann Produkte einer strengeren Überwachung unterliegen werden.
Quelle: https://congthuong.vn/quy-dinh-cam-tieu-huy-hang-det-may-ton-kho-cua-eu-khi-nao-co-hieu-luc-336610-336610.html








