Diese Verordnung legt die Grundsätze, Arbeitsabläufe, Verantwortlichkeiten, den Sitzungsplan, die Berichtspflichten und die Bedingungen für die Gewährleistung der Tätigkeit des Lenkungsausschusses für die Ausarbeitung des Gesetzes über Wissenschaft und Technologie (in der geänderten Fassung) und der den Lenkungsausschuss unterstützenden interministeriellen Expertengruppe fest.

Grundsätze und Arbeitsabläufe
Der Lenkungsausschuss und die sektorübergreifende Expertengruppe arbeiten nach den Prinzipien der Zentralisierung und Einheit, wobei die Verantwortung der Mitglieder des Lenkungsausschusses betont wird.
Die Mitglieder arbeiten in Teilzeit und sind für die ihnen zugewiesenen Aufgaben verantwortlich.
Die Aktivitäten des Lenkungsausschusses und der intersektoralen Expertengruppe erfolgen im Rahmen von Sitzungen oder schriftlichen Konsultationen. Die Mitglieder beteiligen sich aktiv an den Aktivitäten des Lenkungsausschusses und der intersektoralen Expertengruppe und berichten zeitnah über die Umsetzung der ihnen übertragenen Aufgaben.
Im Falle von Änderungen in der Zusammensetzung des Lenkungsausschusses oder der interministeriellen Expertengruppe ist das Ministerium oder die Behörde, in der das Mitglied tätig ist, für die Ernennung eines anderen Mitglieds als Ersatz zuständig und benachrichtigt die Ständige Agentur des Lenkungsausschusses schriftlich, damit diese dem Leiter des Lenkungsausschusses Bericht erstatten kann.
Aufgaben des Vorsitzenden des Lenkungsausschusses
Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses ist dem Premierminister für alle Tätigkeiten verantwortlich, die im Einklang mit den Funktionen, Aufgaben und Befugnissen des Lenkungsausschusses gemäß Beschluss Nr. 457/QD-TTg vom 28. Mai 2024 des Premierministers über die Einsetzung des Lenkungsausschusses für die Ausarbeitung des Gesetzes über Wissenschaft und Technologie (in der geänderten Fassung) stehen.
Er/Sie leitet und steuert alle Aktivitäten des Lenkungsausschusses, beruft dessen Sitzungen ein und führt den Vorsitz. Bei Bedarf kann er/sie die Befugnis zur Bearbeitung von Angelegenheiten innerhalb seines/ihres Zuständigkeitsbereichs an den stellvertretenden Vorsitzenden des Lenkungsausschusses delegieren.
Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden des Lenkungsausschusses
Der stellvertretende Vorsitzende des Lenkungsausschusses unterstützt den Vorsitzenden des Lenkungsausschusses bei der Leitung und Erledigung der vom Vorsitzenden des Lenkungsausschusses zugewiesenen oder genehmigten Aufgaben und ist dem Vorsitzenden des Lenkungsausschusses für seine/ihre Entscheidungen verantwortlich.
Die Arbeit des Ständigen Büros des Lenkungsausschusses überwachen und leiten; wichtige und bedeutende Angelegenheiten unverzüglich dem Vorsitzenden des Ausschusses melden.
Aufgaben der Mitglieder des Lenkungsausschusses
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses sind dem Vorsitzenden des Ausschusses gegenüber für ihre Arbeit innerhalb ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs rechenschaftspflichtig.
Unterstellte Einheiten organisieren und anleiten, um die vom Teamleiter zugewiesenen Aufgaben auszuführen; den Fortschritt und die Qualität der Beratung, der Vorschläge und anderer zugewiesener Aufgaben sicherstellen.
Aufgaben der Ständigen Agentur des Lenkungsausschusses
Das Ständige Büro des Lenkungsausschusses ist dafür zuständig, den Lenkungsausschuss bei der Formulierung von Kernfragen, der Entwicklung von Umsetzungsplänen und der Berichterstattung über die Ergebnisse der Umsetzung an den Vorsitzenden des Lenkungsausschusses zu beraten und zu unterstützen.
Inhalte, Programm und notwendige Rahmenbedingungen für die Sitzungen und sonstigen Aktivitäten des Lenkungsausschusses vorbereiten; den Haushaltsplan für die Gesamtaktivitäten des Lenkungsausschusses erstellen.
Aufgaben der interdisziplinären Expertengruppe
Den Vorsitz der interministeriellen Expertengruppe führt Herr Bui The Duy, stellvertretender Minister für Wissenschaft und Technologie. Der Leiter der Expertengruppe ist dem Vorsitzenden des Lenkungsausschusses für die Umsetzung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich; er leitet, überwacht und kontrolliert die Aufgabenerfüllung durch die Expertengruppe; er beruft die Sitzungen der Expertengruppe ein und leitet sie; und er bearbeitet umgehend Anliegen und Empfehlungen der Mitglieder. Bei Bedarf kann er die Zuständigkeit für Angelegenheiten innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs an den stellvertretenden Leiter delegieren.
Die stellvertretende Leiterin der interministeriellen Expertengruppe ist Frau Nguyen Thi Ngoc Diep, Direktorin der Rechtsabteilung im Ministerium für Wissenschaft und Technologie. Sie ist verantwortlich für die Ausführung der ihr von der Leiterin übertragenen Aufgaben und trägt die dafür erforderliche Rechenschaftspflicht. Darüber hinaus leitet und steuert sie die Aktivitäten der interministeriellen Expertengruppe gemäß den Anweisungen oder mit ihrer Genehmigung.
Die Mitglieder der intersektoralen Expertengruppe werden gemäß Beschluss 83/QD-BCĐ ernannt. Sie sind dem Gruppenleiter für die ihnen übertragenen Aufgaben rechenschaftspflichtig.
Quelle: https://kinhtedothi.vn/quy-che-hoat-dong-bcd-xay-dung-du-an-luat-khoa-hoc-va-cong-nghe.html







