Google – ein „Monopol“
Konkret bezeichnete Richter Amit Mehta Google in seinem 286-seitigen Urteil vom Montag (5. August) als „Monopol“ und kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen gegen US-amerikanisches Kartellrecht verstoßen habe.
Dies gilt als Meilenstein für das US -Justizministerium in einem Prozess von historischer Bedeutung für die Internetbranche. Es wird angenommen, dass dadurch die Dominanz der großen Technologiekonzerne im Allgemeinen und von Google im Besonderen im Cyberspace eingeschränkt wird.

Der Rechtsstreit um Googles angebliches Suchmonopol dauert bereits seit vielen Jahren an. Foto: AP
Dieses Urteil erging nach wochenlangen Rechtsstreitigkeiten, in denen das US-Justizministerium argumentierte, dass der Suchmaschinenriese Google jährlich Dutzende Milliarden Dollar in wettbewerbswidrigen Vereinbarungen mit Mobilfunkanbietern, Browserentwicklern und Geräteherstellern – insbesondere Apple – zahle. Diese Zahlungen – im Jahr 2021 insgesamt über 26 Milliarden Dollar – trugen maßgeblich dazu bei, dass Google zur Standardsuchmaschine wurde.
Google, das Unternehmen, das mehr als 90 % des Online-Suchmarktes beherrscht, argumentiert, dass es in diesem Bereich einem starken Wettbewerb ausgesetzt war und dass sein Erfolg auf die Qualität seines Produkts zurückzuführen ist.
US-Justizminister Merrick Garland nannte das Urteil einen „historischen Sieg für das amerikanische Volk. Kein Unternehmen – egal wie groß oder einflussreich – steht über dem Gesetz.“
Jonathan Kanter, Leiter der Kartellabteilung des US-Justizministeriums, sagte: „Diese wegweisende Entscheidung hält Google zur Rechenschaft“ und „ebnet den Weg für Innovationen künftiger Generationen und schützt den Zugang zu Informationen für alle Amerikaner.“
Kent Walker, Leiter der globalen Angelegenheiten bei Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, erklärte, das Unternehmen werde Berufung einlegen. Das Urteil „erkennt zwar an, dass Google die beste Suchmaschine anbietet, kommt aber zu dem Schluss, dass es uns nicht erlaubt sein sollte, sie so einfach anzubieten.“
Wie wird Google betroffen sein?
Der Prozess tritt nun in die zweite Phase ein, in der das Gericht die von Google zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen festlegen wird. Das US-Justizministerium hat die zu verhängenden Strafen noch nicht bekannt gegeben, es ist jedoch wahrscheinlich, dass diese darauf abzielen werden, Googles Möglichkeiten für außergerichtliche Einigungen im Rahmen des Rechtsstreits einzuschränken.
Googles jahrelange Vereinbarung mit Apple, Google zur Standardsuchmaschine im Safari-Browser des iPhones zu machen, steht seit Langem unter intensiver Beobachtung. Gerichtsdokumente belegen, dass Google allein im Jahr 2022 20 Milliarden US-Dollar an Apple gezahlt hat.
Ein weiteres Problem in diesem Fall sind die Verträge, die Google im Laufe der Jahre mit dem Browserentwickler Mozilla, den Handyherstellern Samsung, Motorola und Sony sowie den Telekommunikationsanbietern AT&T, Verizon und T-Mobile abgeschlossen hat.
Richter Mehta erklärte, dass dank der zuvor erwähnten Exklusivvertriebsverträge „das enorme Suchvolumen von Google im Vergleich zu seinen Konkurrenten erstaunlich ist“.
Dieses Urteil wird Googles Kerngeschäft erheblich beeinträchtigen. Das Unternehmen erzielte im vergangenen Jahr 175 Milliarden US-Dollar Umsatz mit Suchmaschinenwerbung, was mehr als der Hälfte seines Gesamtumsatzes von 307 Milliarden US-Dollar entspricht. Zum Vergleich: Microsofts Bing erwirtschaftete lediglich rund 12 Milliarden US-Dollar mit Suchmaschinenwerbung, was einem Marktanteil von unter 5 % entspricht.
Richter Mehta kam zu dem Schluss, dass „Googles Vertriebsvereinbarungen den Markt für Suchdienste erheblich behindern und die Wettbewerbschancen der Konkurrenten untergraben“. Die Alphabet-Aktie fiel am Montag im Zuge eines breiten Ausverkaufs am US-Markt um 4,6 Prozent.
Hoang Hai (laut FT, Reuters, AP)
Quelle: https://www.congluan.vn/phien-toa-lich-su-google-bi-tuyen-doc-quyen-tim-kiem-bat-hop-phap-gia-co-phieu-lao-doc-post306511.html







