Keine wesentlichen Unterschiede zu den geltenden Bestimmungen.

Im Entwurf des Dekrets zur Änderung der Dekrete über das Erdölgeschäft schlägt das Ministerium für Industrie und Handel vor, dass Erdölgroßhändler ihre Berechnungen und Bekanntmachungen der Erdölverkaufspreise auf den vom Ministerium für Industrie und Handel veröffentlichten Eingangsparametern und den im Dekret festgelegten Berechnungsformeln basieren.

Auf Grundlage der tatsächlichen Situation im Unternehmen legen die Großhändler und Vertriebshändler von Erdölprodukten den Einzelhandelspreis für Erdölprodukte (mit Ausnahme von Heizöl, für das der Großhandelspreis gilt) in ihrem Vertriebssystem fest, und zwar entsprechend den im Unternehmen tatsächlich anfallenden Kosten und unter Einhaltung des festgelegten Höchstverkaufspreises für Erdölprodukte.

Der maximale Verkaufspreis von Erdölprodukten wird wie folgt ermittelt: Der maximale Verkaufspreis von Erdölprodukten entspricht (=) { Weltmarktpreis für Erdöl (x) Wechselkurs} plus (+) Einfuhrsteuer plus (+) Sonderverbrauchssteuer plus (+) Umweltschutzsteuer plus (+) Mehrwertsteuer plus (+) Geschäftskosten, Standardgewinnspanne des Unternehmens.