Die neuen Regeln und Vorschriften zur Einstellung, Beförderung und Berücksichtigung von Beförderungen von Beamten und öffentlichen Angestellten, die vom Innenministerium zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 001/2025/TT-BNV vom 17. März 2025 herausgegeben wurden, treten am 1. Mai 2025 in Kraft und ersetzen die Regeln und Vorschriften im Rundschreiben Nr. 06/2020/TT-BNV vom 2. Dezember 2020.
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Für Bewerber zu beachtende Regelungen
Erstens müssen die Kandidaten gemäß der Regelung zur festgelegten Zeit im Prüfungsraum anwesend sein. Kandidaten, die nach Beginn der Prüfung, des Prüfungsabschnitts oder des Prüfungsfachs verspätet eintreffen, dürfen in folgenden Fällen an der Prüfung teilnehmen:
Eine davon ist, dass die Prüfungsdauer bei Prüfungen mit einer maximalen Prüfungsdauer von 30 Minuten nicht mehr als 5 Minuten und bei Prüfungen mit einer maximalen Prüfungsdauer von 60 Minuten und mehr nicht mehr als 10 Minuten beträgt.
Zweitens liegt ein Fall höherer Gewalt oder ein gesetzlich vorgeschriebenes objektives Hindernis vor, das den Kandidaten daran hindert, pünktlich oder innerhalb der in Punkt a dieser Klausel angegebenen Zeit anwesend zu sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der Vorsitzende des Interviewausschusses und der Vorsitzende des Beurteilungsausschusses erstatten dem Vorsitzenden des Rates Bericht, der diese erörtert und entscheidet, ob den Kandidaten im Einzelfall die Zulassung zur Prüfung erteilt wird.
Zweitens: Kleiden Sie sich ordentlich, zivilisiert und höflich.
Drittens: Legen Sie Ihren Personalausweis oder Personalausweis oder ein anderes gesetzliches Ausweisdokument mit Foto und persönlichen Daten vor.
Viertens: Nehmen Sie die richtige Position entsprechend Ihrer Registriernummer bzw. die vom Prüfungsrat vorgegebene Position ein.
Fünftens dürfen Sie in den Prüfungsraum nur folgendes mitbringen: Lineale und Stifte zum Ablegen der Prüfung; Trinkwasser in durchsichtigen Behältern ohne Etiketten oder Symbole oder Schriftzeichen; Dokumente und Unterlagen, die für jede Prüfung erforderlich sind; Einige Medikamente müssen Kandidaten mit Krankenakte mitbringen.
Mobiltelefone, Tonbandgeräte, Kameras, Computer, technische Geräte zum Empfangen, Senden und Übermitteln von Informationen, Datensicherungsgeräte und andere Geräte zur Speicherung und Übertragung von Informationen sind im Prüfungsraum nicht gestattet, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Sechstens: Befolgen Sie die Anweisungen der Prüfungsraumaufsicht, der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Prüfungsrats. Wenn Sie Anmerkungen oder Fragen haben, müssen Sie diese öffentlich an den Prüfungsraumaufseher, die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Mitglieder des Prüfungsausschusses richten. Halten Sie im Prüfungsraum oder Prüfungsbereich Ordnung und rauchen Sie nicht und konsumieren Sie keine Genussmittel, Nahrungsmittel oder alkoholische Getränke.
Siebtens: Tauschen Sie während der Prüfung keine Informationen, Prüfungsbögen oder Schmierblätter mit anderen aus, schauen Sie sich nicht die Arbeiten anderer Kandidaten an und beteiligen Sie sich nicht an anderen Betrugsversuchen. Das Kopieren oder Weitergeben von Informationen zu Fragen und Antworten außerhalb des Prüfungsraums sowie das Empfangen von Informationen von außerhalb in den Prüfungsraum ist strengstens untersagt.
Achtens: Der Papiertest darf nur mit einer Tintenfarbe geschrieben werden, entweder Blau oder Schwarz. Verwenden Sie für den Test ausschließlich das bereitgestellte Testpapier. Für die Kandidaten müssen alle erforderlichen Felder im Prüfungsbogen ausgefüllt werden. Abgesehen von den erforderlichen schriftlichen Angaben auf dem Antwortbogen dürfen die Kandidaten auf dem Test weder Markierungen anbringen noch eigene Symbole erstellen. Außerdem dürfen sie weder ihren vollständigen Namen, ihre Unterschrift, ihren Titel, Symbole, Schriftzeichen oder andere Zeichen auf den Test schreiben. Wenn Sie den schriftlichen Teil des Aufsatzes umschreiben müssen, streichen Sie ihn durch (sofern nicht anders angegeben).
Neuntens ist es den Kandidaten nicht gestattet, den Prüfungsraum für Prüfungen mit einer maximalen Prüfungsdauer von 60 Minuten oder weniger zu verlassen. Bei schriftlichen Prüfungen mit einer Dauer von mehr als 60 Minuten dürfen die Prüflinge den Prüfungsraum frühestens nach 2/3 der Prüfungszeit verlassen; Falls Kandidaten ihre Unterlagen abgeben, müssen sie die Prüfungsunterlagen und den Schmierzettel vor dem Verlassen des Prüfungsraums abgeben.
Im Notfall muss das Verlassen des Prüfungsraumes aus persönlichen Gründen durch die Prüfungsraumaufsicht gestattet werden.
Zehntens müssen die Kandidaten die Prüfung abbrechen und ihren Test sofort einreichen, wenn der Vorgesetzte, das Mitglied des Interviewausschusses oder das Mitglied des Prüfungsausschusses das Ende der Prüfungszeit ankündigt. Unterschreiben Sie die Liste der abgegebenen Arbeiten bzw. die Liste der Prüfungsergebnisse (bei computerbasierten Prüfungen). Bei schriftlichen Prüfungen muss die Gesamtzahl der eingereichten Prüfungsarbeiten eindeutig ausgewiesen werden; Im Falle des Nichtbestehens müssen die Kandidaten die Prüfungsarbeit ebenfalls zurückgeben.
Elftens, falls die Prüfung am Computer durchgeführt wird:
Erstens: Sollte während der Prüfung ein Problem mit dem Prüfungsgerät auftreten, muss der Kandidat dies unverzüglich dem Aufsichtspersonal im Prüfungsraum oder dem Computertechniker mitteilen, damit dieser das Problem protokollieren kann. Kandidaten können die Prüfung während der Prüfungssitzung oder am selben Prüfungstag wiederholen. Falls die Prüfung während der Prüfungssession oder am selben Prüfungstag nicht wiederholt werden kann, wird die Prüfung nach Entscheidung des Ratsvorsitzenden am folgenden Tag wiederholt.
Zweitens ist es den Kandidaten strengstens untersagt, sich auf eine Weise zu verhalten, die das Computersystem, mit dem die Prüfung durchgeführt wird, beeinträchtigt. Im Falle eines Verstoßes wird dieser auf Grundlage des Motivs, der Art, des Ausmaßes, der Folgen, der Ursache des Verstoßes und der besonderen Umstände in der in Artikel 2 dieser Verordnung vorgeschriebenen Form behandelt.
Zwölftens dürfen die Kandidaten den Prüfungsraum erst verlassen, nachdem sie ihre Prüfungsarbeiten abgegeben und die Liste der abgegebenen Arbeiten sowie die Liste der Prüfungsergebnisse unterschrieben haben.
Unterschreibt der Kandidat die Bestätigung auf der Abgabeliste und der Prüfungsergebnisliste nicht vor Verlassen des Prüfungsraumes, wird die Prüfungsnote mit 0 (null) Punkten bewertet. Stellt der Vorgesetzte, das Mitglied des Interviewausschusses oder das Mitglied des Prüfungsausschusses fest, dass ein Kandidat im Namen eines anderen Kandidaten unterschreibt, wird das Testergebnis dieses Kandidaten mit 0 (null) Punkten bewertet. Diese Fälle müssen erfasst werden.
Dreizehntens haben die Kandidaten das Recht, dem Aufsichtspersonal im Prüfungsraum etwaige Verstöße gegen die Regeln und Vorschriften durch den Kandidaten (sofern vorhanden) zu melden.
Vorschriften zur Organisation der Einstellung von Beamten, öffentlichen Angestellten und Beförderungsprüfungen für Beamte. Im Einzelnen wie folgt:
Bei computerbasierten Prüfungen ist die Prüfungsstartzeit in der Prüfungssoftware vorprogrammiert und startet automatisch mit der Berechnung der Prüfungszeit gemäß den Vorschriften, und zwar für jede Prüfung gleich, unabhängig davon, ob sich der Kandidat in den Prüfungsaccount einloggt.
Der Prüfungsablauf ist im Leitfaden des Rates zur Prüfungsorganisation konkret geregelt.
Während der Prüfung können die Kandidaten ihre Prüfungsunterlagen jederzeit über die Prüfungssoftware einreichen. Wenn die Testzeit abgelaufen ist, stoppt die Testsoftware den Test des Kandidaten automatisch und sammelt den Test ein.
Nach Ablauf der Prüfungszeit prüft der Computertechniker im Prüfungsraum die Liste der Prüfungsergebnisse der Kandidaten, extrahiert sie aus der Prüfungssoftware und druckt sie aus, damit die Kandidaten die Abgabe ihrer Prüfung mit ihrer Unterschrift bestätigen können.
Das Verlassen des Prüfungsraumes (Prüfungsende) ist den Prüflingen bei Prüfungen mit einer Dauer von 60 Minuten oder weniger erst nach Ende der Prüfungszeit, bei Prüfungen mit einer Dauer von mehr als 60 Minuten frühestens 15 Minuten vor Ende der Prüfungszeit, jedoch nicht früher als 60 Minuten nach Beginn der Prüfungszeit gestattet.
Nach Abschluss der Prüfungssammlung, Überprüfung und Extraktion der Prüfungsorganisationsdaten; Erstellen Sie Prüfungsberichte und stellen Sie diese in Prüfungsaufsichtsakten zusammen, um sie den vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmten Mitgliedern zu übergeben. alle auf dem Server gespeicherten Daten löschen; Versiegeln Sie den Server, die Workstation, den Prüfungscomputer oder den Serverraum bzw. Prüfungsraum.
Kandidaten, die von einer Prüfung befreit sind, dürfen dieser Prüfung fernbleiben.
Bei schriftlichen Prüfungen berechnet sich der Prüfungsbeginn ab dem Zeitpunkt des Startkommandos. Die maximal zulässige Bearbeitungszeit für die Prüfung ist auf dem Prüfungsbogen angegeben. Die Prüfungsaufsicht schreibt Startzeit und Abgabezeit an die Tafel im Prüfungsraum.
Der Prüfungsablauf ist im Leitfaden des Rates zur Prüfungsorganisation konkret geregelt.
Sammeln Sie die Prüfungsunterlagen der Kandidaten frühestens nach 2/3 der Prüfungszeit ein. Wenn die Testzeit abgelaufen ist, bitten Sie die Kandidaten, mit der Arbeit aufzuhören. Rufen Sie die Namen aller Kandidaten auf, um ihre Unterlagen einzureichen und zu erhalten. Bei der Entgegennahme der Prüfungsbögen ist die Gesamtzahl der von den Kandidaten abgegebenen Prüfungsbögen zu zählen, die Kandidaten sind vor Verlassen des Prüfungsraumes aufzufordern, die korrekte Anzahl der Bögen einzutragen und die Prüfungsabgabeliste zu unterschreiben.
Prüfen Sie die Papiere und ordnen Sie sie in aufsteigender Reihenfolge der in der Papiertüte enthaltenen Registrierungsnummern. Protokolle über die Behandlung von Vorfällen, ungewöhnlichen Situationen und Verstößen gegen Prüfungsregeln und -vorschriften (sofern vorhanden) werden in einer separaten Tasche in den Prüfungsaufsichtsunterlagen gesammelt. Übergabe der Prüfungsunterlagen und Prüfungsakten an die vom Prüfungsausschussvorsitzenden mit der Abholung der Prüfungsunterlagen beauftragten Mitglieder. Prüfungsunterlagen und Aufsichtsprotokolle müssen öffentlich eingesehen und die Anzahl der Unterlagen sowie der Gesamtseitenumfang jeder einzelnen Prüfungsunterlage mit der Liste der eingereichten Unterlagen verglichen werden.
Nach der Kontrolle werden die Prüfungstasche und die Liste der abgegebenen Prüfungen jedes Prüfungsraums vor Ort durch das vom Prüfungsausschussvorsitzenden bestimmte Mitglied und die Aufsichtspersonen dieses Prüfungsraums versiegelt, das Siegeletikett mit der Prüfungstasche gemeinsam unterzeichnet und das Protokoll über die Übergabe und den Empfang der Prüfung unterzeichnet.
Der Bewertungsprozess des Bewertungsausschusses ist im Prüfungsorganisationshandbuch des Rates im Einzelnen geregelt.
Zusammenfassung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Nach Abschluss der Bewertung gemäß Artikel 16 dieser Verordnung fasst der Rat die Prüfungsergebnisse aus der Übersichtstabelle der Bewertungsergebnisse und der Tabelle zur Kombination der Punktzahlen mit der Registrierungsnummer zusammen und bildet so die Prüfungsergebnisse (erste Prüfung), um den Eingang von Berufungsanträgen gemäß den Vorschriften bekannt zu geben und zu benachrichtigen.
Nach Abschluss der Bewertung der Wiederholungsprüfungen gemäß Artikel 17 dieser Verordnung fasst der Rat die offiziellen Prüfungsergebnisse zusammen, nachdem er die Prüfungsergebnisse gemäß Artikel 18 dieser Verordnung verarbeitet hat, und erstattet dem Leiter der zuständigen Behörde, die Beamte und öffentliche Angestellte einstellt und Prüfungen zur Beförderung von Beamten organisiert, Bericht zur Genehmigung und Anerkennung der Prüfungsergebnisse, bevor der Rat die genehmigten und anerkannten Prüfungsergebnisse wie vorgeschrieben bekannt gibt.
Falls keine Wiederholungsprüfung durchgeführt wird, erstattet der Rat nach Ablauf der Frist für den Eingang von Wiederholungsprüfungsanträgen dem Leiter der zuständigen Behörde, die für die Einstellung von Beamten und öffentlichen Angestellten zuständig ist und die Prüfungen zur Beförderung in den öffentlichen Dienst organisiert, Bericht, damit dieser die Prüfungsergebnisse genehmigt und anerkennt, bevor der Rat die genehmigten und anerkannten Prüfungsergebnisse gemäß den Vorschriften bekannt gibt.
Für die Durchführung von Auswahlgesprächen, mündlichen Prüfungen, Probeprüfungen und Projektverteidigungen wird die Prüfungszeit ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Kandidat nach Abschluss der Vorbereitung innerhalb der vorgegebenen Zeit mit dem Auswahlgespräch, den mündlichen Prüfungen, Probeprüfungen und der Projektpräsentation beginnt. Falls die Vorbereitungszeit endet, der Kandidat jedoch noch nicht mit der Prüfung begonnen hat, wird die Prüfungszeit unmittelbar nach dem Ende der Vorbereitungszeit berechnet.
Der Ablauf der Organisation von Vorstellungsgesprächen, mündlichen Prüfungen und praktischen Prüfungen ist im Prüfungsorganisationsleitfaden des Rates konkret geregelt.
Auf Grundlage des Inhalts und der Art der Prüfung, des Einstellungsplans und der Einstellungsankündigung entscheidet der Vorsitzende des Rates, wie den Kandidaten die Prüfungsfragen mitgeteilt werden, um sicherzustellen, dass den Kandidaten gemäß den Vorschriften die erforderliche Vorbereitungszeit zur Verfügung steht. Die Bekanntmachung muss Öffentlichkeit, Transparenz und Gleichberechtigung bei der Informationsbeschaffung aller Kandidaten gewährleisten.
Führen Sie Interviews, stellen Sie Fragen und bewerten Sie Kandidaten. Der Interview- und Frage-und-Antwort-Inhalt (einschließlich der Antworten des Kandidaten) muss gleichzeitig schriftlich mit den Unterschriften der Interviewer und des Kandidaten und in einer der folgenden Formen aufgezeichnet werden: Audiodateien, die die Audiodaten der Interviewer und des Kandidaten speichern, oder Multimediadateien, die die Bilder und Audiodaten der Interviewer und des Kandidaten speichern.
Für die Verteidigung der Abschlussarbeit befolgt die Organisation die vom Rat vorgegebenen Anweisungen zur Prüfungsorganisation.
Für Organisationen, die die Förderung von Beamtentiteln in Erwägung ziehen
Die mit der Beurteilung desselben Antrags betrauten Mitglieder nehmen eine gemeinsame Beurteilung dieses Antrags vor.
Auf Grundlage der Bestandteile der Bewerbungsunterlagen und der Kriterien für die Bewerbungsbewertung beurteilt das für die Bewerbung zuständige Mitglied, ob die Bewerbungsunterlagen die Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung bei einer Beförderung in den Berufstitel eines Beamten erfüllen und trägt die Bewertungsergebnisse sowie zugehörige Informationen (sofern vorhanden) in das Bewerbungsbewertungsformular ein.
Wenn die Mitglieder des Bewertungsausschusses bei der Bewertung der Akte nicht mit den Bewertungsergebnissen einverstanden sind, werden der Antrag und die Bewertungsergebnisse der Mitglieder zur Prüfung und Entscheidung an den Vorsitzenden des Bewertungsausschusses weitergeleitet, oder der Vorsitzende des Bewertungsausschusses fasst die Unterlagen zusammen und erstattet sie dem Vorsitzenden des Rates zur Prüfung und Entscheidung.
Die Bewertungsergebnisse jedes Antrags werden in einer allgemeinen Übersichtstabelle der Bewertungsergebnisse zusammengefasst, die von den an der Bewertung des Antrags beteiligten Mitgliedern und dem Vorsitzenden des Bewertungsausschusses unterzeichnet wird.
Der Vorsitzende des Bewertungsausschusses übergibt die Bewertungsergebnisse jedes Antrags und die endgültige Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse wird in einem unversehrten Umschlag versiegelt an den Rat gesendet.
Bei Übergabe und Abnahme ist ein Übergabeprotokoll mit den Unterschriften des Übergebers, des Empfängers, des Vertreters des Rates und des Vertreters des Aufsichtsrats anzufertigen.
Auf der Grundlage der Anzahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen, der Art der beruflichen Tätigkeit sowie der Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung einer Beförderung in den Beamtenberuf kann der Rat die Bewerbungen gemäß den Bestimmungen dieses Artikels direkt bewerten, ohne dass ein Ausschuss zur Bewertung der Bewerbungen eingerichtet werden muss.
Falls zuständige Agenturen, Organisationen und Einheiten Prüfungen, Einstellungen von Beamten, öffentlichen Angestellten, Prüfungen zur Beförderung von Beamten und Erwägungen zur Beförderung von Berufstiteln von öffentlichen Angestellten gemäß Plänen und Projekten organisieren, die von den zuständigen Behörden gemäß Dekret Nr. 115/2020/ND-CP vom 25. September 2020 der Regierung zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten genehmigt wurden, das durch eine Reihe von Artikeln gemäß Dekret Nr. 85/2023/ND-CP vom 7. Dezember 2023 der Regierung geändert und ergänzt wurde, oder gemäß Dekret Nr. 138/2020/ND-CP vom 27. November 2020 der Regierung zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten, das durch eine Reihe von Artikeln gemäß Dekret Nr. 116/2024/ND-CP vom 17. September 2024 der Regierung geändert und ergänzt wurde, vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens, gilt dies weiterhin angewandt. Vorschriften über die Organisation von Prüfungen und die Einstellung von Beamten und öffentlichen Angestellten, Prüfungen zur Beförderung von Beamten, Prüfungen oder Berücksichtigung bei der Beförderung von Berufstiteln von öffentlichen Angestellten; Vorschriften zu Einstellungsprüfungen, zur Auswahl von Beamten, öffentlichen Angestellten, zu Beförderungsprüfungen für Beamte, zu Prüfungen oder zur Berücksichtigung von Beförderungen im Berufsfeld öffentlicher Angestellter, erlassen zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 06/2020/TT-BNV des Innenministers vom 2. Dezember 2020 zur Verkündung der Vorschriften zur Organisation von Einstellungsprüfungen, zur Auswahl von Beamten, öffentlichen Angestellten, zu Beförderungsprüfungen für Beamte, zu Prüfungen oder zur Berücksichtigung von Beförderungen im Berufsfeld öffentlicher Angestellter; Vorschriften zur Einstellung und Auswahl von Beamten und öffentlichen Angestellten, zu Beförderungsprüfungen für Beamte und zu Prüfungen oder zur Berücksichtigung von Beförderungen in Bezug auf Berufsbezeichnungen von öffentlichen Angestellten innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Rundschreibens; Wird diese Frist nach Ablauf dieser Frist nicht eingehalten, gelten die Bestimmungen dieses Rundschreibens.
Einzelheiten zum Rundschreiben Nr. 001/2025/TT-BNV in der beigefügten DATEI:
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Quelle: https://moha.gov.vn/tintuc/Pages/danh-sach-tin-noi-bat.aspx?ItemID=57003
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