| Das Ministerium für Industrie und Handel hat von Indonesien und China einen Antrag auf abschließende Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegen Mononatriumglutamat (MSG) erhalten. Das Ministerium führt derzeit eine abschließende Überprüfung der für MSG-Produkte geltenden Antidumpingmaßnahmen durch. |
Am 2. August 2024 gab die Abteilung für Handelsschutzmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel die Herausgabe des Untersuchungsfragebogens für ausländische Hersteller/Exporteure im Rahmen der abschließenden Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen gegen bestimmte Mononatriumglutamat-Produkte mit Ursprung in Indonesien und China bekannt (Fallcode: ER01.AD09).
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Am 23. Juli 2024 erließ das Ministerium für Industrie und Handel den Beschluss Nr. 1947/QD-BCT zur abschließenden Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen gegen bestimmte Mononatriumglutamat-Produkte aus Indonesien und China (Fallcode: ER01.AD09). Einzelheiten zu Umfang, Inhalt und Dauer der Untersuchung sind dem Beschluss Nr. 1947/QD-BCT und der zugehörigen Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Abteilung für Handelsschutzmaßnahmen (Ermittlungsbehörde) gab bekannt, dass sie den offiziellen Untersuchungsfragebogen an die ihr bekannten ausländischen Produktions- und Exportunternehmen versandt hat. Die Frist zur Beantwortung des Fragebogens endet am 10. September 2024 um 17:00 Uhr ( Hanoi- Zeit).
Um ihre Rechte und Interessen zu wahren, bittet die Untersuchungsbehörde alle relevanten ausländischen Hersteller/Exporteure um ihre uneingeschränkte Mitwirkung und Kooperation während des gesamten Untersuchungsverfahrens. Die eingegangenen Antworten dienen der Untersuchungsbehörde als Grundlage für die gegebenenfalls erforderliche Auswahl einer Stichprobe für die Untersuchung. Sollte die Untersuchungsbehörde keine fristgerechten Antworten von ausländischen Herstellern/Exporteuren erhalten oder die bereitgestellten Informationen unrichtig oder unvollständig sein, wird sie die verfügbaren Informationen gemäß Artikel 75 des Gesetzes über die Außenhandelsverwaltung zur Feststellung ihrer Verantwortlichkeiten heranziehen.
Die im Rahmen der Beantwortung des Fragebogens der Ermittlungsbehörde bereitgestellten Informationen und Daten sowie das Recht der relevanten Parteien auf Zugang zu Informationen über den Fall während der Ermittlungen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Vertraulichkeit von Informationen gemäß Artikel 11 des Dekrets Nr. 10/2018/ND-CP vom 15. Januar 2018, das einige Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung des Außenhandels in Bezug auf handelspolitische Schutzmaßnahmen detailliert, behandelt.
Die Anweisungen zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte des Fragebogens, das Einreichungsformat und die Frist sind im Fragebogen für Unternehmen detailliert beschrieben. Die Untersuchungsbehörde bittet die Unternehmen daher, die Anweisungen vor dem Ausfüllen sorgfältig zu lesen und ihre Antworten fristgerecht einzureichen.
Quelle: https://congthuong.vn/ban-hanh-ban-cau-hoi-dieu-tra-ap-dung-chong-ban-pha-gia-doi-voi-san-pham-bot-ngot-336491.html








