Aus Sicht der Lehrkräfte wird die Festlegung der Gesamtdienstzeit (mindestens 9 Jahre) als Grundlage für die Einstellung und den Wechsel vom alten Grund- und Hauptschullehrertitel Besoldungsgruppe II in den neuen Grund- und Hauptschullehrertitel Besoldungsgruppe II teilweise nicht konsequent umgesetzt. An manchen Orten müssen diese 9 Jahre eine 9-jährige Ausbildung auf Universitätsniveau sein.
Dies weckt bei vielen Lehrern die Sorge, dass ihnen trotz Erfüllung der Anforderungen und jahrzehntelangem Engagement die Chance auf eine Gehaltserhöhung entgeht.
Illustration
Als Reaktion auf diese Bedenken erklärte das Ministerium für Bildung und Ausbildung, dass gemäß den geänderten Bestimmungen im Rundschreiben Nr. 08/2023/TT-BGDDT die Voraussetzung für die Versetzung ehemaliger Grund- und Sekundarschullehrer der Stufe II in den neuen Berufstitel Grund- und Sekundarschullehrer der Stufe II darin bestehe, dass die Gesamtdauer der Berufstätigkeit in der alten Stufe III und der alten Stufe II mindestens 9 Jahre (ohne Probezeit) betrage.
„Insbesondere schreibt das Ministerium für Bildung und Ausbildung keine Voraussetzung für die gesamte Dauer der Ausübung dieses Ranges vor, dass ein Hochschulabschluss erforderlich ist. Die Forderung mancher Orte, dass neun Jahre Lehramtsstudium mit den alten Rängen III und II neun Jahre Hochschulabschluss voraussetzen, ist falsch“, betonte das Ministerium.
Die Lehrer berichteten außerdem, dass die Festlegung der Zeit, die der Zeit entspricht, die man mit dem neuen Berufstitel der Stufe III innehat, wenn man die Standards und Bedingungen für die Anmeldung zur Prüfung oder die Höherstufung eines Berufstitels von der Stufe III in die Stufe II betrachtet, zwischen den Gemeinden nicht einheitlich umgesetzt wird.
Die Abteilung für Lehrer und Bildungsmanager (Ministerium für Bildung und Ausbildung) teilte mit, dass gemäß den geänderten Bestimmungen im Rundschreiben Nr. 08/2023/TT-BGDDT die Dauer des Innehabens der alten IV- und III-Klassen der Dauer des Innehabens der neuen III-Klasse ab dem Zeitpunkt entspricht, an dem der Lehrer das Standardausbildungsniveau gemäß den Bestimmungen der Bildungsstufe erreicht.
Wenn Grundschul- und Sekundarschullehrer das Standardausbildungsniveau der Bildungsstufe (Universitätsniveau) erreichen, wird die Zeit, die sie in den vorherigen alten Dienstgraden verbracht haben (einschließlich anderer gleichgestellter Zeiten), als gleichwertig mit der Zeit bestimmt, die sie in dem neuen Dienstgrad III verbracht haben.
Zuvor hatten mehr als 300 Lehrer in Hanoi eine Petition an das Ministerium für Bildung und Ausbildung geschickt, in der sie ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck brachten, dass sie aufgrund der Bestimmungen im Rundschreiben 08/2023/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung die Möglichkeit einer Gehaltserhöhung verlieren würden, obwohl sie die Standards erfüllten und jahrzehntelang engagiert waren. Es gibt Lehrer, die seit 28 Jahren arbeiten, fast 9 Jahre auf ihr Universitätsgehalt warten und trotzdem „vermisst“ werden, weil ihnen 2 Monate fehlen. Wenn wir noch länger warten, wird es Lehrer geben, die das Rentenalter erreichen und keine Möglichkeit mehr haben, ihr Gehalt zu erhöhen.
In der Petition erklärten die Lehrer, dass das Innenministerium von Hanoi gemäß Rundschreiben 08/2023/TT-BGDDT Bewerbungen für Lehrerbeförderungen sammle und von den Lehrern einen Universitätsabschluss aus dem Jahr 2014 verlange, also 9 Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. August 2023.
Mit dieser Regelung sind viele Lehrkräfte, die bereits vor ihrer Einstellung in die neue Besoldungsgruppe III die Anforderungen erfüllten (also laut Schulgesetz vor 2019 einen Hochschulabschluss hatten), weiterhin nicht antragsberechtigt.
In ihrer Petition hoffen die Lehrkräfte, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung eine Anpassung des Rundschreibens 08/2023/TT-BGDDT in Erwägung zieht und in dieser Runde nur noch von Lehrkräften verlangt, die seit dem Stichtag für die Einreichung von Bewerbungen für die Prüfung oder Beförderung einen Universitätsabschluss vor einem Jahr erworben haben und seit neun Jahren einen Dienstgrad innehaben, der der Besoldungsgruppe III entspricht, um Anträge auf eine zusätzliche Beförderung stellen zu können.
[Anzeige_2]
Quellenlink
Kommentar (0)