Die Generaldirektion für Tourismus hat den Tourismusverwaltungsabteilungen der Provinzen und Städte das Dokument Nr. 906/TCDL-KS herausgegeben, in dem auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, vor der Unterzeichnung eines „Ferieneigentums“-Vertrags Informationen einzuholen.
In letzter Zeit sind bei der Generaldirektion für Tourismus zahlreiche Petitionen und Briefe von Bürgern im Zusammenhang mit dem Kauf von „Ferieneigentumsleistungen“ eingegangen. Darin wird darauf hingewiesen, dass der Käufer (Eigentümer der Urlaubswoche) nicht nur verpflichtet ist, dem Urlaubsanbieter den dem Vertragswert entsprechenden Geldbetrag zu zahlen, sondern dass er auch jährliche Gebühren oder Wartungsgebühren entrichten muss, die unregelmäßig nach oben oder unten angepasst werden, wodurch den Eigentümern Schaden zugefügt wird. Irreführung von Käufern durch Werbung oder Verschleierung, Bereitstellung unvollständiger, falscher oder ungenauer Informationen über Produkte, Dienstleistungen und bestimmte andere Inhalte.
Um die legitimen Rechte der Bürger zu gewährleisten, empfiehlt die Generaldirektion für Tourismus den lokalen Tourismusverwaltungen:
Sensibilisieren Sie die Bevölkerung für das Modell des „Ferieneigentums“ gemäß den Empfehlungen der Nationalen Wettbewerbskommission und des Ministeriums für Industrie und Handel: Machen Sie sich die Art und den Nutzen der Produkte und Dienstleistungen sowie die potenziellen Risiken klar. Bevor Sie sich für die Teilnahme an einer Veranstaltung entscheiden, bei der „Ferieneigentum“ vorgestellt und angeboten wird, ist es notwendig, sich über die Medien oder über Freunde und Verwandte, die an der Veranstaltung teilgenommen oder das Produkt genutzt haben, über die Art des Produkts oder der Dienstleistung, die bei der Veranstaltung vorgestellt wird, sowie über den Anbieter zu informieren. Identifizieren Sie im Voraus Bedenken hinsichtlich Nutzen und Risiken und fordern Sie proaktiv weitere Erläuterungen an.
Bevor Sie sich für den Abschluss eines Vertrags entscheiden, ist es notwendig, einen vollständigen Satz Verträge anzufordern und diese sorgfältig zu studieren, insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:
+ Persönlicher und familiärer Bedarf über einen längeren Zeitraum;
+ Vergleichen Sie die beworbenen, angebotenen oder „mündlichen Zusagen“ des Unternehmens mit den offiziellen Geschäftsbedingungen im Vertragsentwurf. Insbesondere bei Widersprüchen zwischen Verkaufsinformationen und Vertrag oder unklaren Regelungen und Bedingungen im Vertrag ist es für Verbraucher wichtig, dass sie vom Unternehmer um Aufklärung, Klarstellung und Änderung bzw. Ergänzung bitten.
Weisen Sie außerdem alle während der Vertragslaufzeit anfallenden Kosten klar aus. Bei den meisten der aktuellen Ferieneigentumsverträge handelt es sich um langfristige Verträge und zusätzlich zu der von Anfang an festgelegten Gebühr müssen die Verbraucher zahlreiche weitere Gebühren zahlen, die während des Umsetzungsprozesses anfallen, wie z. B. Wartungsgebühren, Jahresgebühren, Verwaltungsgebühren, Betriebsgebühren, Gebühren für die Ausübung des Rechts zum Tausch des Ferienorts... Diese Kosten sind möglicherweise nur im Vertrag angegeben und nicht in Werbe- und Verkaufsinformationen enthalten und sind möglicherweise nicht klar und vollständig angegeben.
Bedingungen und Einschränkungen für den Käufer bei der Ausübung und Übertragung des Urlaubsanspruchs, beispielsweise: der Zeitpunkt, ab dem der Urlaubsanspruch ausgeübt werden kann, kann diese Dienstleistung auf eine andere Person übertragen werden, wenn ja, wie lange nach Vertragsabschluss oder Inanspruchnahme der Dienstleistung, sind daran irgendwelche Bedingungen geknüpft...
Ungünstige Vertragsbedingungen, beispielsweise: Einschränkung des Beschwerde- oder Klagerechts des Käufers; keine Möglichkeit für Verbraucher, vom Vertrag zurückzutreten; unfaire Sanktionen bei Verstößen zwischen den beiden Parteien; Fälle, in denen der Dienstleister von der Haftung befreit ist, beispielsweise wenn die staatliche Behörde keine Baugenehmigung erteilt (beim Typ mit Projekt/Hotel) oder der Dritte nicht weiter mitarbeitet (beim Typ ohne Projekt/Hotel)...
Fordern Sie von Unternehmen, die Reisedienstleistungen, Touristenunterkünfte und andere Einheiten anbieten, die Dienstleistungen im Bereich „Ferieneigentum“ anbieten, dass sie für ihre Werbung vollständige und genaue Informationen bereitstellen. Der Urlaubskaufvertrag muss klar und frei von für den Verbraucher ungünstigen Bestimmungen sein, wie etwa einer Einschränkung des Beschwerde- oder Klagerechts des Käufers.
Verstärkte Inspektion und Überwachung von Einheiten, die Dienstleistungen im Bereich „Ferienwohnungen“ anbieten, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und die Qualität der den Verbrauchern bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. Entgegennahme und zeitnahe Bearbeitung von Petitionen und Beschwerden von Bürgern im Rahmen der Zuständigkeit.
E-Zeitung der Regierung
[Anzeige_2]
Quellenlink
Kommentar (0)