Ich bin Lehrerin und zahle seit dem 1. Juli 2018 sozialversicherungspflichtig. Am 1. September 2019 wurde ich an einer öffentlichen Schule aufgenommen. Während meiner Lehrtätigkeit nahm ich zweimal Mutterschaftsurlaub. Ich möchte fragen, ob mein Mutterschaftsurlaub gemäß den Vorschriften auf die Berechnung der Dienstalterszulage für Lehrerinnen angerechnet wird. (phuongoanh***@gmail.com)
* Antwort:
Die Dienstalterszulage für Lehrkräfte wird gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 77/2020/ND-CP vom 1. August 2020 umgesetzt. Gegenstand der Anwendung sind demnach Lehrkräfte, die an öffentlichen Bildungseinrichtungen unterrichten und ausbilden .
Absatz 2, Artikel 3 dieses Dekrets legt fest, dass der Zeitraum, der nicht für die Dienstalterszulage für Lehrer angerechnet wird, Krankheitsurlaub und Mutterschaftsurlaub umfasst, die die im Sozialversicherungsgesetz vorgeschriebene Frist überschreiten.
Laut Ihrem Schreiben wurden Sie zum 1. September 2019 als Beamter an einer öffentlichen Schule eingestellt, waren jedoch bereits ab dem 1. Juli 2018 versicherungspflichtig.
Daher haben Sie ab dem Datum der Teilnahme an einer sozialversicherungspflichtigen Lehr- und Ausbildungstätigkeit bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren (60 Monaten), ohne Probezeit, Anspruch auf eine Dienstalterszulage in Höhe von 5 % des aktuellen Gehalts zuzüglich einer Zulage für Führungspositionen und einer den Rahmen überschreitenden Dienstalterszulage (sofern vorhanden).
Ab dem sechsten Jahr wird für jedes Jahr (volle 12 Monate) ein Zuschlag von 1 % berechnet. Die Dienstalterszulage wird mit dem monatlichen Gehalt berechnet und ausgezahlt und dient zur Berechnung der Beiträge und Leistungen zur Sozialversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
So berechnen Sie die monatliche Dienstalterszulage:
Dienstalterszulage = Gehaltskoeffizient entsprechend der Berufsbezeichnung des Beamten plus Zulagenkoeffizient für die aktuelle Führungsposition, Dienstalterszulage, die den Rahmen überschreitet (sofern vorhanden) x Grundgehaltsniveau, das von der Regierung von Zeit zu Zeit vorgeschrieben wird x Höhe (%) der genossenen Dienstalterszulage
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: [email protected]
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/thoi-gian-nghi-thai-san-co-duoc-tinh-huong-phu-cap-tham-nien-post744827.html
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