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Für den Export von Instantnudeln in die EU gelten vereinfachte Kontrollverfahren.

VTC NewsVTC News12/06/2023

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Für den Export von Instantnudeln in die EU gelten erleichterte Inspektionsverfahren - 1

Die EU lockert die Vorschriften für aus Vietnam importierte Instantnudeln.

Die EU hat gerade die am 6. Juni 2023 unterzeichnete Verordnung (EU) 2023/1110 zur Änderung der Verordnung 2019/1973 über Notfallmaßnahmen zur Kontrolle der Lebensmittelausfuhr in die EU veröffentlicht.

Dementsprechend hat die EU vietnamesische Instantnudeln offiziell von Anhang II (Kontrolle durch Lebensmittelsicherheitszertifikate und Kontrolle an Grenzübergängen) in Anhang I mit einer Grenzkontrollhäufigkeit von 20 % verschoben.

Ab dem 27. Juni ist daher für den Export von Instantnudeln aus Vietnam kein Lebensmittelsicherheitsprüfzertifikat einer zuständigen vietnamesischen Behörde mehr erforderlich.

Auch in dieser Verordnung sind Paprika aus Vietnam weiterhin in Anhang I aufgeführt, mit einer Kontrollhäufigkeit von 50 % am Grenzübergang. Okra und Drachenfrucht verbleiben mit Inspektionshäufigkeiten von 50 % bzw. 20 % in Anhang II. Dies bedeutet, dass sich für landwirtschaftliche Produkte im Vergleich zur Regelung von vor 6 Monaten nichts geändert hat.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Nur sechs Monate nachdem die EU die Notfallkontrollverordnung für vietnamesische Fadennudeln und Reisnudeln (gültig ab 1. Januar 2022) verabschiedet hatte, gelang es Vietnam, die EU davon zu überzeugen, Fadennudeln und Reisprodukte von der Liste des Lebensmittelsicherheitsmanagements zu streichen und 18 Monate später Instantnudeln erfolgreich von Anhang II (Kontrolle per Zertifikat und an der Grenze) in Anhang I (Kontrolle an der Grenze) zu verschieben.

Dies zeigt die großen und zeitnahen Anstrengungen des Ministeriums für Industrie und Handel bei der Kontrolle der Lebensmittelsicherheit sowie bei der aktiven Unterstützung von Unternehmen bei der Lösung von Schwierigkeiten.

Allerdings führt die EU weiterhin Grenzkontrollen mit einer Frequenz von 20 % durch und verlangt von Vietnam, stets eine gute Lebensmittelsicherheitskontrolle für Instantnudeln aufrechtzuerhalten.

Wenn es in den letzten sechs Monaten des Jahres 2023 zu zahlreichen Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheitsvorschriften bei in die EU exportierten vietnamesischen Instantnudeln kommt, wird die EU im nächsten Schritt die Überwachung an den Grenzübergängen auf 50 % erhöhen und dann zu Anhang II zurückkehren. Sollten die vietnamesischen Instantnudeln wieder in Anhang II aufgenommen werden (wie im Fall von Thanh Long), wird es wesentlich schwieriger sein, die EU davon zu überzeugen, sie wieder in Anhang I aufzunehmen.

Daher wird vietnamesischen Instantnudeln exportierenden Unternehmen empfohlen, die Lebensmittelsicherheit kontinuierlich gut zu kontrollieren und sogar die Anwendung freiwilliger Maßnahmen wie Selbsttests bei renommierten Labors für Instantnudeln-Lieferungen in die EU in Betracht zu ziehen.

(Quelle: Investment Newspaper)


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