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Detaillierte Anleitung zum Einsehen der Bescheinigung eines automatisch zur Zulassung erneuerten Fahrzeugs

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế03/06/2023

Seit 6:30 Uhr heute Morgen (3. Juni) ist das System zur automatischen Zulassungserneuerung für Privatwagen mit weniger als 9 Sitzplätzen offiziell in Betrieb. Für über 1,9 Millionen Fahrzeuge wird die Laufzeit automatisch um weitere 6 Monate verlängert. [Anzeige_1]

1. So suchen Sie nach dem Zertifikat eines Autos, das automatisch zur Inspektion erneuert wurde

Um zu prüfen, ob die Zulassung Ihres Fahrzeugs automatisch verlängert wird, bzw. um die Bescheinigung über die automatische Verlängerung der Zulassung herunterzuladen, muss der Fahrzeughalter folgende Schritte ausführen:

- Schritt 1: Greifen Sie auf das elektronische Informationsportal des Vietnam Registers unter http://www.vr.org.vn/ zu

(Derzeit ist das elektronische Portal des Vietnam Registers überlastet. Wenn Sie nicht darauf zugreifen können, versuchen Sie es bitte zu einem anderen Zeitpunkt erneut.)

- Schritt 2: „Auf Prüferneuerung prüfen“ auswählen

- Schritt 3: Geben Sie die folgenden Informationen ein:

+ Kennzeichen;

+ Seriennummer des Prüfzertifikats;

+ Bestätigungscode.

Drücken Sie dann die Taste „Suchen“.

Hướng dẫn chi tiết cách tra cứu giấy chứng nhận xe ô tô được tự động gia hạn đăng kiểm

Falls die Fahrzeugzulassung automatisch verlängert wird, werden auf dem Bildschirm folgende Ergebnisse angezeigt:

Hướng dẫn chi tiết cách tra cứu giấy chứng nhận xe ô tô được tự động gia hạn đăng kiểm

Über den Button „Herunterladen“ können Autobesitzer die automatisch verlängerte Zulassungsbescheinigung herunterladen.

2. Aktueller Fahrzeuginspektionszyklus

Der neueste Fahrzeuginspektionszyklus ist in Anhang V des Rundschreibens 02/2023/TT-BGTVT wie folgt angegeben:

TT

Fahrzeugtyp

Zyklus (Monat)

Erster Zyklus

Periodenzyklus

1. Personenkraftwagen aller Art mit bis zu 9 Sitzplätzen, die nicht für Transportzwecke genutzt werden

1.1

Produktionszeit bis zu 07 Jahre

36

24

1.2

Produktionszeit über 07 Jahre bis 20 Jahre

12

1.3

Produktionszeit über 20 Jahre

06

2. Personenkraftwagen aller Art mit bis zu 9 Sitzplätzen für das Transportgewerbe

2.1

Produktionszeit bis zu 05 Jahre

24

12

2.2

Produktionszeit über 05 Jahre

06

2.3

Mit Renovierung

12

06

3. Personenkraftwagen aller Art mit mehr als 9 Sitzplätzen

3.1

Produktionszeit bis zu 05 Jahre

24

12

3.2

Produktionszeit über 05 Jahre

06

3.3

Mit Renovierung

12

06

4. LKW aller Art, Spezialfahrzeuge, Traktoren, Anhänger, Sattelauflieger

4.1

LKW aller Art, Spezialfahrzeuge und Traktoren mit einer Produktionsdauer von bis zu 7 Jahren; Anhänger, Auflieger mit einer Produktionszeit von bis zu 12 Jahren

24

12

4.2

LKW aller Art, Spezialfahrzeuge, Traktoren mit einer Produktionszeit von über 7 Jahren; Anhänger, Sattelanhänger mit einer Produktionszeit von über 12 Jahren

06

4.3

Mit Renovierung

12

06

5

Personenkraftwagen aller Art mit mehr als 9 Sitzplätzen, deren Herstellungsdauer 15 Jahre oder länger beträgt (einschließlich Personenkraftwagen mit mehr als 9 Sitzplätzen, die zu Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen umgebaut wurden).

03

Hinweis : Anzahl der Sitzplätze in einem Personenkraftwagen einschließlich Fahrer.

3. Grundsätze zur Bestimmung des Inspektionszyklus

Die Grundsätze zur Festlegung des Prüfzyklus von Kraftfahrzeugen sind wie folgt festgelegt:

* Allgemeine Grundsätze:

- Der erste Zyklus wird auf folgende Fächer angewendet:

+ Kraftfahrzeuge, die gemäß Klausel 3, Artikel 5 des Rundschreibens 02/2023/TT-BGTVT von der Inspektionspflicht befreit sind;

+ Unbenutzte Kraftfahrzeuge, deren Baujahr bis zum Jahr der Beantragung der ersten technischen Überwachungsbescheinigung weniger als 2 Jahre (Baujahr plus 1 Jahr) zurückliegt.

Die Zeitspanne vom Herstellungsjahr bis zum Jahr der Antragstellung auf ein Prüfzertifikat wird gemäß den Anweisungen in Punkt e, Abschnitt 1 des Anhangs V des Rundschreibens 02/2023/TT-BGTVT bestimmt.

- Für folgende Fächer gelten periodische Zyklen:

+ Kraftfahrzeuge, die zum ersten Mal geprüft werden, unterliegen nicht dem oben genannten ersten Zyklus;

+ Kraftfahrzeuge werden zu späteren Zeitpunkten kontrolliert.

* Ein modifiziertes Kraftfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, bei dem eine Funktionsumwandlung vorgenommen wurde oder eines der folgenden Systeme verändert wurde: Lenkung, Bremsen (außer beim Einbau eines zusätzlichen Bremspedals).

* Eine für einen Zeitraum von 15 Tagen ausgestellte TÜV-Bescheinigung zählt nicht zum ersten Zyklus.

* Liegt der nächste Prüfzeitraum eines Kraftfahrzeugs vor dem Prüfzeitraum des letzten Prüfzeitraums, so entspricht der nächste Prüfzeitraum dem Prüfzeitraum des letzten Prüfzeitraums entsprechend der „Fahrzeugart“ in der Prüfzeitraumtabelle, jedoch gerechnet ab dem Datum des letzten Prüfzeitraums.

Beispiel: Für ein Auto mit bis zu 9 Sitzplätzen, das nicht für Transportzwecke genutzt wird und am 12. Juni 2023 für den ersten Zyklus geprüft und ausgestellt wird, wird ein Prüfzertifikat mit einem Zyklus von 36 Monaten und einem Prüfzeitraum bis zum 11. Juni 2026 ausgestellt. Bis zum 17. Juni 2023 wird das Fahrzeug erneut geprüft, um ein Prüfzertifikat auszustellen, das dem für Transportgeschäfte verwendeten Fahrzeug entspricht. Die Prüffrist wird wie folgt ausgegeben:

Der erste Inspektionszyklus eines Fahrzeugs mit bis zu 9 Sitzplätzen für Transportunternehmen beträgt 24 Monate ab dem Inspektionsdatum und der erste Zyklus wird am 12. Juni 2023 ausgestellt, sodass der für das Fahrzeug ausgestellte Inspektionszeitraum der 11. Juni 2025 ist.

- Die der Gewährung des vorgeschriebenen Prüfzyklus zugrunde gelegte Produktionszeit des Kraftfahrzeugs wird nach Jahren berechnet (analog zur Berechnung der Lebensdauer eines Kraftfahrzeugs).

Beispielsweise würde ein Kraftfahrzeug mit einem Baujahr im Jahr 2023:

- Bis zum 31. Dezember 2025 gilt es als bis zu (innerhalb) von 2 Jahren produziert (2025 – 2023 = 02 Jahre).

- Ab dem 01.01.2026 gilt eine Produktion von über 2 Jahren (2026 – 2023 = 03 Jahre).


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