Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat gerade einen Rundschreibenentwurf veröffentlicht, in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Identifizierungsgesetzes aufgeführt werden. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.
Gemäß den neuen Bestimmungen des Personalausweisgesetzes wird der Bürgerausweis in Personalausweis umbenannt und die auf dem Ausweis angezeigten Informationen werden um Fingerabdrücke reduziert. Die Angaben zu Heimatort und ständigem Wohnsitz werden in Geburtsort und Wohnsitz geändert …
Personalausweismodell für Personen ab 6 Jahren, wie vom Ministerium für öffentliche Sicherheit vorgeschlagen
Was ist Wohnsitz?
Die Regelung eines Wohnsitzes anstelle eines im Personalausweis ausgewiesenen Daueraufenthalts soll den Menschen mehr Rechte sichern. Denn der Wohnsitz hat einen wesentlich größeren Umfang als der Ort der Daueraufenthaltsanmeldung.
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit stellte im Entwurf klar, dass es sich um drei Fälle von Aufenthalt handelt. Als Wohnort gilt zunächst der ständige Wohnsitz des Karteninhabers in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank.
Zweitens: Wenn die Person, die einen Personalausweis beantragt, keinen festen Wohnsitz, sondern einen vorübergehenden Wohnsitz hat, ist der Wohnort der vorübergehende Wohnsitz der Person, der der Ausweis ausgestellt wurde, in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank.
Drittens: Wenn die Person, die die Ausstellung eines Personalausweises beantragt, keinen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz hat, weil sie die Bedingungen für die Registrierung eines ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes nicht erfüllt, ist der Wohnort der aktuelle Wohnsitz der Person, der der Ausweis ausgestellt wird und der in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank aktualisiert wurde.
Falls für die Person, die die Ausstellung eines Personalausweises beantragt, keine Angaben zu ihrem Wohnort in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank vorliegen, ist die Identitätsverwaltungsagentur dafür verantwortlich, den Bürger bei der Durchführung der Verfahren zur dauerhaften Wohnsitzregistrierung, vorübergehenden Wohnsitzregistrierung oder Erklärung von Informationen zum Wohnsitz anzuleiten.
Nach der Neuregelung wird die Angabe „Daueraufenthalt“ auf der Karte in „Aufenthalt“ geändert.
Was tun, wenn keine Angaben zum Heimatort bzw. Geburtsort vorliegen?
Im Rundschreibenentwurf legt das Ministerium für öffentliche Sicherheit außerdem fest, wie in einigen Fällen vorzugehen ist, in denen der Personalausweis keine oder unvollständige Informationen enthält.
Falls Informationen zur ethnischen Zugehörigkeit oder Religion nicht verfügbar sind oder erfasst wurden, die Bürger aber eine Aktualisierung oder Anpassung verlangen, ist die Identitätsverwaltungsagentur für die Aktualisierung und Anpassung gemäß den Vorschriften verantwortlich.
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit weist darauf hin, dass aktualisierte und angepasste ethnische und religiöse Informationen auf der von den zuständigen Behörden herausgegebenen oder anerkannten Liste ethnischer und religiöser Gruppen aufgeführt sein müssen.
Falls Informationen zum Geburtsort, Geburtsregistrierungsort und Heimatort auf Gemeinde-, Bezirks- und Provinzebene nicht verfügbar sind oder nicht vollständig erfasst werden können, ist die Identitätsverwaltungsagentur dafür verantwortlich, von den Personen die Vorlage von Dokumenten der zuständigen Behörden mit den oben genannten Informationen zur Aktualisierung und Anpassung in der nationalen Bevölkerungsdatenbank und der Identitätsdatenbank anzufordern.
Sollten die von den Bürgern vorgelegten Unterlagen und Dokumente die Verwaltungsnamen der Orte auf Gemeinde-, Bezirks- oder Provinzebene nicht oder nicht vollständig wiedergeben, fordert die Identitätsverwaltungsbehörde die Bürger auf, Informationen bereitzustellen und eine schriftliche Verpflichtungserklärung zu den bereitgestellten Informationen abzugeben.
Gleichzeitig ist die Identitätsverwaltungsagentur für die Abstimmung mit der Personenstandsverwaltungsagentur verantwortlich, um vor der Aktualisierung und Anpassung Kontrollen und Verifizierungen durchzuführen und so Genauigkeit und Konsistenz sicherzustellen.
Stellen Sie bei Bedarf mobile ID-Karten aus
Ein weiterer vom Ministerium für öffentliche Sicherheit im Entwurf vorgeschlagener Inhalt ist die Organisation der Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung, Umtausch und Neuausstellung mobiler Personalausweise.
Demnach ist die Identitätsmanagementagentur verpflichtet, bei Behörden und Organisationen Personalausweise auszustellen, zu ändern und neu auszustellen, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt und die Identitätsmanagementagentur hinsichtlich der Mittel, der technischen Ausstattung und der personellen Ressourcen über ausreichende Voraussetzungen zur Durchführung verfügt.
Die Identitätsverwaltungsbehörde stellt am Wohnort des Bürgers einen Ausweis aus, wenn ältere, kranke oder behinderte Menschen nicht reisen können und die Identitätsverwaltungsbehörde über ausreichende Mittel, technische Ausrüstung und Personal verfügt, um das Verfahren durchzuführen.
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