Vietnam.vn - Nền tảng quảng bá Việt Nam

Độc lập - Tự do - Hạnh phúc

Erwartete neue Regelungen zur Handhabung von Warenrückständen in Zollgebieten

(Chinhphu.vn) – Das Finanzministerium arbeitet an einem Rundschreiben zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC des Finanzministers vom 22. Dezember 2014, das die Handhabung von Warenrückständen im Zollbereich regelt.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ20/08/2025

Dự kiến quy định mới xử lý hàng hóa tồn đọng thuộc địa bàn hoạt động hải quan- Ảnh 1.

Das Finanzministerium plant neue Regelungen zur Handhabung von Warenrückständen in Zolldienstbereichen.

Das Finanzministerium erklärte, dass das Rundschreiben Nr. 203/2014/TT-BTC des Finanzministers vom 22. Dezember 2014 zur Veröffentlichung von Richtlinien für die Handhabung von Warenrückständen in Zollgebieten genau Zeit, Reihenfolge, Verfahren und spezifische Arbeitsinhalte festlegt, die die entsprechenden Einheiten bei der Handhabung von Warenrückständen in Zollgebieten einhalten müssen. Dadurch wird eine Rechtsgrundlage für die Zollbehörde geschaffen, um Warenrückstände in Zollgebieten einheitlich, streng und effektiv zu handhaben und so zur Erhöhung der Staatseinnahmen beizutragen.

Allerdings wurde das Rundschreiben Nr. 203/2014/TT-BTC herausgegeben und seit 2014 umgesetzt. Während des Umsetzungsprozesses sind jedoch eine Reihe von Problemen und Mängeln aufgetreten, die der neuen Situation nicht gerecht werden. Darüber hinaus enthält das Dekret Nr. 77/2025/ND-CP der Regierung vom 1. April 2025 zur Regelung der Reihenfolge und Verfahren zur Feststellung des Volkseigentums an Vermögenswerten und zur Handhabung von Vermögenswerten mit festgestelltem Volkseigentum neue Bestimmungen zur Handhabung von Warenrückständen in Zollgebieten. Auch die Organisationsstruktur der Zollbehörde hat sich geändert. Daher ist es notwendig, die Vorschriften zur Handhabung von Warenrückständen innerhalb von Zollgebieten zu prüfen, zu ändern und zu ergänzen, während des Umsetzungsprozesses auftretende Schwierigkeiten zu überwinden und eine Rechtsgrundlage für eine wirksamere Handhabung von Warenrückständen im Einklang mit der Organisationsstruktur der staatlichen Verwaltungsbehörden zu schaffen.

Im Entwurf eines Rundschreibens zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC des Finanzministers vom 22. Dezember 2014 zur Handhabung von Warenrückständen in Zollgebieten plant das Finanzministerium, eine Reihe von Inhalten zu ändern und zu ergänzen, beispielsweise:

In Bezug auf den Anpassungsumfang plant das Finanzministerium, Klausel 3, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC wie folgt zu ändern:

„3. Dieses Rundschreiben regelt nicht:

a) Waren, die außerhalb des Zollgebiets verbleiben oder Waren, die innerhalb des Zollgebiets verbleiben, aber keiner zollamtlichen Überwachung unterliegen;

b) Als gelagerte Güter gelten Beweismittel, Ordnungswidrigkeiten und Beweismittel für Fälle, die nach fachrechtlichen Vorschriften behandelt werden;

c) Von Spediteuren in vietnamesischen Seehäfen gelagerte Güter werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit von Spediteuren in vietnamesischen Seehäfen gelagerten Gütern behandelt.“

Das Finanzministerium erklärte, der Grund für die Änderung sei die Gewährleistung von Konsistenz und Synchronisierung mit dem Gesetz zur Behandlung von Ordnungswidrigkeiten, dem Strafrecht und anderen relevanten Gesetzen.

Bezüglich der Anwendungsgegenstände des Rundschreibens plant das Finanzministerium, in Klausel 5, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC die Begriffe „Fluggesellschaft“ und „Transportunternehmen“ wie folgt zu den Anwendungsgegenständen des Rundschreibens hinzuzufügen:

„5. Reederei; Fluggesellschaft; Reedereiagent, Fluggesellschaft ; bevollmächtigter Vertreter einer Reederei, Fluggesellschaft ; Speditions- und Transportunternehmen (nachfolgend als Frachtführer bezeichnet)“.

Der Grund hierfür besteht darin, den Regelungsumfang für die Subjekte, die Frachttransportaktivitäten durchführen, genauer zu beschreiben. Dabei handelt es sich um Fluggesellschaften oder Fluggesellschaftsagenten, bevollmächtigte Vertreter von Fluggesellschaften und Frachttransportunternehmen. Diese sind die Hauptsubjekte bei Frachttransportaktivitäten und verfügen über Informationen zu Frachteigentümern und Warenrückständen.

Zu den Regelungen über die Benachrichtigung des Eigentümers über den Warenrückstand und den Zeitpunkt der Warenübernahme

Entwurf vorgeschlagener Änderungen und Ergänzungen zu Abschnitt 2, Artikel 5 des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC:

„2. Waren, deren Eigentümer Anzeichen einer Aufgabe erkennen lassen, sind Waren, die in Zollbetriebsgebieten (Seehäfen, Binnenschifffahrtshäfen für ausländische Wasserfahrzeuge, Binnenhäfen für die internationale Zollkontrolle, Abholorte für Kleinladungen, Zolllager, Flughäfen, Postdienstleister und andere Zollbetriebsgebiete) der Zollüberwachung unterliegen und die die Eigentümer nicht abholen oder auf eine Benachrichtigung durch das Unternehmen, das den Warenrückstand verwaltet, nicht reagieren.“

Das Finanzministerium begründet den oben genannten Vorschlag wie folgt: In Bezug auf die Benachrichtigung besagt Artikel 5 Absatz 2, dass Waren, deren Eigentümer Handlungen vornehmen, die auf eine Aufgabe der Ware hinweisen, innerhalb des Zollbereichs der zollamtlichen Überwachung unterliegen und die Eigentümer nach der Benachrichtigung durch die zuständige Behörde weder erscheinen noch reagieren. In den Punkten a, b und c von Artikel 5 Absatz 2 wird jedoch die Benachrichtigungspflicht von Zolllagerbesitzern, Postdienstleistern sowie Luftfracht- und Gepäckbeförderern (die Unternehmen sind) festgelegt. Aus Gründen der rechtlichen Konsistenz wird daher der Ausdruck „nach Benachrichtigung durch die zuständige Behörde“ in „nach Benachrichtigung durch das Unternehmen, das den Rückstand verwaltet“ geändert.

Darüber hinaus plant das Finanzministerium, Punkt d zu Klausel 2, Artikel 5 des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC wie folgt hinzuzufügen:

„d) Die Frist für den Empfang von Waren in anderen Gebieten innerhalb des Zollgebiets, die nicht den Bestimmungen in den Punkten a, b, c dieser Klausel unterliegen, beträgt 90 Tage ab dem Datum der Benachrichtigung.“

Begründung: In Bezug auf die Frist für den Warenempfang legt Artikel 5 die Frist für den Warenempfang in Zolllagern, durch Postdienstleister und auf Flughäfen fest, es gibt jedoch keine Regelungen für andere Fälle innerhalb des Zollbereichs.

Zusätzliche Haftung des Frachtführers für die Handhabung von Rückständen

Das Finanzministerium plant, Klausel 2, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC wie folgt zu ergänzen: „2. Spediteure und Unternehmen, die mit Rückständen in der Warenlieferung umgehen, sind dafür verantwortlich, auf Anfrage der Zollbehörde Informationen zu den Rückständen in der Warenlieferung bereitzustellen.“

Das Finanzministerium nannte die Gründe für den oben genannten Vorschlag: Erstens ist in Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC festgelegt, dass der Spediteur dafür verantwortlich ist, den Hafen-, Lager- und Hofunternehmen Informationen über die Liste der Frachtbriefe bereitzustellen, die seit dem Datum der Ankunft der Waren am Einfuhrtor älter als 90 Tage sind und keinen Empfänger haben, um die Situation in Bezug auf zurückgebliebene Waren zu überwachen und zusammenzufassen. Zweitens berichtete die Zollbehörde, dass sie bei der Bearbeitung von zurückgebliebenen Waren tatsächlich auf große Schwierigkeiten gestoßen sei, den Ursprung der Waren und die Angaben zum Eigentümer zu überprüfen, da die Informationen unzureichend waren und es an Koordination zwischen den relevanten Parteien mangelte, insbesondere im Fall von ausländischen Versendern. Um mit den Bestimmungen in Artikel 4 übereinzustimmen und der Zollbehörde die Informationsbeschaffung in Fällen zu erleichtern, in denen zurückgebliebene Waren schnell bearbeitet werden müssen, muss der Spediteur als die Stelle hinzugefügt werden, die für die Bereitstellung von Informationen auf Anfrage der Zollbehörde verantwortlich ist.

Zu den Pflichten des Kaufmanns bei der Ausübung handelsrechtlicher Zurückbehaltungs-, Verwahrungs- und Verfügungsrechte

Der Entwurf sieht vor, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC um Absatz 3 wie folgt zu ergänzen:

3. Hat das Transportunternehmen oder Logistikdienstleistungsunternehmen sein Zurückbehaltungs- und Verfügungsrecht hinsichtlich der verbleibenden Waren ausgeübt, verzichtet es anschließend auf das Zurückbehaltungs- und Verfügungsrecht und übergibt die Waren der Zollbehörde zur Behandlung gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens und unterliegt die Waren der obligatorischen Vernichtung, so trägt das Transportunternehmen oder Logistikdienstleistungsunternehmen die Kosten der Vernichtung.

Die Gründe für den oben genannten Vorschlag sind: Das Seerecht und die Regierungsverordnung Nr. 169/2016/ND-CP vom 7. Dezember 2016 legen das Recht fest, von Reedereien transportierte Güter einzubehalten, zu veräußern und zu handhaben, um die Zahlung der Transportkosten, Entschädigungen für die Verzögerung des Schiffs und andere Kosten sicherzustellen, die im Zusammenhang mit dem Gütertransport auf dem Seeweg entstehen. Artikel 123 des Handelsgesetzes legt das Recht fest, Logistikdienstleistungsunternehmen einzubehalten und zu veräußern. Artikel 239 des Handelsgesetzes legt das Recht fest, Güter einzubehalten und zu veräußern. Artikel 240 legt die Pflichten von Logistikdienstleistern bei der Einbehaltung von Gütern fest.

Daher ist es wichtig, die Verantwortung der Spediteure und Logistikdienstleister bei der Handhabung von Rückständen zu erhöhen und Fälle zu verhindern, in denen unverantwortliche Spediteure dazu führen, dass Häfen in Vietnam zu einem Ort werden, an dem Abfall, Schrott und umweltschädliche Güter gelagert werden. Oder in denen Schiffe und Logistikunternehmen die Lagerzeit verlängern und Güter entsorgen, bis die Güter ihren Wert verloren haben und möglicherweise vernichtet werden müssen, bevor sie die Aufgabe der Güter erklären und diese an die Zollbehörden übergeben können, um die Rückstände zu handhaben, was zu einer Belastung des Staatshaushalts führt.

Bitte lesen Sie den vollständigen Entwurf und geben Sie hier Ihre Kommentare ab.

Weisheit


Quelle: https://baochinhphu.vn/du-kien-quy-dinh-moi-xu-ly-hang-hoa-ton-dong-thuoc-dia-ban-hoat-dong-hai-quan-102250820170726925.htm


Etikett: Marine

Kommentar (0)

Simple Empty
No data
Patriotismus auf junge Art
Die Menschen begrüßen freudig den 80. Jahrestag des Nationalfeiertags
Vietnamesische Frauenmannschaft besiegt Thailand und gewinnt Bronzemedaille: Hai Yen, Huynh Nhu und Bich Thuy glänzen
Die Menschen strömen nach Hanoi und tauchen vor dem Nationalfeiertag in die heroische Atmosphäre ein.
Empfohlene Orte, um die Parade am Nationalfeiertag, dem 2. September, zu sehen
Besuchen Sie das Seidendorf Nha Xa
Sehen Sie wunderschöne Fotos, die der Fotograf Hoang Le Giang mit der Flycam aufgenommen hat
Wenn junge Menschen patriotische Geschichten durch Mode erzählen
Mehr als 8.800 Freiwillige in der Hauptstadt stehen bereit, um beim A80-Festival mitzuwirken.
Sobald die SU-30MK2 den Wind schneidet, sammelt sich Luft auf der Rückseite der Flügel wie weiße Wolken

Erbe

Figur

Geschäft

No videos available

Nachricht

Politisches System

Lokal

Produkt