Als Zugangsvoraussetzung für das Lehramtsstudium und die gesundheitsbezogenen Studiengänge mit Praxisabschluss gelten laut Entwurf Schulleistungen in allen drei Schulstufen mit der Note „Gut“ oder besser bzw. eine Abiturnote von 8,0 oder besser.
Für folgende Studiengänge: Sport, Musikpädagogik, Kunstpädagogik; Vorschulische Bildung auf Hochschulniveau; Für die Fächer Krankenpflege, Präventivmedizin, Geburtshilfe, Zahnprothetik, Medizinlabortechnik, Medizinbildgebungstechnik und Rehabilitationstechnik müssen die schulischen Leistungen in allen drei Highschool-Jahren mindestens mit „Gut“ bewertet sein oder die Highschool-Abschlussnote muss mindestens 6,5 betragen.
Darüber hinaus teilte das Ministerium die Kandidaten für das Lehramtsstudium und das Gesundheitswesen in zwei Gruppen ein. Die Bedingung der akademischen Aufzeichnungen gilt nur für die Gruppe, die die Ergebnisse der Abiturprüfungen nicht berücksichtigt. Für die Gruppe der Kandidaten, die auf Grundlage der Ergebnisse ihrer Abschlussprüfungen ausgewählt wurden, gibt das Ministerium jährlich die Mindestpunktzahl bekannt. Der Entwurf sieht keine Unterteilung der Geschossebenen mehr nach der Aufnahmeart vor.
Lehrerbildung und Gesundheit sind zwei Spezialgebiete. Um die Qualität der Eingaben zu verbessern, legt das Ministerium für Bildung und Ausbildung seit vielen Jahren Mindestpunktzahlen für diese beiden Hauptfachgruppen fest und gibt diese etwa Mitte Juli bekannt.
In den Jahren 2023 und 2024 bleiben die Mindestzulassungsvoraussetzungen für die Lehramtsstudiengänge und den Gesundheitsbereich unverändert. Konkret liegt die Zugangsschwelle für das Lehramtsstudium auf Basis des Abiturzeugnisses bei 18 – 19 Punkten für eine Kombination aus 3 Fächern. Für den Bereich der Vorschulbildung auf Hochschulniveau beträgt die Punktzahl 17 Punkte. Diese Ebene beinhaltet Prioritätspunkte.
Elf Hauptfächer in der Gesundheitsgruppe haben eine Mindestpunktzahl von 19 bis 22,5, die höchsten sind Medizin und Zahnmedizin.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung legt in dem Entwurf fest: Ausbildungsstätten können frühzeitige Zulassungen in geeigneter Weise organisieren, um Kandidaten mit herausragenden Fähigkeiten und akademischen Leistungen auszuwählen. Die Quoten für die vorzeitige Zulassung werden von den Ausbildungsstätten festgelegt, dürfen jedoch 20 % der Quoten jedes Ausbildungsschwerpunkts bzw. jeder Schwerpunktgruppe nicht überschreiten. Stellen Sie sicher, dass die Zulassungsnote für die vorzeitige Zulassung nicht niedriger ist als die Zulassungsnote für die allgemeine geplante Zulassungsrunde.
Den Rundschreibenentwurf können Leser HIER einsehen.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/de-xuat-nang-chuan-dau-vao-khoi-nganh-dao-tao-giao-vien-va-suc-khoe.html
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