Delegierte Ma Thi Thuy nahm an der Diskussion teil.
Die Delegierte Ma Thi Thuy betonte, dass der diesmal vorgelegte Gesetzesentwurf im Wesentlichen viele Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung aus der vorherigen Sitzung aufgegriffen habe und dass die Inhalte, an deren Äußerungen die Abgeordneten in der vorherigen Sitzung teilgenommen hatten, teilweise übernommen worden seien.
Die Delegierte Ma Thi Thuy forderte den Redaktionsausschuss weiterhin auf, sich mit der Frage der Sozialrentenleistungen zu befassen, und zwar im Hinblick auf die Höhe der Sozialrentenleistungen, die nicht den Grundsätzen der sozialen Sicherheit entsprächen, weil es sich lediglich um Leistungen für ältere Menschen handele, die aus dem Gesetz über ältere Menschen übernommen worden seien.
Das Leben älterer Menschen lässt sich also nicht dadurch sichern, dass ihnen ein Mindestlebensstandard oder ein Leben nahe an diesem gewährleistet wird. Der Delegierte schlug vor, dass die Regierung den Bericht sorgfältiger prüfen und klarer auswerten sollte, damit die Nationalversammlung ihn prüfen und entscheiden könne.
Bezüglich der obligatorischen Sozialversicherung sagte der Delegierte, dass Absatz 6, Artikel 3 des Gesetzesentwurfs vorsieht, dass über die Teilnahme an der obligatorischen Sozialversicherung für andere Subjekte und über regelmäßige, stabile Einkünfte vom Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung im Einklang mit den sozioökonomischen Entwicklungsbedingungen des jeweiligen Zeitraums entschieden wird.
Den Delegierten zufolge machen derzeit jedoch viele Menschen mit stabilem Einkommen, wie etwa Techniker (Grafiker, Spediteure, Online-Verkäufer usw.), einen großen Teil aus. Derzeit gibt es seitens der Regierung noch keine zeitnahe Lösung, um diese Arbeitnehmergruppe in die Sozialversicherungspflicht zu integrieren. Die Delegierten schlugen vor, im Gesetzesentwurf festzulegen, dass für einige Gruppen von Technologiearbeitern eine obligatorische Sozialversicherung gelten sollte: Grap; Der Versender... beauftragt gleichzeitig die Regierung, Einzelheiten zu diesem Artikel festzulegen.
Der Delegierte regte an, dass die Regierung die Aufhebung der Regelung zum niedrigsten Rentenniveau in Absatz 5, Artikel 56 des Gesetzes von 2014 in Erwägung ziehen sollte. Die Regelung des Mindestrentenniveaus ist lediglich eine Grundlage für die Beurteilung des Niveaus der Lebenssicherung von Arbeitnehmern im Ruhestand.
Die Delegierten schlugen außerdem vor, dass es eine Kontrolle der Ausgaben geben müsse, insbesondere hinsichtlich der Ausgabennormen für die Aktivitäten der Arbeitsvermittlungszentren, der Ausgaben für Einrichtungen sowie der Aktivitäten der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung für Organisationen außerhalb des Sozialversicherungssektors, die sehr anfällig für Missbrauch seien.
Gleichzeitig wird der Nationalversammlung empfohlen, die Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs zu prüfen und ihn nach der Gehaltsreform zu verabschieden. Das heißt, es sollte in der 8. Sitzung im Oktober/November 2024 und nicht in der 7. Sitzung im Mai dieses Jahres verabschiedet werden, um Zeit für eine Überprüfung und entsprechende Anpassungen im Rahmen der Gehaltsreformpolitik zu haben.
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