Nach Angaben der Generaldirektion für Steuern hat die Umsetzung elektronischer Steuerrückerstattungen in der jüngsten Vergangenheit 99 % erreicht, wobei fast 80 % der Mehrwertsteuerrückerstattungsanträge, die einer Vor- und Nachprüfung unterliegen, von den Steuerbehörden innerhalb von 6 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Rückerstattungsanträge der Steuerzahler rasch bearbeitet wurden.
Durch die schnelle und zeitnahe Bearbeitung von Steuerrückerstattungsanträgen gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes wurden Bedingungen geschaffen, die Unternehmen dabei helfen, Kapital schnell umzuschlagen, die Effizienz der Kapitalnutzung zu verbessern und zur Entwicklung von Produktion, Geschäften und Warenexport beizutragen. Allerdings kommt es noch immer zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Mehrwertsteuerrückerstattungsanträge der Steuerzahler, was zu öffentlicher Empörung führt.
Der Direktor der Steuerbehörde trägt die volle Verantwortung, wenn sich Personen über Mehrwertsteuerrückerstattungen beschweren. (Foto: CP)
Angesichts dieser Situation fordert die Generaldirektion für Steuern die Direktoren der Steuerabteilung auf, bestimmte Aufgaben unverzüglich umzusetzen.
Erstens trägt der Direktor die volle Verantwortung für die Verwaltung der Mehrwertsteuerrückerstattungen in der Region. Er weist die Organisation an, die Steuerrückerstattungen innerhalb der Zuständigkeitsbereiche und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und zu verhindern, dass sie lange Zeit liegen bleiben, was zu Frustration bei den Bürgern und Unternehmen führen könnte.
Der Direktor ist dafür verantwortlich, ausreichende Ressourcen bereitzustellen und die untergeordneten Einheiten dazu anzuhalten, die Prüfung der von den Steuerzahlern erhaltenen und als vorab und nachträglich zu prüfenden Steuerrückerstattungsanträge eingestuften Steuerrückerstattungsanträge umgehend abzuschließen. Außerdem ist er dafür verantwortlich, dass die Anträge der Steuerzahler innerhalb der vorgeschriebenen Frist bearbeitet werden und den richtigen Personen und Fällen zugeordnet werden, die gemäß den Bestimmungen des Steuerrechts und des Steuerverwaltungsrechts Anspruch auf Steuerrückerstattung haben.
Zweitens: Bei geprüften und als erstattungsfähig befundenen Anträgen auf Mehrwertsteuerrückerstattung ist dem Unternehmen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frist umgehend ein Steuerrückerstattungsbescheid zu erteilen.
Bei Anträgen auf Mehrwertsteuerrückerstattung, die geprüft und verifiziert werden, um den erstattungsfähigen Steuerbetrag zu ermitteln, ist es notwendig, den Steuerzahler über den Fortschritt der Antragsbearbeitung und die voraussichtliche Bearbeitungszeit für die Steuerrückerstattung für den Steuerzahler zu informieren, um Öffentlichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Begleichen Sie für geprüfte und verifizierte Steuerbeträge umgehend die Steuerrückerstattungen für Steuerzahler gemäß den Bestimmungen von Artikel 34 des Rundschreibens Nr. 80/2021/TT-BTC vom 29. September 2021 des Finanzministeriums, ohne auf eine vollständige Überprüfung zu warten, um die Steuerrückerstattungen für Steuerzahler zu begleichen.
Drittens: Falls der Antrag auf Steuerrückerstattung Anzeichen eines Gesetzesverstoßes aufweist und an die Ermittlungsbehörde weitergeleitet wurde, muss der Steuerzahler schriftlich benachrichtigt werden und der Antrag muss auf Grundlage der Schlussfolgerung der zuständigen Behörde gemäß den Vorschriften bearbeitet werden.
Viertens: Bei Dossiers zur Mehrwertsteuerrückerstattung mit Problemen und Rückmeldungen von Verbänden und Unternehmen: Organisieren Sie vom 29. Mai 2023 bis zum 2. Juni 2023 umgehend Dialoge mit Verbänden und Unternehmen, um Probleme zu klären, die Ergebnisse zusammenzufassen und der Generaldirektion für Steuern zu melden. Behandeln und lösen Sie Probleme im Zuständigkeitsbereich der Steuerbehörde proaktiv. Falls das Problem die Zuständigkeit der Steuerbehörde übersteigt, wenden Sie sich an die Hauptsteuerbehörde, um rechtzeitig Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise zu erhalten.
Fünftens: Erhalten Sie Antragsunterlagen zur Mehrwertsteuerrückerstattung gemäß den in Artikel 28 des Rundschreibens Nr. 80/2021/TT-BTC vorgeschriebenen Komponenten und Verfahren. Falls das Dossier aufgrund unzureichender Verfahren nicht angenommen wird, muss dem Steuerzahler eine schriftliche Mitteilung mit den Gründen für die Nichtannahme des Dossiers gemäß Artikel 32 des Rundschreibens Nr. 80/2021/TT-BTC vom 29. September 2021 des Finanzministeriums zugesandt werden.
Sechstens: Dringende Überprüfung der Umsatzsteuererklärungen von Unternehmen, die mit der Produktion und dem Handel von Exportgütern und -dienstleistungen befasst sind, sowie von Unternehmen, die in der Region Investitionsprojekte umsetzen, um die Unternehmen bei der gesetzeskonformen Erklärung und Einreichung von Steuerrückerstattungsunterlagen zu unterstützen.
Verstärkte Verbreitung der Richtlinien zu Steuerrückerstattungsunterlagen und -verfahren im Rundschreiben Nr. 80/2021/TT-BTC des Finanzministeriums vom 29. September 2021, damit Unternehmen Steuerrückerstattungsunterlagen proaktiv erstellen können, günstige Bedingungen für die Steuerbehörde beim Erhalt der Unterlagen geschaffen werden und die Übermittlung von Unterlagen an die Steuerbehörde vermieden wird, die den Verfahren nicht entsprechen.
Siebtens: Verstärkte Nachprüfungen und Überprüfungen von Steuerrückerstattungsentscheidungen, die einer Vor- und Nachprüfung unterliegen, um die Verwendung illegaler Rechnungen oder die illegale Verwendung von Rechnungen sowie die Profitgier bei Steuerrückerstattungen zur Veruntreuung des Staatshaushalts umgehend aufzudecken und diese Fälle strikt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln.
Für den erstatteten Steuerbetrag, für den noch auf die Antwort und die Überprüfungsergebnisse der zuständigen Behörden gewartet wird, muss die Steuerbehörde im Prüfbericht und in der Schlussfolgerung klar darlegen, dass keine ausreichende Grundlage für die Schlussfolgerung besteht, dass der Steuerbetrag für eine Rückerstattung in Frage kommt.
Nach Erhalt der Antwort und der Überprüfungsergebnisse der zuständigen Behörden stellt die Steuerbehörde fest, dass der erstattete Steuerbetrag nicht erstattungsfähig ist, und erlässt eine Entscheidung über die Einforderung der Steuerrückerstattung und verhängt gemäß den Vorschriften Strafen und Gebühren für verspätete Zahlung (sofern zutreffend).
Der Direktor der Steuerbehörde weist die Propaganda- und Unterstützungsabteilung an, die Propaganda, Beratung und Unterstützung für die Steuerzahler in der Region zu verstärken, um die von den zuständigen Behörden genehmigten Richtlinien zur Ausweitung, Befreiung und Reduzierung von Steuern, Gebühren, Abgaben und Grundrenten rasch zu erfassen und umzusetzen, um Menschen und Unternehmen zu unterstützen und Produktion und Geschäfte zu fördern.
Die Generaldirektion für Steuern fordert die Direktoren der Steuerbehörden der Provinzen und zentral verwalteten Städte auf, die oben genannten Anweisungen unverzüglich und gewissenhaft umzusetzen.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)