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Reduzierung und Vereinfachung der Geschäftsvorschriften unter der Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie

Báo Tài nguyên Môi trườngBáo Tài nguyên Môi trường29/05/2023

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Cắt giảm, đơn giản hóa quy định kinh doanh thuộc quản lý của Bộ Khoa học và Công nghệ - Ảnh 1.

Reduzierung und Vereinfachung der Geschäftsvorschriften unter der Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie

Beschluss zur Kürzung und Vereinfachung einer Reihe von Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Geschäftsbereichen in sechs Bereichen: Vertretungsdienste im Bereich gewerbliches Eigentum; Bewertung von gewerblichem Eigentum; Konformitätsbewertungsdienste; Technologiebewertungs- und Beurteilungsdienste; Wissenschafts- und Technologiemanagement; Importieren Sie spezialisierte Transportmittel in der technologischen Linie, die direkt für die Produktionsaktivitäten des Investitionsprojekts verwendet werden.

Insbesondere im Hinblick auf die Vertretung von gewerblichem Eigentum wird mit der Entscheidung für das Verfahren zur Registrierung einer Dienstleistungsorganisation zur Vertretung von gewerblichem Eigentum die Anforderung einer Kopie der Gewerbeanmeldung im Antrag auf Registrierung einer Dienstleistungsorganisation zur Vertretung von gewerblichem Eigentum aufgehoben. Ergänzung der Anforderung an Antragsteller, im Anmeldeformular für die Registrierung von Dienstleistungsunternehmen für gewerbliches Eigentum den Unternehmenscode anzugeben, damit sie die nationale Datenbank zur Unternehmensregistrierung einsehen und die Erklärung in der Datei korrigieren können.

In Bezug auf das Verfahren zur Erfassung von Änderungen bei Serviceorganisationen für gewerbliches Eigentumsvertretungen/Vertretern für gewerbliches Eigentum wird mit der Entscheidung die Anforderung einer Kopie der Gewerbeanmeldung im Antrag auf Erfassung von Änderungen bei Serviceorganisationen für gewerbliches Eigentumsvertretungen aufgehoben. Stattdessen wird die Anforderung hinzugefügt, dass der Antragsteller im Antrag auf Erfassung von Änderungen bei Serviceorganisationen für gewerbliches Eigentumsvertretungen den Unternehmenscode angibt, sodass dieser in der Nationalen Datenbank für Gewerbeanmeldungen gesucht und die Angabe im Antrag korrigiert werden kann.

In Bezug auf das Verfahren zur Erteilung eines Praxiszertifikats für die Vertretung gewerblicher Schutzrechte wird mit der Entscheidung die Anforderung aufgehoben, im Antrag auf ein Praxiszertifikat für die Vertretung gewerblicher Schutzrechte eine „Kopie der Mitteilung über das Bestehen der Prüfung – Vertretung gewerblicher Schutzrechte, organisiert von der Abteilung für geistiges Eigentum“ vorzulegen.

Dienstleistungsbereich der Bewertung von gewerblichem Eigentum

Im Bereich der Bewertungsdienstleistungen für gewerbliches Eigentum wird mit der Entscheidung die Anforderung einer Kopie der Gewerbeanmeldung im Antrag auf eine Bescheinigung einer Organisation, die zur Durchführung von Bewertungen für gewerbliches Eigentum qualifiziert ist, aufgehoben. Ergänzung der Anforderung an Antragsteller, im Antragsformular für eine Berechtigungsbescheinigung zur Bewertung gewerblichen Eigentums die Handelsregisternummer anzugeben, damit sie die nationale Datenbank zur Handelsregistereintragung abrufen und das Antragsformular in der Datei korrigieren können.

In Bezug auf das Verfahren zur Erteilung einer Berechtigungsbescheinigung für die Bewertung gewerblicher Immobilien hebt der Beschluss die Anforderung einer Kopie der Gewerbeanmeldung im Antrag auf Neuausstellung einer Berechtigungsbescheinigung für die Bewertung gewerblicher Immobilien auf. Ergänzung der Anforderung an Antragsteller, im Antragsformular für die Neuausstellung der Bescheinigung über die Berechtigung zur Durchführung von Bewertungen gewerblichen Eigentums die Handelsregisternummer anzugeben, damit sie die nationale Datenbank zur Handelsregistereintragung abrufen und das Antragsformular in der Datei korrigieren können.

Geschäftsbereich Konformitätsbewertungsdienstleistungen

Bezüglich des Verfahrens zur Erteilung einer Berechtigungsbescheinigung für die Bewertung gewerblichen Eigentums gilt gemäß der Entscheidung: Wenn die Prüforganisation für den gesamten Umfang der Prüfregistrierung anerkannt wurde, muss die Prüforganisation eine Kopie der Anerkennungsbescheinigung mit dem anerkannten Umfang vorlegen.

Falls die Prüforganisation anerkannt wurde, der Umfang der Prüftätigkeiten jedoch über den anerkannten Umfang hinausgeht, muss die Prüforganisation eine Kopie des Akkreditierungszertifikats mit dem anerkannten Umfang und eine Erklärung zur Prüfkapazität gemäß den Anforderungen von ISO/IEC 17025 oder nationalen Normen bzw. internationalen Normen für spezialisierte Prüfungen für den nicht anerkannten Umfang vorlegen.

Falls die Prüforganisation nicht anerkannt wurde: Die Prüforganisation muss eine Erklärung zur Prüfkapazität gemäß den Anforderungen der ISO/IEC 17025 oder nationalen Normen bzw. internationalen Standards für Spezialprüfungen vorlegen.

Abschaffung der Anforderung, im Registrierungsdossier eine Liste der Prüfer einzureichen, sowie der Musterliste der Prüfer in Anhang II, erlassen mit Dekret Nr. 154/2018/ND-CP vom 9. November 2018 der Regierung zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung einer Reihe von Vorschriften zu Investitions- und Geschäftsbedingungen im Bereich der staatlichen Verwaltung des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie und einer Reihe von Vorschriften zu Fachinspektionen.

Vereinfachen Sie das Registrierungsformular für Testaktivitäten und das Zertifikatsformular für die Registrierung von Testaktivitäten, um die Registrierung durch Organisationen und Einzelpersonen zu erleichtern.

In Bezug auf das Verfahren zur Erteilung eines Registrierungszertifikats für Bewertungstätigkeiten wird mit der Entscheidung die Anforderung abgeschafft, im Registrierungsdossier eine Liste der Gutachter und die Musterliste der Gutachter in Anhang II, herausgegeben mit Dekret Nr. 154/2018/ND-CP, einzureichen.

Geschäftsfeld Technologiebewertung und Bewertungsdienstleistungen

In Bezug auf das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats über die Berechtigung zur Erbringung von Technologiebewertungsdiensten vereinfacht der Beschluss die Anforderung an Organisationen, „beglaubigte Kopien des Beschlusses zur Gründung der Organisation, der Gewerbeanmeldung oder der Investitionsregistrierungsbescheinigung“ vorzulegen. Diese Anforderung ist in Punkt b, Klausel 1, Artikel 35 des Regierungserlasses Nr. 76/2018/ND-CP vom 15. Mai 2018 festgelegt, der die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zum Technologietransfer detailliert beschreibt und regelt, und verlangt von Organisationen, „eine Kopie des Beschlusses zur Gründung der Organisation, der Gewerbeanmeldung oder der Investitionsregistrierungsbescheinigung“ vorzulegen.

Vereinfachen Sie die Anforderung an Organisationen, „beglaubigte Kopien“ der Qualifikationen von Experten für Technologiebewertung bereitzustellen, wie in Punkt c, Klausel 1, Artikel 35 des Dekrets Nr. 76/2018/ND-CP vorgeschrieben, um „beglaubigte Kopien“ der Qualifikationen von Experten für Technologiebewertung bereitzustellen …

Bereich Wissenschafts- und Technologiemanagement

In Bezug auf das Verfahren zur Erteilung des ersten Zertifikats für die Betriebsregistrierung einer Wissenschafts- und Technologieorganisation – Verwaltungsverfahren auf zentraler Ebene – entfernt der Beschluss die in Punkt c, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 03/2014/TT-BKHCN des Ministers für Wissenschaft und Technologie vom 31. März 2014 angegebene Dateikomponente „CV“, in der die Bedingungen für die Gründung und Betriebsregistrierung von Wissenschafts- und Technologieorganisationen, Repräsentanzen und Zweigstellen von Wissenschafts- und Technologieorganisationen festgelegt sind. Entfernen Sie Informationen zu Geburtsdatum, Geschlecht und ständiger Adresse aus dem Antrag auf eine offizielle Arbeit (Formular 9) und dem Antrag auf eine Teilzeitarbeit (Formular 10), die in Punkt c, Klausel 4, Artikel 6, Rundschreiben Nr. 03/2014/TT-BKHCN angegeben sind.

Ergänzen Sie gleichzeitig die Informationen im Antrag auf eine offizielle Arbeit (Formular 9) und im Antrag auf eine Teilzeitarbeit (Formular 10) gemäß Punkt c, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 03/2014/TT-BKHCN mit der Bürgeridentifikationsnummer.

In Bezug auf das Verfahren zur Erteilung des ersten Betriebszertifikats für eine Wissenschafts- und Technologieorganisation – provinzielles Verwaltungsverfahren – entfernt die Entscheidung die in Punkt c, Klausel 4, Artikel 6 – Rundschreiben Nr. 03/2014/TT-BKHCN angegebene Dateikomponente „CV“.

Entfernen Sie außerdem die Angaben zu Geburtsdatum, Geschlecht und ständiger Adresse aus dem Antrag auf eine offizielle Anstellung (Formular 9) und dem Antrag auf eine gleichzeitige Anstellung (Formular 10), wie in Punkt c, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 03/2014/TT-BKHCN vorgeschrieben.

Ergänzen Sie die Informationen im Antrag auf eine offizielle Beschäftigung (Formular 9) und im Antrag auf eine Teilzeitbeschäftigung (Formular 10) gemäß Punkt c, Klausel 4, Artikel 6, Rundschreiben Nr. 03/2014/TT-BKHCN, Bürgeridentifikationsnummer.

Bereich des Imports spezialisierter Transportmittel in technologischen Linien, die direkt für Produktionsaktivitäten von Investitionsprojekten verwendet werden

Für das Verfahren zur Bestätigung von spezialisierten Transportmitteln in der technologischen Linie, die direkt für die Produktionsaktivitäten des Investitionsprojekts verwendet werden, vereinfachen Sie die Anforderung an die Organisation, „beglaubigte Kopien (oder Kopien, die zum Vergleich mit den Originalen vorgelegt werden) der folgenden Dokumente (sofern vorhanden) bereitzustellen“: Investitionsregistrierungszertifikat, Unternehmensregistrierungszertifikat gemäß Klausel 6, Artikel 5 des Beschlusses Nr. 30/2018/QD-TTg des Premierministers vom 31. Juli 2018 zur Festlegung der Reihenfolge und Verfahren zur Bestätigung von Waren, die direkt für die Entwicklung von Technologie-Inkubationsaktivitäten, Wissenschafts- und Technologieunternehmensinkubation, technologischer Innovation verwendet werden; spezialisierte Transportmittel in der technologischen Linie, die direkt für die Produktionsaktivitäten des Investitionsprojekts verwendet werden, in die Anforderung an die Organisation, „eine Kopie des Investitionsregistrierungszertifikats, Unternehmensregistrierungszertifikats (sofern vorhanden)“ bereitzustellen.

Der Premierminister beauftragt das Ministerium für Wissenschaft und Technologie sowie die relevanten Ministerien und Zweigstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit der Umsetzung der Inhalte und Fristen, die im vom Premierminister genehmigten Plan zur Reduzierung und Vereinfachung von Vorschriften im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten festgelegt sind.


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