Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade den Entwurf eines Rundschreibens zur Bekanntmachung der Bestimmungen zur Berücksichtigung und Anerkennung von Abschlüssen der Mittelschule herausgegeben. Darin wird festgelegt, dass ein Schüler pro Jahr höchstens zweimal für den Abschluss der Mittelschule in Betracht gezogen werden kann, wie vom Ministerium für Bildung und Ausbildung festgelegt. Dies ist also ein neuer Punkt, der sich von dem bisherigen unterscheidet: Die Verwaltungsbehörde berücksichtigt den Sekundarschulabschluss nur einmal.
Zu den Voraussetzungen für den Sekundarschulabschluss gehört auch, dass das Alter der Schüler nicht über 21 Jahre liegen darf.
Als anerkannt gilt, dass die Lernenden das allgemeine Bildungsprogramm auf Sekundarstufe oder das Weiterbildungsprogramm auf Sekundarstufe innerhalb der vorgeschriebenen 9 Jahre abgeschlossen haben.
Schüler, denen der Abschluss der Mittelschule in der 9. Klasse nicht anerkannt wurde, weil ihre schulischen Leistungen für das gesamte Schuljahr als „nicht ausreichend“ oder ihre schulischen Leistungen für das gesamte Schuljahr als schwach oder mangelhaft eingestuft wurden, können sich gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung bei der Schule zur Neubewertung ihrer Fächer anmelden oder sich für eine Ausbildung während der Sommerferien des betreffenden Schuljahres anmelden, um eine Neubewertung und Anerkennung des Abschlusses der Mittelschule zu erhalten.
Bei mehr als 45 Fehlstunden im 9. Schuljahr wird die Sekundarschulausbildung nicht als abgeschlossen anerkannt.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Schüler, denen der Abschluss der Mittelschule nicht anerkannt wurde, im Schuljahr der 9. Klasse länger als 45 Tage der Schule fernbleiben müssen. Schüler können sich jedoch bei der Bildungseinrichtung anmelden, um die 9. Klasse zu wiederholen und so für die Anerkennung des Abschlusses berücksichtigt zu werden.
Mit diesem Rundschreibenentwurf werden zudem die Regelungen zur Einstufung der Abiturzeugnisse mit sehr gut, gut und durchschnittlich gestrichen. Stattdessen wird den als Absolventen anerkannten Studierenden ein Diplom ohne Einstufung verliehen.
Im Hinblick auf das Verfahren muss jede Bildungseinrichtung, deren Schüler die Anerkennung ihres Sekundarschulabschlusses beantragen, einen Graduation Recognition Council einrichten. Auf Grundlage des Antrags der Bildungseinrichtung auf Anerkennung des Abschlusses organisiert der Rat die Anerkennung des Abschlusses für den Lernenden. Der Rat erstellt ein Protokoll über die Anerkennung des Realschulabschlusses und eine Liste der für die Anerkennung des Abschlusses vorgeschlagenen Schüler.
Die Verwaltung, Ausstellung, Bearbeitung, Rücknahme und Annullierung von Sekundarschulzeugnissen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung.
(Quelle: Tien Phong)
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