Bei einer Erhöhung des Mindestlohns erhalten Arbeitnehmer neben der monatlichen Gehaltserhöhung eine Reihe weiterer Leistungen.
Das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales schlägt den Entwurf eines Dekrets zur Regelung der regionalen Mindestlöhne vor, das ab dem 1. Juli um 6 % erhöht werden soll.
Dementsprechend lauten die spezifischen Anpassungsstufen wie folgt: Region I beträgt 4.960.000 VND/Monat, Region II beträgt 4.410.000 VND/Monat, Region III beträgt 3.860.000 VND/Monat, Region IV beträgt 3.450.000 VND/Monat.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhalten Arbeitnehmer bei einer Erhöhung des Mindestlohns zusätzlich zur monatlichen Gehaltserhöhung erhöhte Leistungen wie beispielsweise: Gehaltserhöhung bei Arbeitsunterbrechung; Erhöhung des Mindestlohns bei Arbeitsplatzwechsel; Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge; Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge; Erhöhung des maximalen Arbeitslosengeldes.
Konkret ist in Artikel 90 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 festgelegt, dass das Gehalt der Geldbetrag ist, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß der Vereinbarung für die Ausführung der Arbeit zahlt, einschließlich des Gehalts entsprechend der Tätigkeit oder Position, Gehaltszulagen und anderer zusätzlicher Beträge. Die Löhne für Arbeitsplätze oder Positionen dürfen nicht unter dem Mindestlohn liegen. Bei einer Anpassung um 6 % würde sich der Mindestlohn im Vergleich zum aktuellen Mindestlohn von 200.000 VND auf 280.000 VND erhöhen.
Gleichzeitig erhalten die Arbeitnehmer eine Erhöhung ihrer Abfindung gemäß Artikel 99 des Arbeitsgesetzbuches 2019. Im Falle einer Arbeitsunterbrechung, die auf ein Verschulden des Arbeitgebers zurückzuführen ist, wird dem Arbeitnehmer der volle Lohn gemäß Arbeitsvertrag ausgezahlt, wobei die Abfindung nicht niedriger als der regionale Mindestlohn sein darf.
Wechselt ein Arbeitnehmer auf eine andere Stelle als die im Arbeitsvertrag vereinbarte, erhält er die Vergütung entsprechend der neuen Stelle. Wenn das Gehalt der neuen Stelle niedriger ist als das Gehalt der alten Stelle, wird das Gehalt der alten Stelle für einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen beibehalten. Das Gehalt für die neue Stelle muss mindestens 85 % des Gehalts für die alte Stelle betragen, darf jedoch nicht unter dem Mindestlohn liegen.
Mit der Erhöhung des regionalen Mindestlohns erhöhen sich auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, denn nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen darf das sozialversicherungspflichtige Monatsgehalt für Arbeitnehmer in einfachsten Tätigkeiten oder Positionen unter normalen Arbeitsbedingungen zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht niedriger sein als der regionale Mindestlohn. Darüber hinaus werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und die maximale Arbeitslosenunterstützung für Arbeitnehmer erhöht.
Gemäß dem Beschäftigungsgesetz von 2013 entspricht das monatliche Arbeitslosengeld 60 % des durchschnittlichen Monatsgehalts für Arbeitslosenversicherungsbeiträge der sechs aufeinanderfolgenden Monate vor der Arbeitslosigkeit, darf jedoch für Arbeitnehmer, die dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem unterliegen, nicht mehr als das Fünffache des Grundgehalts oder für Arbeitnehmer, die Arbeitslosenversicherung gemäß dem vom Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrags oder Anstellungsvertrags festgelegten Gehaltssystem zahlen, nicht mehr als das Fünffache des im Arbeitsgesetzbuch vorgeschriebenen regionalen Mindestlohns.
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