
Am 26. April veröffentlichte das Innenministerium die offizielle Mitteilung Nr. 1814/BNV-TCBC an Ministerien, Behörden auf Ministerebene und Regierungsbehörden. Provinzparteikomitees, Stadtparteikomitees zentral verwalteter Städte; Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte leiten die Umsetzung des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP und des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP der Regierung über Richtlinien und Regelungen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte, Arbeiter und Streitkräfte bei der Umsetzung der organisatorischen Regelung des politischen Systems.
Die in den beiden oben genannten Dokumenten festgelegten Richtlinien und Regelungen haben zur Verwirklichung des Ziels beigetragen, die Organisationsstruktur des politischen Systems zu straffen und effektiv und effizient zu arbeiten, verbunden mit Personalabbau, Umstrukturierung und Verbesserung der Qualität des Personals, der Beamten und der öffentlichen Angestellten. Gewährleistung der Rechte und Leistungen von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern, wenn sie aufgrund der Umstrukturierung des Apparats und der Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen des politischen Systems ihre Arbeitsplätze verlassen
Auf Anfrage mehrerer Ministerien, Zweigstellen und Kommunen gibt das Innenministerium folgende Stellungnahme ab:
1. Zur Bestimmung der Agentur, Organisation und Einheit, die die Organisationsstrukturvereinbarung direkt umsetzt
Die Agenturen, Organisationen und Einheiten, die die Organisationsvereinbarung direkt umsetzen, sind die Agenturen, Organisationen und Einheiten, die den Plan zur Konsolidierung, Fusion, Reorganisation, Auflösung, Betriebseinstellung, Übernahme oder Übertragung von Funktionen und Aufgaben gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zusammenfassung der Resolution Nr. 18-NQ/TW vom 25. Oktober 2017 der 6. Zentralkonferenz, Sitzung XII, zu einer Reihe von Fragen zur weiteren Innovation und Gestaltung der Organisationsvereinbarung des politischen Systems, damit sie rationalisiert, effektiv und effizient wird, und den Schlussfolgerungen des Zentralkomitees, des Politbüros, des Sekretariats und des Zentralen Lenkungsausschusses zur Gestaltung des Organisationsapparats und der Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen des politischen Systems (im Folgenden als Anforderungen der Zusammenfassung der Resolution Nr. 18-NQ/TW bezeichnet) umsetzen.
Unter der Bestimmung der Agentur, Organisation oder Einheit, die die organisatorische Vereinbarung direkt umsetzt, ist demnach Folgendes zu verstehen:
Für Agenturen, Organisationen und Einheiten, die Funktionen und Aufgaben zusammenlegen, konsolidieren, neu organisieren, erhalten oder übertragen :
Für Agenturen, Organisationen und Einheiten mit internen Organisationsstrukturen: Die interne Organisationseinheit, die den Plan zur Zusammenlegung, Konsolidierung, Übernahme (oder Übertragung) von Funktionen, Aufgaben und Personal direkt umsetzt, wird als die Einheit identifiziert, die die Organisationsvereinbarung direkt umsetzt;
Bei Agenturen, Organisationen und Einheiten ohne interne Organisationsstruktur, die den Plan zur Konsolidierung, Fusion, Übernahme (oder Übertragung) von Funktionen, Aufgaben und Personal umsetzen, wird davon ausgegangen, dass sie die Einheit sind, die die Organisationsvereinbarung direkt umsetzt.
Organisationen, die ihr Betriebsmodell neu organisiert haben
Regierungsbehörden werden in Anlaufstellen unter dem Ministerium umorganisiert (einschließlich Einheiten im vertikalen Industriesystem). Allgemeine Abteilungen und gleichwertige Stellen des Ministeriums werden in Abteilungen und gleichwertige Stellen des Ministeriums umorganisiert. Abteilungen und Äquivalente werden in Unterabteilungen und Äquivalente umorganisiert; Zweigstellen und Äquivalente werden in Abteilungen und Äquivalente umorganisiert, die als die Einheiten identifiziert werden, die die Organisationsvereinbarung direkt umsetzen.
Die Marktverwaltungsabteilung des Ministeriums für Industrie und Handel wird in die Unterabteilung Marktverwaltung der Industrie- und Handelsabteilungen der Provinzen und zentral verwalteten Städte umorganisiert, die als die Einheit gilt, die die organisatorische Regelung direkt umsetzt.
Agenturen, Organisationen und Einheiten, die derzeit nach Provinz- und Bezirksverwaltungseinheiten organisiert sind, werden nach Provinz- und Bezirksgebieten neu organisiert und die Einheit bestimmt, die die Organisationsvereinbarung direkt umsetzt.
Bei Agenturen, Organisationen und Einheiten, die aufgelöst werden oder ihren Betrieb einstellen, wird die Agentur, Organisation oder Einheit, die aufgelöst wird oder ihren Betrieb einstellt, als die Einheit bestimmt, die die Organisationsstrukturvereinbarung direkt umsetzt.
Für die von der Ausgestaltung der Verwaltungseinheiten betroffenen Dienststellen, Organisationen und Einheiten auf allen Ebenen
Bei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene, die Fusionen und Übernahmen durchführen, werden Agenturen, Organisationen und Einheiten auf Provinzebene, die den Fusions- und Übernahmeplan umsetzen, als Agenturen, Organisationen und Einheiten identifiziert, die die Organisationsstrukturvereinbarung direkt umsetzen.
Bei Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene, die ihren Betrieb einstellen, werden die Behörden, Organisationen und Einheiten auf Bezirksebene, die den Plan zur Auflösung, Einstellung des Betriebs, Konsolidierung und Fusion umsetzen, als die Behörden, Organisationen und Einheiten identifiziert, die die organisatorische Regelung direkt umsetzen.
Bei Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, die den Fusions- und Konsolidierungsplan umsetzen, sind die Kader und Beamten auf Gemeindeebene die Subjekte, die direkt vom Prozess der Umsetzung der Organisationsvereinbarung betroffen sind.
2. Zur Straffung des Personals, zur Umstrukturierung und Verbesserung der Qualität der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten
Agenturen, Organisationen und Einheiten, die die organisatorische Regelung nicht direkt gemäß den Anforderungen der Zusammenfassung der Resolution Nr. 18-NQ/TW umsetzen, müssen auf der Grundlage des Stellenbesetzungsprojekts, des von der zuständigen Behörde genehmigten Plans (oder Rationalisierungsprojekts), der ausgegebenen Kriterien zur Bewertung von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten, des aktuellen Status der Quantität und Qualität der Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeiter der Agentur, Organisation oder Einheit, der Leiter zusammen mit den Führern des Parteikomitees und der Regierung diejenigen der Agentur, Organisation oder Einheit bewerten und aussortieren, die die Anforderungen der Agentur, Organisation oder Einheit nicht erfüllen, um das Ziel der Rationalisierung der Gehaltsabrechnung, Umstrukturierung und Verbesserung der Qualität der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten als Grundlage für die Bestimmung der Begünstigten von Richtlinien und Regimen gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP vom 31. Dezember 2024 (geändert und ergänzt) zu erreichen. ergänzt durch Dekret Nr. 67/2025/ND-CP vom 15. März 2025).
3. Über anwendbare Themen
Die Richtlinien und Regelungen gemäß Dekret Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) werden von den Subjekten, die diese anwenden, einheitlich gemäß den Bestimmungen in Artikel 2 umgesetzt. Ausgenommen hiervon sind diejenigen, die sich für den Ruhestand entschieden haben oder eine Kündigung erhalten haben.
Kader, Beamte und öffentliche Angestellte, die für die Verwaltung verantwortlich sind , wie in Punkt g, Klausel 1, Artikel 2 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) festgelegt, sind Subjekte, die direkt von der Umstrukturierung des Apparats des politischen Systems betroffen sind, wenn die Gesamtzahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten, die für die Verwaltung auf derselben Ebene verantwortlich sind, höher ist als die vorgeschriebene Zahl (falls die Gesamtzahl der Abgeordneten niedriger ist als die vorgeschriebene Zahl, sind Kader, Beamte und öffentliche Angestellte, die für die Verwaltung von Behörden, Organisationen und Einheiten verantwortlich sind, die den Apparat nicht direkt umstrukturieren, keine Subjekte, die direkt von der Umstrukturierung des Apparats betroffen sind).
Für Arbeitnehmer, die im Rahmen von Arbeitsverträgen gemäß Punkt c, Klausel 1, Artikel 2 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) arbeiten.
- Arbeitnehmer, die aufgrund einer Umstrukturierung in Agenturen, Organisationen und Einheiten arbeiten und vor dem 15. Januar 2019 (Datum des Inkrafttretens des Regierungserlasses Nr. 161/2018/ND-CP vom 29. November 2018) Arbeitsverträge gemäß Erlass Nr. 68/2000/ND-CP unterzeichnet haben, werden versetzt, um Arbeitsverträge gemäß Erlass Nr. 161/2018/ND-CP zu unterzeichnen. Erlass Nr. 111/2022/ND-CP4 unterliegt den Bestimmungen von Punkt c, Klausel 1, Artikel 2 des Erlasses Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Erlass Nr. 67/2025/ND-CP vom 15. März 2025).
- Arbeitnehmer, die aufgrund einer Umstrukturierung in Agenturen, Organisationen und Einheiten arbeiten und vor dem 15. Januar 2019 Arbeitsverträge gemäß Dekret Nr. 68/2000/ND-CP unterzeichnet haben und ihre Arbeitsverträge gekündigt haben (ihre Arbeit eingestellt haben und keine Sozialversicherungsbeiträge in Agenturen, Einheiten der Partei, des Staates und gesellschaftspolitischer Organisationen gezahlt haben); Wenn dann nach dem 15. Januar 2019 ein Arbeitsvertrag gemäß Dekret Nr. 161/2018/ND-CP oder Dekret Nr. 111/2022/ND-CP unterzeichnet wird, unterliegt dieser nicht den Bestimmungen von Punkt c, Klausel 1, Artikel 2 von Dekret Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Dekret Nr. 67/2025/ND-CP).
Für Beamte auf Bezirksebene, die den Bestimmungen in Klausel 4, Artikel 2 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) unterliegen , wird die Dauer der Beurlaubung zur Inanspruchnahme von Richtlinien und Regelungen ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Bezirksebene ihre Tätigkeit gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörde beendet.
Für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Kader und Beamte auf Gemeindeebene, die gemäß der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung in den Zeiträumen 2019–2021 und 2023–2025 in Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene umorganisiert werden und nach dem 1. Januar 2025 in den Ruhestand treten, gelten die Bestimmungen von Punkt b, Klausel 1, Artikel 2 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Dekret Nr. 67/2025/ND-CP).
Beamte und Angestellte, die direkt von der Übertragung staatlicher Verwaltungsaufgaben im Bereich der Behandlung von Drogenabhängigkeit und der Nachbehandlung von Drogenabhängigkeit vom Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales auf das Ministerium für öffentliche Sicherheit betroffen sind, aber vom Ministerium für öffentliche Sicherheit nicht angenommen werden, denen keine andere Stelle zugewiesen werden kann und die ihre Stelle aufgeben möchten, sind beim Volkskomitee der Provinz für die Festlegung von Richtlinien und Regelungen gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) zuständig.
Kader, Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Arbeiter, die 15 Jahre oder länger in schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen oder gefährlichen Berufen gearbeitet haben oder 15 Jahre oder länger in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen gearbeitet haben: Gemäß Punkt b, Absatz 1, Artikel 54 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 (geändert und ergänzt in Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches 2019), im Falle einer 15-jährigen oder längeren Arbeit in schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen oder gefährlichen Berufen oder im Falle einer 15-jährigen oder längeren Arbeit in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen (einschließlich der Arbeitszeit an Orten mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder mehr vor dem 1. Januar 2021) und des Erreichens des Rentenalters gemäß Absatz 3, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuches, wenn sie 20 Jahre oder länger gearbeitet haben. Diejenigen, die die obligatorische Sozialversicherung oder mehr zahlen, haben Anspruch auf eine Altersrente gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes 2014 (geändert und ergänzt im Arbeitsgesetzbuch 2019), unterliegt nicht dem Dekret Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP).
Für diejenigen, die in von Partei und Staat beauftragten Verbänden auf zentraler, Provinz- und Bezirksebene arbeiten
Damit Verbände, die von der Partei und dem Staat auf zentraler, provinzieller und Bezirksebene beauftragt werden, ihren Organisationsapparat gemäß den Anforderungen der Zusammenfassung der Resolution Nr. 18-NQ/CP neu zu organisieren, zu konsolidieren und zusammenzulegen, sind Personen im arbeitsfähigen Alter, die von einer zuständigen Behörde per Zuweisungs- und Mobilisierungsbescheid für die Arbeit in dem Verband rekrutiert werden können, sowie Personen, die im Rahmen der dem Verband von einer zuständigen Behörde zugewiesenen Personalquote eingestellt werden, Gegenstand der in Absatz 3, Artikel 2 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) genannten Bestimmungen.
4. Zeit, über die Organisationsstruktur zu entscheiden
Für Organisationen und Einheiten in der Organisationsstruktur von Ministerien und Behörden auf Ministerebene wird der Zeitpunkt der Entscheidung über die Organisationsstruktur nach dem Inkrafttreten des Regierungserlasses bestimmt, in dem die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und die Organisationsstruktur von Ministerien, Behörden auf Ministerebene und Regierungsbehörden festgelegt werden. Falls eine Übergangsbestimmung vorliegt, gilt die Übergangsbestimmung.
Bei Einheiten des öffentlichen Dienstes außerhalb der Organisationsstruktur des Ministeriums wird der Zeitpunkt der Entscheidung über die organisatorische Ausgestaltung durch die Entscheidung der zuständigen Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.
Bei Organisationen und Einheiten, die der Organisationsstruktur spezialisierter Agenturen unter den Volkskomitees auf Provinzebene unterliegen, wird der Zeitpunkt der Entscheidung über die Ausgestaltung des Organisationsapparats nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entscheidung der Volkskomitees auf Provinzebene über die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur dieser spezialisierten Agentur bestimmt.
Für öffentliche Dienstleistungseinheiten außerhalb der Organisationsstruktur von Fachagenturen auf Provinzebene wird der Zeitpunkt zur Entscheidung über die organisatorische Ausgestaltung durch die Entscheidung der zuständigen Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.
5. Über das aktuelle Monatsgehalt zur Berechnung der Leistungen
In Absatz 6, Artikel 5 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Absatz 3, Artikel 1 des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP) und Punkt a, Absatz 2, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV vom 17. Januar 2025 (geändert und ergänzt in Absatz 3, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 02/2025/TT-BNV vom 4. April 2025) ist eindeutig festgelegt, dass das aktuelle Monatsgehalt anhand des aktuellen Gehalts und der Zulagen berechnet wird, um die in Dekret Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Absatz 3, Artikel 1 des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP) vorgeschriebenen Richtlinien und Regelungen zu berechnen. Entsprechend:
Andere Zulagen (Arbeitsverantwortungszulage, Gift- und Gefahrenzulage, Regionalzulage, Attraktivitätszulage, Parteiausschussverantwortungszulage, Hauptbuchhalterverantwortungszulage usw.) sind nicht im aktuellen Monatsgehalt enthalten.
Gemäß Artikel 11 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP und Klausel 6, Artikel 5 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 3, Artikel 1 des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP) ist die Zulage für reservierte Führungspositionen im aktuellen Monatsgehalt enthalten.
Bei unbezahltem Urlaub oder Krankheitsurlaub ist das aktuelle Monatsgehalt das Gehalt des Monats, der dem unbezahlten Urlaub oder Krankheitsurlaub unmittelbar vorausgeht.
Das Grundgehalt wird auf Grundlage des Gehalts des Monats berechnet, der dem Urlaubsmonat unmittelbar vorausgeht, gemäß Dekret Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 3, Artikel 1 von Dekret Nr. 67/2025/ND-CP).
6. Zeit zur Berechnung der Zulage auf Grundlage der Anzahl der Arbeitsjahre mit Sozialversicherungszahlung
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 7 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) und Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV vom 17. Januar 2025 (geändert und ergänzt durch Klausel 4, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 02/2025/TT-BNV vom 4. April 2025) erhalten diejenigen, die vor Erreichen des Alters ab dem 1. Juli 2025 (Datum des Inkrafttretens des Sozialversicherungsgesetzes 2024) in den Ruhestand treten, Leistungen basierend auf der Anzahl der Arbeitsjahre mit Sozialversicherungsbeiträgen wie folgt:
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsdauer von 15 oder mehr Jahren beträgt der Zuschuss für die ersten 15 Beschäftigungsjahre 4 Monatsgehälter des aktuellen Gehalts; Ab dem 16. Lebensjahr wird für jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
7. Zu den Kriterien für die Bewertung von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern
Mit dem Dekret Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt durch das Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) wurden allgemeine Grundsätze und Kriterien erlassen, die als Grundlage für eine einheitliche Anwendung auf Ministerien, Zweigstellen und Kommunen dienen sollen.
Auf der Grundlage der Merkmale, der Situation und der Vorgehensweisen jedes Ministeriums, Sektors und Ortes entwickeln Ministerien, Sektoren und Orte ihre eigenen Kriterien, die auf die ihrer Leitung unterstehenden Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeiter angewendet werden.
Im Falle eines freiwilligen Rücktritts ist außerdem eine Bewertung und Überprüfung anhand der Kriterien zur Bestimmung des Rücktrittsgegenstands gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) erforderlich.
8. Bezüglich der Festlegung von Richtlinien und Regelungen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter in Agenturen, Organisationen und Einheiten, die Auflösungs- und Kündigungspläne umsetzen.
Agenturen, Organisationen und Einheiten, die mit der Aufnahme von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern in Agenturen, Organisationen und Einheiten betraut sind, müssen Auflösungs- und Kündigungspläne umsetzen und für die Überprüfung und Lösung von Richtlinien und Regelungen verantwortlich sein, um den Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern Leistungen gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) zu sichern.
9. Übergangsbestimmungen
Im Zuge der Entwicklung von Richtlinien und Regelungen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter im Zuge der Umstrukturierung des Apparats des politischen Systems hat das Innenministerium den zuständigen Behörden mitgeteilt, dass sie sich gründlich um die entlassenen Kader und öffentlichen Angestellten auf Kommunalebene kümmern sollen, die aufgrund der Umstrukturierung der Verwaltungseinheiten auf Kommunalebene im Zeitraum 2019–2021 frei geworden sind und deren Entlassung noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem wurden Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Kader und öffentliche Angestellte auf Kommunalebene, die aufgrund der Umstrukturierung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Kommunalebene im Zeitraum 2023–2025 frei geworden sind, dazu angehalten, vor Ablauf des Umstrukturierungsfahrplans in den Ruhestand zu gehen.
Daher ist im Dekret Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) festgelegt, dass diese Themen der Anwendung unterliegen. Daher legen Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 25 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) fest, dass in diesen Fällen, wenn die zuständige Behörde die Police gemäß Dekret Nr. 29/2023/ND-CP gelöst hat, aber keine Entscheidung zur Inanspruchnahme der Police erlassen hat, oder der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 1. Januar 2025 liegt, die Police und das System gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) angewendet werden.
10. Über Gehaltserhöhung vor dem Vorruhestand
Gemäß dem Gesetz über Beamte und öffentliche Angestellte müssen Behörden, Organisationen und Einheiten Beamte und öffentliche Angestellte sechs Monate vor Erreichen des Renteneintrittsalters über den Renteneintrittstermin informieren.
Dementsprechend gilt für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte bei Pensionierung die Gehaltserhöhungsregelung für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte bei Pensionierung, wie sie im Rundschreiben Nr. 08/2013/TT-BNV des Innenministers vom 31. Juli 2013 vorgeschrieben ist, wie oben erwähnt.
Daher haben Kader, Beamte und öffentliche Angestellte, die vor dem in der Verordnung Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in der Verordnung Nr. 67/2025/ND-CP) festgelegten Alter in den Ruhestand treten, keinen Anspruch auf eine vorzeitige Gehaltserhöhung, wenn eine in der Rundschreiben-Verordnung Nr. 08/2013/TT-BNV vorgeschriebene Kündigung des Ruhestands vorliegt.
Agenturen, Organisationen und Einheiten, die mit der Aufnahme von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern in Agenturen, Organisationen und Einheiten betraut sind, müssen Auflösungs- und Kündigungspläne umsetzen und für die Überprüfung und Lösung von Richtlinien und Regelungen verantwortlich sein, um den Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern Leistungen gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) zu sichern.
Quelle: https://baolaocai.vn/10-huong-dan-cua-bo-noi-vu-ve-che-do-chinh-sach-khi-sap-xep-to-chuc-bo-may-post401070.html
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