Vier besonders wichtige Politikbereiche: Gehaltsanpassungen für Lehrkräfte mit Behinderungen, der Bau sicherer Schulen und die Neuordnung der Stellen an allgemeinen Schulen und Vorschulen werden ab Dezember 2023 offiziell in Kraft treten.
Regelungen zur Gehaltseinstufung für Lehrkräfte von Menschen mit Behinderung
Am 16. Dezember tritt das Rundschreiben Nr. 21 in Kraft, das die Vorschriften, Berufsbezeichnungsstandards und Gehaltseinstufungen für Lehrkräfte für Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Bildungseinrichtungen regelt. Zu den im Rundschreiben festgelegten Inhalten zählen: Pflichten und Berufsbezeichnungsstandards von Beamten, die die Bildung für Menschen mit Behinderungen unterstützen; Ernennung und Gehaltseinstufung nach Berufsbezeichnung für Beamte, die die Bildung für Menschen mit Behinderungen unterstützen...
Gemäß Rundschreiben erfolgt die Ernennung zum Beamten in der Behindertenpädagogik, Kennziffer V.07.06.16, in folgenden 2 Fällen:
Ab Dezember 2023 treten viele wichtige Richtlinien zur Stellenvermittlung für Lehrkräfte im Grund- und Vorschulbereich in Kraft. (Foto: TN)
Fall 1: Der Beamte unterstützt die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen, wurde jedoch nicht gemäß den Bestimmungen des gemeinsamen Rundschreibens Nr. 19/2016 ernannt, obwohl er die in Punkt a, Klausel 3, Artikel 3 dieses Rundschreibens festgelegten Standards hinsichtlich des Ausbildungsniveaus erfüllt.
Fall 2: Einstellung auf die Stelle eines Beamten zur Unterstützung der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen nach dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens und Erfüllung der vorgeschriebenen Praktikumsanforderungen.
Für Lehrkräfte, die mit der Berufsbezeichnung „Beamte/r für die Behindertenpädagogik“ berufen werden, gilt der Besoldungskoeffizient für Beamte der Laufbahngruppe A0, und zwar von Besoldungskoeffizient 2,10 bis Besoldungskoeffizient 4,89, wie vorgeschrieben.
Neuorganisation der Stellen an Gymnasien
Das Rundschreiben Nr. 20 mit Leitlinien zu Stellenbeschreibungen, Personalstruktur nach Berufsbezeichnung und Quoten für die Anzahl der Mitarbeiter in öffentlichen allgemeinen Bildungseinrichtungen und Fachschulen tritt am 16. Dezember in Kraft.
Die Liste der Stellen ist in 4 Gruppen unterteilt, darunter: Gruppe der Führungs- und Managementpositionen (Schulleiter/in, stellvertretender Schulleiter/in). Gruppe von Berufsfeldern mit spezialisierten Berufsbezeichnungen (Lehrkräfte, Pädagogik, Behindertenhilfe etc.).
Gruppe professioneller Berufsbezeichnungen (Buchhalter, Sachbearbeiter, Kassierer usw.). Unterstützende und dienstleistende Stellen (Sicherheit, Service, Schulgesundheit...).
Mit dem Rundschreiben wird eine Stelle als Schülerberater an weiterführenden Schulen geschaffen, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Schülerberatung an weiterführenden Schulen wahrzunehmen.
In diesem Rundschreiben werden auch die Regionen zur Berechnung der Lehrerquoten unterteilt. Auf Grundlage der regionalen Aufteilungsvorschriften weist das Volkskomitee der Provinz die Fachbehörden an, in jeder Region Einheiten auf Gemeindeebene zu bestimmen, die als Grundlage für die Berechnung der Lehrerquoten für allgemeine Bildungseinrichtungen dienen.
In besonderen Fällen muss die Schülerzahl pro Klasse niedriger oder höher sein als der von der Region vorgeschriebene Durchschnittswert.
Neuorganisation der Stellen an Gymnasien
Ebenfalls Mitte dieses Monats tritt das Rundschreiben Nr. 19 in Kraft, das Stellenbeschreibungen, Personalstruktur nach Berufsbezeichnungen und Quoten für die Zahl der Beschäftigten in öffentlichen Vorschulen regelt.
Jeder öffentlichen Vorschule wird ein Schulleiter zugewiesen. Die Anzahl der stellvertretenden Schulleiter wird gemäß dem Regierungserlass 120 von 2020 festgelegt.
Die Anzahl der Kinder in einer Gruppe wird wie folgt berechnet: 15 Kinder/Gruppe im Alter von 3 Monaten bis 12 Monaten, 20 Kinder/Gruppe im Alter von 13 Monaten bis 24 Monaten, 25 Kinder/Gruppe im Alter von 25 Monaten bis 36 Monaten, mit maximal 2,5 Erziehern/Gruppe.
Für die Kindergartenklasse: 25 Kinder/Klasse im Alter von 3 bis 4 Jahren; 30 Kinder/Klasse im Alter von 4 bis 5 Jahren; Es werden 35 Kinder/Klasse im Alter von 5 bis 6 Jahren mit maximal 2,2 Lehrern/Klasse eingeteilt.
Schulen, die nicht genügend Kinder haben, um sie vorschriftsmäßig in Gruppen oder Kindergartenklassen einzuteilen, berechnen die Anzahl der Kinder nach der durchschnittlichen Anzahl der Kinder der jeweiligen Altersgruppe oder Kindergartenklasse.
In der Stelle „Betreuung der Behindertenpädagogik“ wird Bildungseinrichtungen mit weniger als 20 Kindern mit Behinderung eine Lehrkraft zugeteilt; Bildungseinrichtungen mit 20 oder mehr behinderten Kindern dürfen maximal 2 Personen vermitteln. Falls es nicht möglich ist, Personal für die Aufgabe der Bildungsunterstützung für Menschen mit Behinderungen zu finden, können Sie Arbeitsverträge oder Teilzeitlehrer vereinbaren.
Den Vorschulen werden zwei Personen für die Buchhaltung, Verwaltung, Kassenführung und Bibliotheksaufgaben zugeteilt. Bei Kindergärten mit 5 oder mehr Standorten bzw. 15 oder mehr Kindergruppen bzw. Kindergartenklassen werden 3 Personen eingeteilt.
Einrichtungen der vorschulischen Bildung müssen mindestens 1 Vertragsmitarbeiter für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Schulgesundheit, mindestens 1 Vertragsmitarbeiter für die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben und mindestens 1 Vertragsmitarbeiter für die Wahrnehmung von Serviceaufgaben bereitstellen.
Sichere Schulen bauen
Am 12. Dezember trat das Rundschreiben 18 zum Bau sicherer Schulen und zur Verhütung von Unfällen und Verletzungen im Falle seiner Umsetzung in Kraft.
Dieses Rundschreiben enthält Hinweise zu Inhalten, Maßnahmen, Inspektionen und Bewertungen beim Bau sicherer Schulen, zur Verhütung von Unfällen und Verletzungen in allgemeinen Bildungseinrichtungen und Weiterbildungseinrichtungen sowie zu den Verantwortlichkeiten der entsprechenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen.
Ergebnisse der Schulsicherheitsbewertung, Unfall- und Verletzungsprävention auf zwei Ebenen:
Niveau „Bestanden“ – mindestens 80 % der Kriterien werden mit „Bestanden“ bewertet, davon müssen 100 % der Pflichtkriterien mit „Bestanden“ bewertet werden.
Das Niveau „Noch nicht erreicht“ entspricht nicht den oben genannten Bestimmungen.
Die Ergebnisse der Bewertung der Schulsicherheit und der Unfall- und Verletzungsprävention sind eines der Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Schulen, die eine Akkreditierung für Bildungsqualität erhalten haben und die nationalen Standards gemäß den Vorschriften des Ministeriums für Bildung und Ausbildung erfüllen.
Ha Cuong
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