
Gemäß Rundschreiben 001/2025/TT-BNV des Innenministeriums vom 17. März 2025 zu internen Regeln und Vorschriften für die Einstellung, Beförderung und Berücksichtigung von Beförderungen von Beamten und öffentlichen Angestellten dürfen Kandidaten, die nach Beginn der Prüfungszeit, des Prüfungsabschnitts oder des Prüfungsfachs zu spät eintreffen, in den folgenden Fällen an der Prüfung teilnehmen: nicht mehr als 5 Minuten bei Prüfungen mit einer maximalen Prüfungsdauer von 30 Minuten oder nicht mehr als 10 Minuten bei Prüfungen mit einer maximalen Prüfungsdauer von 60 Minuten oder mehr; Es liegen Ereignisse höherer Gewalt oder gesetzlich vorgeschriebene objektive Hindernisse vor, die die Kandidaten daran hindern, pünktlich oder innerhalb der vorgeschriebenen Zeit zu erscheinen.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der Vorsitzende des Interviewausschusses und der Vorsitzende des Beurteilungsausschusses erstatten dem Vorsitzenden des Rates Bericht, damit dieser erörtern und entscheiden kann, ob die Kandidaten in bestimmten Fällen zur Prüfung zugelassen werden.
TB (laut VNA)Quelle: https://baohaiduong.vn/nhung-dieu-can-biet-khi-du-thi-tuyen-dung-cong-chuc-vien-chuc-thi-nang-ngach-410675.html
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