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Die zunehmende Verbreitung schädlicher „Junk“-Inhalte im Internet bereitet den russischen Behörden Sorgen.

Anfang Dezember 2023 wird die russische Staatsduma Einzelheiten zu einem Gesetzespaket vorlegen, das auf die Bekämpfung von „Müll“-Inhalten im Internet abzielt, insbesondere von Live-Übertragungen ( Live-Streams ) mit Gewaltbezug.

Die Initiative umfasst Änderungen des Strafgesetzbuches, des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie des Gesetzes zum Informations- und Kinderschutz.

Der Vorschlag, „schrottartiges“ Live-Streaming unter Strafe zu stellen, wurde als Reaktion auf einen jüngsten offensichtlichen Anstieg von Live-Streaming-Vorfällen mit Gewalttaten in Russland eingebracht, darunter auch die jüngsten Vorfälle mit prominenten russischen Bloggern .

Der Gesetzesentwurf betrachtet die öffentliche Verbreitung verbotener Inhalte in den Medien und im Internet als erschwerenden Umstand.

Konkret erwähnt werden auch erhöhte Strafen für die häufigsten Verstöße derjenigen, die „Spam“-Inhalte verbreiten.

Die Initiative schlägt eine Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vor, um die Verbreitung von gewalttätigen Inhalten im Internet mit Strafen zu belegen.

Die Verantwortung für Verstöße liegt bei den Eigentümern sozialer Netzwerke, was sie dazu zwingt, proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung schädlicher Inhalte zu kontrollieren und zu verhindern.

Artem Metelev, einer der Autoren des Gesetzesentwurfs, betonte, dass schädliche „Müll“-Inhalte oft Millionen von Aufrufen erzielen und sich negativ auf junge Menschen auswirken können, indem sie ihnen eine verzerrte Sicht auf gesellschaftliche Normen und Ethik vermitteln.

Unterdessen äußerten einige unabhängige Anwälte ihre Besorgnis darüber, dass die Änderungen zu einer Erhöhung der Haushaltskosten für die Strafverfolgungsbehörden führen würden.

Der Gesetzesentwurf hat inzwischen die Unterstützung von Vertretern der politischen Parteien, des Regierungsausschusses für Gesetzgebungsangelegenheiten und des Obersten Gerichtshofs erhalten. Bevor das Gesetz jedoch offiziell in Kraft treten kann, müssen noch eine Reihe technischer und umsetzungsbezogener Fragen gründlich geklärt werden.

(laut Securitylab)

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