
In einer kürzlich an Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden, andere zentrale Behörden sowie Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte versandten Depesche teilte das Finanzministerium mit, dass das Bodengesetz 2024 am 1. August 2024 in Kraft treten werde. Darin seien zahlreiche Bestimmungen zur Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte festgelegt.
In Bezug auf die Übergangsregelung für die Anwendung der Grundstückspreisliste erklärte das Finanzministerium, dass die vom Volkskomitee der Provinz gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes von 2013 herausgegebene Grundstückspreisliste bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin Anwendung finden werde.
Falls erforderlich, beschließt das Volkskomitee der Provinz, die Grundstückspreisliste gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes an die tatsächliche Grundstückspreissituation vor Ort anzupassen. Das Verfahren zur Anpassung der Grundstückspreisliste in diesem Fall (sofern zutreffend) richtet sich nach Artikel 17 des Regierungserlasses Nr. 71/2024/ND-CP vom 27. Juni 2024 zur Regelung der Grundstückspreise.
Darüber hinaus teilte das Finanzministerium mit, dass die Einheit der Regierung das Dekret Nr. 103/2024/ND-CP vom 30. Juli 2024 zur Regelung von Landnutzungsgebühren und Grundpachten sowie das Dekret Nr. 104/2024/ND-CP vom 31. Juli 2024 zur Regelung des Landentwicklungsfonds zur Verkündung vorgelegt habe.
Dazu gehören Vorschriften zur Berechnung, Erhebung, Zahlung, Befreiung und Ermäßigung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten, zur Organisation, Funktionsweise und den Finanzmechanismen des Landentwicklungsfonds, zur Übergangsbehandlung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten in Fällen, in denen Land zugeteilt oder verpachtet wurde, zur Funktionsweise des Landentwicklungsfonds vor dem Inkrafttreten des Landgesetzes von 2024 sowie zu den Verantwortlichkeiten der zuständigen Ministerien, Zentralbehörden und Volkskomitees der Provinzen nach Inkrafttreten dieser Dekrete.
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Quelle: https://laodong.vn/kinh-doanh/ly-do-bang-gia-dat-cu-ap-dung-den-het-2025-1379536.ldo
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