
Kriterien zur Bestimmung der Gemeinden der Region III (besonders benachteiligte Gemeinden)
Gemeinden in Region III in Gebieten ethnischer Minderheiten und Berggebieten sind Gemeinden, die den Bestimmungen von Artikel 2 des Beschlusses 33/2020/QD-TTg unterliegen, denen nicht anerkannt wurde, dass sie die neuen ländlichen Standards erfüllen, und die eines der folgenden zwei Kriterien erfüllen:
- Hat eine Armutsquote von 20 % oder mehr (ausgenommen Gemeinden im Mekong-Delta mit einer Armutsquote von 15 % oder mehr oder mit mehr als 150 armen Haushalten ethnischer Minderheiten).
- Hat eine Armutsquote von 15 % bis weniger als 20 % (insbesondere Gemeinden im Mekong-Delta haben eine Armutsquote von 12 % bis weniger als 15 %) und erfüllt eines der folgenden Kriterien:
+ Über 60 % der armen Haushalte in der Gemeinde sind Haushalte ethnischer Minderheiten.
+ Der Anteil der Angehörigen ethnischer Minderheiten im Alter zwischen 15 und 60 Jahren, die die gemeinsame Sprache nicht lesen oder schreiben können, beträgt 20 % oder mehr;
+ Die Zahl der Beschäftigten, die seit mindestens drei Monaten keine Weiterbildung erhalten haben, beträgt über 80 % der Gesamtzahl der Beschäftigten.
+ Die Straße vom Bezirkszentrum zum Gemeindezentrum ist über 20 km lang, von denen über 50 % nicht asphaltiert oder betoniert sind.
(Artikel 3, 4, 5 des Beschlusses 33/2020/QD-TTg)
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Quelle: https://phunuvietnam.vn/son-la-hoc-phi-mam-non-xa-khu-vuc-iii-chi-12000d-thang-20240806220904342.htm
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