Ab dem 15. August werden Kennzeichen anhand der Fahrzeughalter-Identifikationsnummer vergeben und verwaltet. (Quelle: TVPL) |
Was ist ein Nummernschild?
Ein Identifikationsnummernschild ist ein Nummernschild, das gemäß dem Identifikationscode des Fahrzeughalters mit Symbolen, Nummernschildserie, Buchstaben- und Zahlengröße sowie Nummernschildfarbe gemäß den Vorschriften (basierend auf Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA) ausgegeben und verwaltet wird.
Das ausgestellte Identifikationskennzeichen bleibt der Organisation oder Einzelperson ein Leben lang erhalten und unterstützt die Verwaltung und Abfrage von Fahrzeuginformationen und Fahrzeughalterinformationen im Datenbanksystem.
Nach der neuen Regelung werden die Nummernschilder wie folgt verwaltet:
- Der Fahrzeughalter ist ein vietnamesischer Staatsbürger: Das Fahrzeugkennzeichen wird anhand der persönlichen Identifikationsnummer verwaltet.
- Der Fahrzeughalter ist eine ausländische Einzelperson: Das Fahrzeugkennzeichen wird anhand der vom Identifikationssystem festgelegten Identifikationsnummer des Ausländers oder der Nummer der Daueraufenthaltskarte, der Nummer der vorübergehenden Aufenthaltskarte oder einer anderen von einer zuständigen Behörde ausgestellten Personalausweisnummer verwaltet.
- Der Fahrzeughalter ist eine Organisation: Das Kennzeichen des Fahrzeugs wird gemäß dem vom Identifikationssystem festgelegten elektronischen Identifikationscode der Organisation verwaltet (wenn kein elektronischer Identifikationscode vorhanden ist, wird er gemäß der Steuernummer oder dem Gründungsbeschluss verwaltet).
Müssen 5-stellige Kennzeichen vor dem 15. August in Identifikationsschilder umgeändert werden?
Gemäß Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit 5-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, bei denen das Widerrufsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, dieses Nummernschild als Identifikationsnummer des Fahrzeughalters bestimmt.
Bei Fahrzeugen mit 5-stelligem Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen hat, das Kennzeichen an das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.
Somit gelten 5-stellige Kennzeichen, die vor dem 15. August 2023 ausgegeben wurden und bei denen das Entzugsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, als Identifikationskennzeichen, so dass keine Umstellung auf Identifikationskennzeichen notwendig ist.
Kann das ersteigerte Kennzeichen an einem Fahrzeug ersetzt werden, das bereits ein Kennzeichen besitzt?
Organisationen und Einzelpersonen, die bei der Versteigerung von Autokennzeichen den Zuschlag erhalten, können die versteigerten Kennzeichen für bereits zugelassene und mit Kennzeichen versehene Autos verwenden.
Dementsprechend muss in diesem Fall die Organisation oder Einzelperson, die die Auktion für das Autokennzeichen gewinnt, eine Fahrzeugzulassungsakte mit den folgenden Dokumenten vorbereiten, um das Fahrzeugzulassungsverfahren abzuschließen:
(1) Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;
(2) Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen des Fahrzeugs;
Falls die Agentur, die die Nummernschilder der Auktionsgewinner registriert und ausgibt, nicht mit der Agentur identisch ist, die die registrierten Fahrzeugaufzeichnungen der Auktionsgewinnerorganisation oder Einzelperson verwaltet, muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren für dieses registrierte Fahrzeug durchführen;
(3) eine noch gültige Bescheinigung der Verkehrspolizeibehörde über das Kennzeichen des bei der Versteigerung zugeschlagenen Fahrzeugs; Bei Ablauf muss zusätzlich eine Verlängerungsbescheinigung der Verkehrspolizeibehörde vorgelegt werden.
Müssen 3-stellige und 4-stellige Kennzeichen in Typenschilder umgeändert werden?
Gemäß Klausel 4, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA dürfen Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern weiterhin am Verkehr teilnehmen.
Außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter ein neues Identifikationsnummernschild ausstellen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung und Änderung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Ausstellung und Änderung von Fahrzeugkennzeichen, zur Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Neuausstellung von Fahrzeugkennzeichen oder zur Registrierung einer Namensänderung oder zur Überführung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt, wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und das Identifikationsnummernschild gemäß den Vorschriften ausgestellt.
Somit können Fahrzeuge mit 3-stelligen und 4-stelligen Kennzeichen außer in den oben genannten Fällen weiterhin genutzt werden.
Sind ersteigerte Kennzeichen übertragbar?
Gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ist es Organisationen und Einzelpersonen nur gestattet, das Nummernschild eines Auktionsgewinnfahrzeugs zusammen mit der Eigentumsübertragung des mit dem Nummernschild des Auktionsgewinnfahrzeugs registrierten Fahrzeugs zu übertragen.
Droht eine Strafe, wenn man nicht auf ein neues Kennzeichen wechselt?
Klausel 4, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt fest, dass Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, weiterhin am Verkehr teilnehmen dürfen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein neues Identifikationskennzeichen umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung und Änderung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Ausstellung und Änderung von Nummernschildern, zur Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Neuausstellung von Nummernschildern oder zur Registrierung und Eigentumsübertragung oder zum Bewegen von Fahrzeugen gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens durchführt. Dann wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und gemäß den Vorschriften in ein neues Identifikationskennzeichen geändert.
Aufgrund der oben genannten Regelungen besteht für den Fahrzeughalter keine Verpflichtung, auf ein neues Kennzeichen umzusteigen. Wenn Sie also nicht auf ein neues Kennzeichen wechseln, wird Ihnen kein Bußgeld auferlegt.
Werden 5-stellige Kennzeichen ab dem 15.08.2023 als Typenschilder anerkannt?
Gemäß den Klauseln 1, 2, 3 und 4, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA lauten die Übergangsbestimmungen wie folgt:
- Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entzugsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Kennzeichen zur Identifikation des Fahrzeughalters ermittelt.
- Bei Fahrzeugen mit 5-stelligem Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen hat, das Kennzeichen an das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.
- Fahrzeuge, die mit 5-stelligen Nummernschildern mit den Symbolen „LD“, „DA“, „MĐ“, „R“ zugelassen sind, dürfen auch bei Änderung oder Neuzulassung der Nummernschilder weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter das Nummernschild gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ändern muss.
- Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, dürfen weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein neues Identifikationsnummernschild umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung einer neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Änderung des Nummernschilds, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Nummernschilds oder zur Registrierung einer Namensänderung oder zur Überführung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt. Dann wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und gemäß den Vorschriften in ein neues Identifikationsnummernschild geändert.
– Für die Gemeindepolizei, die vor dem 15. August 2023 mit der Registrierung von Motorrädern beauftragt wurde, gelten weiterhin die Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA für die Registrierung von Fahrzeugen.
Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit einem 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entzugsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Halterkennzeichen bestimmt.
Muss ich bei einem Umzug mein Kennzeichen ändern?
Klausel 8, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt fest, dass ein Fahrzeugbesitzer, wenn er seinen Hauptsitz oder Wohnsitz von einer Provinz oder zentral verwalteten Stadt in eine andere verlegt, sein Identifikationsnummernschild behalten darf (ohne das Fahrzeugnummernschild ändern zu müssen).
Das bedeutet, dass bei einem Wohnsitzwechsel das zugeteilte Kennzeichen behalten werden kann und nicht das Verfahren zur Änderung des Fahrzeugkennzeichens durchlaufen werden muss.
Wenn das Nummernschild hässlich ist, kann ich es gegen ein neues, schöneres Nummernschild austauschen?
5-stellige Kennzeichen, die vor und nach dem 15. August 2023 ausgegeben wurden, werden alle nach der Fahrzeughalterkennung geführt, das heißt, das Kennzeichen ist personengebunden.
Darüber hinaus ist eine Umrüstung von Kennzeichen auf andere Kennzeichen laut Verordnung nur dann möglich, wenn der Fahrzeughalter sein altes 3- oder 4-stelliges Kennzeichen auf ein 5-stelliges Kennzeichen umtauschen möchte.
Dadurch wird der Austausch eines ungültigen Nummernschilds gegen ein gültiges schwieriger als zuvor. Aber es ist schwierig, aber nicht unmöglich.
Wie viele Kennzeichen können einer Person zugeteilt werden?
Gemäß den Klauseln 3, 4, 5, 6, 7 und 8, Artikel 3 und anderen Bestimmungen im Rundschreiben 24/2023/TT-BCA gibt es keine Vorschriften zur Höchstzahl von Bürgeridentifikationsschildern. Eine Person kann gleichzeitig mehrere Nummernschilder für Autos und Motorräder besitzen und jedem Fahrzeug wird ein anderes Nummernschild zugeordnet.
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