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Viehzuchtbetriebe erhalten Unterstützung für die Abfallbehandlung.

Thời báo Ngân hàngThời báo Ngân hàng19/11/2024


Der Regierungsbeschluss 106/2024/ND-CP legt Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung einer verbesserten Effizienz der Tierhaltung fest, darunter: Unterstützung der künstlichen Besamung von Büffeln, Rindern und Schweinen; Unterstützung des Kaufs von Zuchtbullen für Büffel, Rinder, Ziegen, Schafe, Schweine und Hirsche; Unterstützung des Kaufs von Elterntieren für Hühner, Enten und Gänse; und Förderung der Behandlung von Tierabfällen.

Hỗ trợ không quá 50% giá trị sản phẩm xử lý chất thải chăn nuôi nhằm khuyến khích áp dụng để xử lý chất thải chăn nuôi
Es werden Zuschüsse in Höhe von maximal 50 % des Wertes von Produkten zur Behandlung von Tierabfällen gewährt, um deren Anwendung in diesem Bereich zu fördern.

Maßnahmen zur Förderung der Behandlung von Tierabfällen.

Mit dem Dekret 106/2024/ND-CP wird die Unterstützung für die Behandlung von Tierabfällen für Organisationen und Einzelpersonen geregelt, die in der Tierhaltung tätig sind, wie in Artikel 21 Absatz 2 des Regierungsdekrets Nr. 13/2020/ND-CP vom 21. Januar 2020 vorgeschrieben, das detaillierte Leitlinien zum Gesetz über die Tierhaltung enthält.

Die genannten Organisationen und Einzelpersonen erhalten eine Förderung von bis zu 50 % des Wertes der Produkte zur Behandlung von Tierabfällen, um deren Anwendung in diesem Bereich zu fördern. Die maximalen Förderbeträge sind wie folgt: 5 Millionen VND pro Betrieb (Haushaltstierhaltung); 50 Millionen VND pro Betrieb (kleine und mittlere Betriebe); 100 Millionen VND pro Betrieb (Großbetriebe).

Gleichzeitig werden Biogasanlagen mit bis zu 50 % ihres Wertes gefördert, um die Behandlung von Tierabfällen zu unterstützen. Die maximalen Förderbeträge sind wie folgt: 7 Millionen VND/Anlage (Haushaltstierhaltung); 300 Millionen VND/Anlage (Tierhaltung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe); 1 Milliarde VND/Anlage (Tierhaltung großer landwirtschaftlicher Betriebe).

Zusätzlich werden bis zu 30 % der Kosten für Betriebsmittel, Ausrüstung und Tests übernommen, um die Tierhaltung unter Einhaltung der Biosicherheits- und Seuchenschutzkriterien zu fördern. Die maximalen Förderbeträge sind wie folgt: 20 Millionen VND/Betrieb (Haushaltshaltung); 50 Millionen VND/Betrieb (Kleinbetrieb); 70 Millionen VND/Betrieb (Mittelbetrieb); 200 Millionen VND/Betrieb (Großbetrieb).

Um für die Unterstützung in Frage zu kommen, müssen Organisationen und Einzelpersonen die folgenden Bedingungen erfüllen:

- Entspricht den Bestimmungen der Artikel 55 und 56 sowie Artikel 57 Absatz 2 des Gesetzes über die Viehzucht.

Bei der Vieh- und Geflügelhaltung sowie beim Bau neuer Biogasanlagen müssen die technischen Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zur Behandlung von Tierabfällen eingehalten werden. Alternativ müssen Tierabfallbehandlungsprodukte verwendet werden, die auf dem elektronischen Portal des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung veröffentlicht wurden. Es müssen auch neue Biogasanlagen gebaut und Tierabfallbehandlungsprodukte verwendet werden, die als technische Fortschritte im Agrarsektor, insbesondere in der Viehwirtschaft, anerkannt sind.

Unterstützung beim Kauf von Zuchtbullen von Büffeln, Rindern, Ziegen, Schafen, Schweinen, Hirschen sowie von Elterntieren von Hühnern, Enten und Gänsen.

Mit dem Dekret 106/2024/ND-CP wird die Unterstützung von Organisationen und Einzelpersonen geregelt, die sich mit der häuslichen Viehzucht beschäftigen, wie sie in Punkt d, Absatz 2, Artikel 21 des Regierungsdekrets Nr. 13/2020/ND-CP vom 21. Januar 2020 vorgeschrieben ist, das detaillierte Richtlinien zum Gesetz über die Viehzucht enthält.

Die Unterstützungsniveaus sind im Dekret 106/2024/ND-CP wie folgt konkret festgelegt:

a) Ein einmaliger Zuschuss von höchstens 30 % des Kaufpreises eines der folgenden männlichen Tiere zu Zuchtzwecken: Büffel, Rinder, Ziegen, Schafe, Schweine oder Axishirsche.

Die maximalen Unterstützungsbeträge sind wie folgt: 15 Millionen VND/männliches Tier für Büffel und Rinder ab 12 Monaten; 3 Millionen VND/männliches Tier für Ziegen und Schafe ab 6 Monaten; 10 Millionen VND/männliches Tier für Schweine ab 6 Monaten, die einen individuellen Produktivitätstest absolviert haben; 10 Millionen VND/männliches Tier für Axishirsche ab 6 Monaten; maximal 2 männliche Zuchttiere pro Haushalt.

b) Ein einmaliger Zuschuss von höchstens 30 % des Kaufpreises einer der folgenden Arten von Elterntieren: Eintagsküken, Enten oder Gänse für Zuchtzwecke.

Die maximale Unterstützung beträgt höchstens 15.000 VND pro Tier; jeder landwirtschaftliche Haushalt wird für maximal 500 eintägige Elterntiere (Hühner, Enten oder Gänse) unterstützt.

Bezüglich der Förderberechtigung verpflichtet das Dekret 106/2024/ND-CP Organisationen und Einzelpersonen zur Einhaltung der Bestimmungen in Artikel 56 und Artikel 57 Absatz 2 des Tierhaltungsgesetzes. Sie müssen Zuchttiere mit klarer Herkunft und garantierter Qualität gemäß dem Tierhaltungsgesetz, dem Veterinärgesetz und den entsprechenden Richtlinien erwerben. Jeder Tierhaltungsbetrieb kann die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen. Elterntiere von Hühnern, Enten und Gänsen müssen nach einem Alter von 38 Wochen untersucht und zugelassen werden.



Quelle: https://thoibaonganhang.vn/co-so-chan-nuoi-duoc-ho-tro-xu-ly-chat-thai-154363.html

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