ANTD.VN – Die Staatsbank sagte, dass die Anwendung der Regelung, dass Transaktionen ab 10 Millionen biometrisch authentifiziert werden müssen, nur für Überweisungstransaktionen, nicht aber für Zahlungstransaktionen gelten werde.
Vor Kurzem hat die Staatsbank die Entscheidung 2345/QD-NHNN zur Implementierung von Sicherheitslösungen bei Online-Zahlungen und Bankkartenzahlungen erlassen. Dementsprechend verlangt die Staatsbank von Kreditinstituten, bei bestimmten Transaktionsarten bei Online-Zahlungen im Internet biometrische Authentifizierungsmaßnahmen anzuwenden.
Insbesondere müssen Banküberweisungen (an verschiedene Kontoinhaber) oder Einzahlungen in E-Wallets von über 10 Millionen VND oder ein Gesamtwert der Geldüberweisungen und Zahlungen an einem Tag von über 20 Millionen VND durch biometrische Daten (wie Gesicht, Finger- oder Handvenen, Fingerabdrücke, Iris, Stimme) authentifiziert werden.
Nach Angaben der Staatsbank minimiert diese Technologie die Gefahr von Geldfälschungen und bietet höchste Sicherheit.
Die vorstehenden Regelungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Für Kreditinstitute unter besonderer Aufsicht beginnt die Anwendungsfrist am 1. Januar 2025.
Für Überweisungen von 10 Millionen VND oder mehr ist eine biometrische Authentifizierung erforderlich. |
In diesem Zusammenhang befürchten einige Kreditinstitute, dass es für sie schwierig werden könnte, in Technologie zu investieren oder Datenbanken zu synchronisieren. Die Staatsbank ist jedoch der Ansicht, dass das höchste Ziel der oben genannten Regelung darin besteht, die Sicherheit der Vermögenswerte der Nutzer von Bankdienstleistungen zu schützen. Daher müssen die Kreditinstitute ihrer Verantwortung zum Schutz ihrer Kunden nachkommen.
Herr Pham Anh Tuan, Direktor der Zahlungsabteilung der Staatsbank, sagte, dass die Entscheidung 2345 in Wirklichkeit nicht plötzlich getroffen wurde, sondern bereits am 24. April 2023, als die Staatsbank und das Ministerium für öffentliche Sicherheit den Plan zur Umsetzung der Aufgaben im Projekt 06 unterzeichneten, die Frage aufgeworfen habe, ob die Staatsbank biometrische Daten zur Authentifizierung von Zahlungstransaktionen verwenden werde.
Darüber hinaus sieht der Beschluss 2345 vor, dass die Antragsfrist ab dem 1. Juli 2024 und für Kreditinstitute unter besonderer Kontrolle ab dem 1. Januar 2025 läuft, sodass den Kreditinstituten genügend Zeit für Recherche, Ausstattung und Anschaffung bleibt.
Laut Herrn Tuan sind Kreditinstitute nach dem Gesetz über Kreditinstitute und den damit verbundenen Vorschriften verpflichtet, bei der Eröffnung eines Kontos und bei der Nutzung des Kontos durch Kunden sicherzustellen, dass das Konto dem richtigen Inhaber gehört.
„Wir müssen für die Einlagen unserer Kunden Verantwortung übernehmen und dürfen keine Schlupflöcher zulassen und Konten willkürlich und ohne Eigentumssicherung nutzen. Wir hoffen sehr, dass die Kreditinstitute ihrer Verantwortung zum Schutz ihrer Kunden voll gerecht werden. Kunden eröffnen nur Konten bei unseren Banken, weil sie uns vertrauen. Daher müssen wir sicherstellen, dass sie sich keine Sorgen um Betrug, Täuschung oder Verluste machen müssen. Und falls es doch einmal zu Betrug kommt, werden wir ihn auf ein Minimum beschränken, denn sobald die Überweisung diesen Betrag überschreitet, ist eine biometrische Authentifizierung erforderlich“, sagte Herr Tuan.
Der Leiter der Zahlungsabteilung stellte jedoch auch klar, dass die oben genannte Regelung nur für Geldtransfertransaktionen und nicht für Zahlungstransaktionen gilt. Bei allen von Kreditinstituten und Zahlungsvermittlern authentifizierten Zahlungsvorgängen an Zahlungsakzeptanzstellen und Kaufstellen ist keine biometrische Authentifizierung des Zahlers erforderlich.
Beispielsweise ist für die Bezahlung von Stromrechnungen in Höhe von mehreren hundert Millionen, Transportgebühren, Steuern, Versicherungen … in Höhe von mehreren hundert Millionen mit eindeutigem Ziel keine biometrische Authentifizierung erforderlich. Bei Geldüberweisungen von Person A an Person B über 10 Millionen muss jedoch eine biometrische Authentifizierung durchgeführt werden, um zu beweisen, dass ich der Kontoinhaber bin und diesen Betrag überweise.
Bei Überweisungen von weniger als 10 Millionen VND darf der Gesamtsaldo der Überweisung an diesem Tag 20 Millionen nicht überschreiten, ohne dass eine biometrische Authentifizierung erforderlich ist. Wenn der Betrag 20 Millionen VND überschreitet, ist für die nächste Transaktion eine biometrische Authentifizierung erforderlich und der Betrag wird dann auf die nächste 20-Millionen-Grenze zurückgesetzt“, erläuterte Herr Pham Anh Tuan weiter.
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