Das Ministerium für Industrie und Handel informiert über den Antrag auf eine Antidumpinguntersuchung für warmgewalzten Stahl. Der Antrag auf eine Antidumpinguntersuchung hinsichtlich importiertem warmgewalztem Stahl wird objektiv und transparent behandelt. |
Am Nachmittag des 29. Juli erließ das Ministerium für Industrie und Handel laut Informationen der Abteilung für Handelsverteidigung am 26. Juli 2024 die Entscheidung Nr. 1985/QD-BCT zur Untersuchung und Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf einige warmgewalzte Stahlprodukte aus Indien und China.
Die Entscheidung zur Untersuchung basierte auf einem Antrag einheimischer Hersteller gemäß den Bestimmungen des Außenhandelsmanagementgesetzes. Diese behaupteten, dass Hersteller von warmgewalztem Stahl aus Indien und China das Produkt nach Vietnam lieferten und dadurch der einheimischen Fertigungsindustrie Schaden zufügten.
Nach Erhalt der Anfrageakte prüfte die Ermittlungsbehörde (Department of Trade Defense) diese und forderte die anfragende Partei auf, Informationen zu ergänzen, einige Behauptungen in der Akte zu klären und eine Beurteilung gemäß den Vorschriften durchzuführen.
Das Department of Trade Defense teilte mit, dass die Ermittlungsbehörde im Zuge der Beurteilung der Anfrageunterlagen die Meinungen der zuständigen Behörden und Einheiten eingeholt habe. Zusätzlich zu den Informationen der zuständigen Behörden und Einheiten erhielt die Ermittlungsbehörde Kommentare von einer Reihe von Unternehmen, die verzinkten Stahl und Stahlrohre herstellen und dabei warmgewalzten Stahl als Rohstoff verwenden. Diese Stellungnahmen werden von der Ermittlungsbehörde während der Untersuchung des Falles sorgfältig geprüft und auf der Grundlage der von der Ermittlungsbehörde gesammelten und überprüften Daten bewertet und in die Schlussfolgerung der Untersuchung einfließen.
Der Erhebungszeitraum für die Daten zur Beurteilung des Dumpingverhaltens beträgt laut Untersuchungsbeschluss vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024, der Erhebungszeitraum für die Daten zur Beurteilung der Schäden für die heimische Fertigungsindustrie beträgt drei Jahre, vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2024.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sendet die Ermittlungsbehörde nach Einleitung einer Untersuchung einen Untersuchungsfragebogen an die betroffenen Parteien, um Informationen für die Analyse und Bewertung zu sammeln: Ausmaß des Dumpings; Schäden für die heimische Warmwalzstahlindustrie; und (der kausale Zusammenhang zwischen dem Dumpingverhalten und der Schädigung der heimischen Industrie. Die Untersuchungsbehörde fordert die betroffenen Parteien auf, mit der Untersuchungsbehörde zusammenzuarbeiten und auf deren Anforderung vollständige und genaue Informationen bereitzustellen, um ihre Rechte zu wahren.
Die Ermittlungsbehörde wird eine Untersuchung durchführen und die von den betreffenden Parteien bereitgestellten Informationen erneut überprüfen, bevor sie den offiziellen Untersuchungsabschluss zu dem Fall vorlegt. Gleichzeitig wird die Ermittlungsbehörde auch öffentliche Konsultationen organisieren, bei denen die betroffenen Parteien sich direkt austauschen, Informationen bereitstellen und ihre Meinung zum Fall äußern können, bevor sie zu einem endgültigen Urteil kommt.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung muss die Untersuchung innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Untersuchungsentscheidung abgeschlossen sein. In besonderen Fällen kann dieser Zeitraum verlängert werden, die gesamte Untersuchungsdauer darf jedoch 18 Monate nicht überschreiten.
Entscheidung Nr. 1985/QD-BCT siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-quyet-dinh-dieu-tra-chong-ban-pha-gia-thep-can-nong-tu-an-do-trung-quoc-335499.html
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