ANTD.VN – Die Staatsbank hat eine Regelung vorgeschlagen, wonach Kunden bei Krediten unter 100 Millionen VND keinen realisierbaren Kapitalverwendungsplan oder Informationen über verwandte Personen vorlegen müssen.
Dies ist ein neuer Vorschlag der Redaktionsagentur im Entwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 39/2016/TT-NHNN vom 30. Dezember 2016 des Gouverneurs der Staatsbank von Vietnam zur Regulierung der Kreditvergabeaktivitäten von Kreditinstituten und ausländischen Bankfilialen an Kunden.
Konkret hat die Staatsbank in ihrem Rundschreibenentwurf Regelungen zu Kleinkrediten aufgenommen. Demnach handelt es sich um ein Darlehen im Sinne von Absatz 2, Artikel 102 des Gesetzes über Kreditinstitute, das den Betrag von 100 Millionen Vietnamesischen Dong nicht übersteigt.
Darüber hinaus hat die Staatsbank in Artikel 7, der die Bedingungen für die Kreditvergabe durch Kreditinstitute festlegt, Absatz 3 wie folgt geändert: „3. Es muss ein realisierbarer Kapitalverwendungsplan vorliegen. Diese Bestimmung ist für Kredite mit geringem Wert nicht zwingend.“
Staatsbank will Verfahren für Kleinkredite vereinfachen |
Dem Vorschlag der Redaktion zufolge müssen Kunden bei Krediten mit einem Wert von weniger als 100 Millionen VND dem Kreditinstitut keinen realisierbaren Kapitalverwendungsplan vorlegen.
Laut der Erklärung der Staatsbank enthält das Gesetz über Kreditinstitute 2024 Bestimmungen zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften zur Kreditvergabe, zur Überprüfung der Kreditverwendung und zur Vereinfachung der Verfahren für Kleinkredite.
Dementsprechend hat die Staatsbank im Rundschreibenentwurf eine Reihe von Vorschriften geändert und ergänzt, um sie mit den Bestimmungen dieses Gesetzes in Einklang zu bringen. Aus Vorsichtsgründen schlägt die Staatsbank insbesondere vor, dass Kunden bei Kleinkrediten mit einem Wert von höchstens 100 Millionen VND keinen realisierbaren Kapitalverwendungsplan oder Informationen über verbundene Personen vorlegen müssen.
Stattdessen verlangt die Verordnung von den Kreditinstituten, dass sie über Maßnahmen verfügen, um die Verwendung von Krediten und die Rückzahlung von Schulden durch die Kunden zu prüfen und zu überwachen. So soll sichergestellt werden, dass die Kreditsumme und die Zinsen vollständig und pünktlich wie vereinbart zurückgefordert werden können und dass die Kredite für die richtigen Zwecke verwendet werden.
Nach Aussage der Staatsbank ist diese Regelung auf die Besonderheiten kleiner Kredite zugeschnitten und trägt dazu bei, günstigere Bedingungen für Kunden zu schaffen, um mit einfacheren Verfahren auf Bankkreditkapital zuzugreifen. Sie trägt zur Ausweitung der Kreditvergabeaktivitäten zur Unterstützung des Lebens und des Konsums bei und begrenzt so die Zahl der „schwarzen Kredite“.
[Anzeige_2]
Quellenlink
Kommentar (0)