Am 15. Januar teilte die Polizeibehörde mit, dass die Behörden im Fall eines Mannes, der sich als Gerichtsbeamter ausgab und wiederholt Alkoholtests verweigerte, ein Protokoll erstellt und den Fahrzeughalter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldstrafe belegt hätten.
Genauer gesagt gegen 19:40 Uhr. Am 3. Januar führte die Arbeitsgruppe des Verkehrspolizeiteams Nr. 2 (Abteilung PC08 An Giang) eine Patrouille und Kontrolle bei Kilometer 97+800 in der Stadt Vinh Thanh Trung, Bezirk Chau Phu, durch.
Hier stellte die Einsatzgruppe fest, dass das von dem Mann gefahrene Motorrad mit dem Kennzeichen 59V3-195.22 Auffälligkeiten aufwies und stoppte das Fahrzeug zur Kontrolle.
Bei der Kontrolle legte der Fahrer weder Fahrzeugschein noch Führerschein vor, sondern lediglich einen Parteiausweis und wies sich als THH (Jahrgang 1960) aus.
Die Arbeitsgruppe forderte Herrn H. 15 Mal auf, zu kommen, doch er kam der Aufforderung immer noch nicht nach.
Erst als die Behörde ankündigte, dass sie einen Bescheid wegen Nichtbefolgung der Aufforderung zur Alkoholkontrolle ausstellen werde, stimmte Herr H. der Kontrolle zu. Die Ergebnisse zeigten, dass Herr H. die Promillegrenze von 1.081 mg/l Atemalkohol überschritten hatte.
Anschließend fertigte die Arbeitsgruppe ein Protokoll an und stellte Führerschein und Fahrzeug vorläufig sicher. Bis zum 9. Januar war Herr H. der Entscheidung zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 7 Millionen VND nachgekommen und sein A1-Führerschein wurde für 23 Monate entzogen.
Ersten Informationen zufolge ist Herr H. derzeit im Ruhestand und arbeitet als Sicherheitsbeamter in der Provinz Binh Duong.
In Bezug auf den oben genannten Vorfall bestätigte das Volksgericht des Bezirks Chau Phu, dass Herr THH kein Offizier dieser Einheit ist.
„Nachdem der Clip über Zalo von vielen Einzelpersonen und Organisationen geteilt wurde, hat er dem Ruf des Volksgerichts des Bezirks Chau Phu geschadet. Wir fordern die Behörden auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Herrn THH gesetzeskonform zu behandeln“, heißt es in dem Dokument.
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