Klares Verfahren zur Online-Ausgabe des „Roten Buches“
In Klausel 7, Artikel 1 des Dekrets 10/2023/ND-CP zur Änderung von Klausel 6, Artikel 60 des Dekrets 43/2014/ND-CP (geändert in Dekret 148/2020/ND-CP) über die Durchführung landbezogener Verwaltungsverfahren im elektronischen Umfeld (Online-Ausgabe roter Bücher) heißt es:
– Basierend auf den spezifischen Bedingungen der IT-Infrastruktur für Grundstücke und der verwalteten Grundstücksdatenbank ist die Agentur, die gemäß Artikel 60 des Dekrets 43/2014/ND-CP Dossiers entgegennimmt und Ergebnisse der Bearbeitung von landbezogenen Verwaltungsverfahren zurückgibt, dafür verantwortlich, den Empfang von Dossiers und die Rückgabe von Ergebnissen der Bearbeitung von Verwaltungsverfahren in der elektronischen Umgebung gemäß den Regierungsvorschriften zu organisieren.
- Bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Registrierung und Ausstellung von Zertifikaten in der elektronischen Umgebung ist Folgendes umzusetzen:
Die Stelle, die die Akte entgegennimmt und bearbeitet, ist für die Durchführung der Verfahren und Verwaltungsverfahren an Land gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes verantwortlich.
Falls eine Überprüfung, Verifizierung und Klärung erforderlich ist oder die Ergebnisse der Bearbeitung der Akte aus anderen Gründen nicht gemäß den Vorschriften über die Bearbeitungszeit für Verwaltungsverfahren an Land zurückgegeben werden können, sendet die Agentur, die die Akte erhält und die Verfahren bearbeitet, dem Antragsteller eine schriftliche Mitteilung oder über das Public Service Portal oder per SMS mit Angabe der Gründe.
Grundstücksnutzer und Eigentümer von mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten sind für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Verpflichtungen direkt oder online über die Zahlungsfunktion des Public Service Portals verantwortlich.
Die Empfangsstelle bzw. die den Antrag bearbeitende Stelle fordert den Antragsteller im Verwaltungsverfahren auf, das Original der ausgestellten Bescheinigung und weitere erforderliche Unterlagen nachzureichen, nachdem der Landnutzer seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Die Rückgabe der Ergebnisse der Erledigung von Verwaltungsverfahren erfolgt bei der die Akte erhaltenden Agentur oder per Post oder an dem gewünschten Ort für Fälle der Entgegennahme von Akten und der Rückgabe der Ergebnisse der Erledigung von Verfahren zur Grundbucheintragung, zu anderen mit dem Grundstück verbundenen Vermögenswerten, zur Ausstellung, zum Umtausch oder zur Neuausstellung von Zertifikaten.
Darüber hinaus wird es durch Bestimmungen ergänzt, dass Landnutzer und Eigentümer von mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten, die die Durchführung von Verwaltungsverfahren auf Grundstücken beantragen (Antrag auf Online-Ausstellung roter Bücher), vor dem Gesetz für die Richtigkeit und Ehrlichkeit der in den eingereichten Unterlagen angegebenen Inhalte und Dokumente verantwortlich sind.
Die Verantwortung für die Vollständigkeitsprüfung der Dossierbestandteile liegt bei der Behörde, die die Akte erhält. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und fristgerechte Bearbeitung der grundstücksbezogenen Verwaltungsverfahren liegt bei der Behörde, die die Akte entgegennimmt. Sie ist nicht für den Inhalt der Dokumente und Unterlagen in der Akte verantwortlich, die zuvor von anderen zuständigen Behörden oder Personen genehmigt, bewertet, ratifiziert oder geklärt wurden.
Gleichzeitig müssen die Verbindung, der Datenaustausch und die elektronische Vernetzung zwischen den Behörden zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren und zur Begleichung der finanziellen Verpflichtungen der Antragsteller den Bestimmungen des Gesetzes zur Durchführung von Verwaltungsverfahren im elektronischen Umfeld und des Gesetzes zur Umsetzung des One-Stop- und One-Stop-Mechanismus entsprechen.
Die Befugnis zur Ausstellung der „Roten Bücher“ liegt beim Grundbuchamt.
Absatz 5, Artikel 1 des Dekrets 10/2023/ND-CP ändert und ergänzt Artikel 37 des Dekrets 43/2014/ND-CP bezüglich der Befugnis zur Ausstellung roter Bücher in den in Absatz 4, Artikel 95; Absatz 3, Artikel 105 des Landgesetzes genannten Fällen wie folgt:
Für Orte, die ein Grundbuchamt eingerichtet haben, werden die Ausstellung von Urkunden und die Bestätigung von Änderungen an ausgestellten Urkunden von den folgenden Stellen durchgeführt:
- Grundbuchamt: Für Organisationen, religiöse Einrichtungen, im Ausland lebende Vietnamesen, die Investitionsprojekte umsetzen, ausländische Organisationen und Einzelpersonen, Unternehmen mit ausländischem Investitionskapital;
- Zweigstelle des Grundbuchamts oder Grundbuchamts: Für Haushalte, Einzelpersonen, Wohngemeinschaften und im Ausland lebende Vietnamesen, die in Vietnam Häuser besitzen dürfen, die an Landnutzungsrechte gebunden sind.
Das Grundbuchamt und die Zweigstellen des Grundbuchamts dürfen ihre Siegel zur Ausstellung von Urkunden und zur Bestätigung von Änderungen an ausgestellten Urkunden verwenden.
Gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 37 des Dekrets 43/2014/ND-CP, geändert durch das Dekret 01/2017/ND-CP, hat der Ort ein Grundbuchamt eingerichtet. Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt stellt in den folgenden Fällen eine Bescheinigung aus:
- Wenn Landnutzer Rechte wie Kauf und Verkauf, Änderung des Landnutzungszwecks usw. ausüben, muss ihnen ein neues Zertifikat ausgestellt werden.
- Ausstellung, Neuausstellung von Zertifikaten.
Daher wurde durch das Dekret 10/2023/ND-CP die Befugnis zur Ausstellung roter Bücher und zur Bestätigung von Änderungen an der Bescheinigung so geändert, dass die Durchführung dieser Verwaltungsverfahren (die im Grundbuchamt durchgeführt werden, ohne dass man sich an das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt wenden muss) erleichtert wird.
Gewährung des „Red Book“ für Condotel
Das Dekret 10/2023/ND-CP ergänzt die Vorschriften zur Erteilung von „roten Büchern“ für Condotels in Klausel 5, Artikel 32 des Dekrets 43/2014/ND-CP.
Insbesondere für Bauarbeiten, die gemäß den Bestimmungen des Tourismusgesetzes auf Gewerbe- und Dienstleistungsgrundstücken für touristische Beherbergungszwecke (einschließlich Condotels usw.) genutzt werden, sofern sie die im Grundstücksgesetz, im Baugesetz und im Immobiliengesetz vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen:
Zertifiziertes Eigentum an Bauwerken, die an Grundstücke für gewerbliche und dienstliche Zwecke angeschlossen sind; der Nutzungsbegriff für Grundstücke ist in Absatz 3, Artikel 126, Absatz 1, Artikel 128 des Bodengesetzes festgelegt.
Der Eigentümer eines Bauvorhabens ist gesetzlich dafür verantwortlich, dass die im Baurecht und im Immobilienrecht vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Zertifizierung des Eigentums an Bauwerken gemäß dieser Verordnung erfolgt gemäß den Bestimmungen in den Abschnitten 1, 2, 3 und 4, Artikel 32 des Dekrets 43/2014/ND-CP.
Die Angabe der Grundstücksinformationen auf der Urkunde muss dem gesetzlich vorgeschriebenen Zweck und der Dauer der Grundstücksnutzung entsprechen.
Gemäß Absatz 3, Artikel 126 und Absatz 1, Artikel 128 des Landgesetzes von 2013 ist Folgendes festgelegt:
Die Dauer der Landzuteilung und Landpacht für Organisationen zur Nutzung in der Landwirtschaft , Forstwirtschaft, Aquakultur und Salzproduktion; für Organisationen, Haushalte und Einzelpersonen zur Nutzung für gewerbliche und Dienstleistungszwecke, als nichtlandwirtschaftliche Produktionsanlagen; für Organisationen zur Umsetzung von Investitionsprojekten; für im Ausland lebende Vietnamesen und Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zur Umsetzung von Investitionsprojekten in Vietnam wird auf der Grundlage des Investitionsprojekts oder des Antrags auf Landzuteilung und Landpacht geprüft und entschieden, darf jedoch 50 Jahre nicht überschreiten.
Bei Projekten mit großem Investitionskapital, aber langsamer Kapitalrückgewinnung, Investitionsprojekten in Gebieten mit schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, die eine längere Laufzeit erfordern, darf die Laufzeit der Landzuteilung oder des Pachtvertrags 70 Jahre nicht überschreiten;
Bei Wohnbauprojekten zum Verkauf oder zum Verkauf in Kombination mit Pacht oder zum Pachtkauf richtet sich die Frist für die Übergabe des Grundstücks an den Investor nach der Projektdauer; Käufer von Wohnungen mit Landnutzungsrechten haben Anspruch auf eine stabile und dauerhafte Nutzung des Grundstücks.
Wenn die Laufzeit abläuft und der Landnutzer das Land weiterhin nutzen muss, wird der Staat eine Verlängerung der Landnutzungsdauer in Erwägung ziehen, die jedoch die in Absatz 3, Artikel 126 des Landgesetzes von 2013 festgelegte Laufzeit nicht überschreiten darf.
Die Nutzungsdauer bei Erhalt der Übertragung von Nutzungsrechten für Grundstücksarten mit vorgeschriebener Laufzeit ist die verbleibende Nutzungsdauer der Nutzungsdauer vor Erhalt der Übertragung von Nutzungsrechten.
Somit hängt die Eigentumsdauer einer Condotel-Wohnung vom Zweck der Grundstücksnutzung ab.
Zusätzliche Fälle, in denen bei der Ausstellung roter Bücher zusätzliche Dokumente erforderlich sind
Gemäß Punkt b, Klausel 11, Artikel 1 des Dekrets 10/2023/ND-CP ist der Investor bei Immobiliengeschäftsprojekten, bei denen es sich nicht um Wohnungsbauprojekte handelt, nach Abschluss des Projekts dafür verantwortlich, die folgenden Dokumente an das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt zu senden:
- Zertifikat; Dokument über die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Projektinhabers.
Bei Änderungen der Zahlungsverpflichtungen sind Nachweise über die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Änderungen vorzulegen (außer in Fällen der Befreiung oder des Zahlungsverzugs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen).
- Die Grundrisszeichnungen entsprechen dem aktuellen Baustatus und dem unterzeichneten Vertrag.
- Mitteilung der Baubehörde, die dem Investor die Abnahme des Baugegenstands oder des Bauvorhabens gestattet oder die Ergebnisse der Abnahme über die Fertigstellung des Baugegenstands oder des Bauvorhabens zur Inbetriebnahme genehmigt;
- Liste der Vermögenswerte.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)