ANTD.VN – Die Vietnam Banking Association (VNBA) hat gerade ein Dokument an das Finanzministerium und die Staatsbank geschickt, in dem sie vorschlägt, Hindernisse bei der Mehrwertsteuer für Akkreditivdienste (L/C) zu beseitigen.
Zuvor hatte das Regierungsbüro am 12. August 2023 das Dokument Nr. 324/TB-VPCP herausgegeben, in dem die Schlussfolgerungen des stellvertretenden Premierministers Le Minh Khai zur Mehrwertsteuer für Akkreditivgeschäfte bekannt gegeben wurden. Darin wurde das Finanzministerium beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes, des Gesetzes über Kreditinstitute 2010 und verwandter Gesetze die Mehrwertsteuer für Akkreditivgeschäfte einzuziehen und Verwaltungsverstöße gegen Steuervorschriften sowie verspätete Mehrwertsteuerzahlungen für Akkreditivgeschäfte zu prüfen und zu behandeln.
In Bezug auf diese Anweisung sagte die VNBA, sie habe von ihren Mitgliedsbanken Rückmeldungen über Schwierigkeiten und Mängel erhalten, die die Geschäftstätigkeit des Bankensystems ernsthaft beeinträchtigen könnten, wenn die Schlussfolgerung des stellvertretenden Premierministers umgesetzt werden müsste.
Es ist nicht die Schuld der Banken.
Der Verband erklärte, dass Kreditdienstleistungen gemäß den Bestimmungen zur Mehrwertsteuerzahlung für Akkreditivdienstleistungen auf Grundlage des Mehrwertsteuergesetzes und der dazugehörigen Dokumente nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Dementsprechend erheben Kreditinstitute seit 2011 keine Mehrwertsteuer auf Gebühren im Zusammenhang mit der Zahlungsgarantieverpflichtung der Bank, sondern nur auf Gebühren im Zusammenhang mit Akkreditivzahlungsdiensten.
Im Jahr 2019 stellte der staatliche Rechnungshof jedoch fest: „Auf Grundlage von Klausel 15, Artikel 4 des Gesetzes über Kreditinstitute von 2010, in dem die Bereitstellung von Zahlungsdiensten über Konten einschließlich Akkreditive definiert wird, verstößt das Versäumnis von Kreditinstituten, die Mehrwertsteuer auf Akkreditivdienste zu erklären und zu zahlen, gegen die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes.“
Die Generaldirektion für Steuern veröffentlichte daraufhin eine offizielle Mitteilung, in der sie die örtlichen Steuerbehörden aufforderte, die Steuererklärungen der Kreditinstitute in der Region zu überprüfen.
Der Bankenverband ist jedoch der Ansicht, dass die Tatsache, dass Kreditinstitute seit 2011 bis heute keine Mehrwertsteuer auf Akkreditivgebühren mit Kreditcharakter abgeführt haben, nicht auf ein Verschulden der Kreditinstitute zurückzuführen ist und dass die Kreditinstitute weder vorsätzlich gegen ihre Steuerpflichten verstoßen noch diese vorsätzlich umgangen haben.
Weil sich die Art der Akkreditivdienstleistungen vor und nach dem 1. Januar 2011 (dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes über Kreditinstitute 2010) nicht ändert. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über Kreditinstitute änderte das Finanzministerium die offizielle Mitteilung zur Mehrwertsteuerzahlung nicht; die Generaldirektion Steuern behielt die Mehrwertsteuerrichtlinien für Akkreditivgebühren bei.
Banken werden Steuern auf Akkreditivgebühren berechnet |
Laut VNBA handelt es sich bei der Mehrwertsteuer um eine indirekte Steuer. Im Falle einer Nachzahlung muss das Kreditinstitut den Kunden kontaktieren und die Zahlung einziehen. Der Kunde wird nicht zustimmen, da in der Gebührenordnung der Bank die Akkreditivgebühren im Zusammenhang mit der Kreditvergabe aufgeführt sind, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Darüber hinaus haben viele Kunden die Erstellung von Jahresabschlüssen und Betriebsprüfungen abgeschlossen.
Darüber hinaus haben seit 2011 bis heute viele Kunden keine Geschäftsbeziehung mehr mit dem Kreditinstitut oder sind aufgelöst bzw. in Konkurs gegangen, sodass das Kreditinstitut keine zusätzlichen Steuern einziehen kann, sondern die Forderungen in den Geschäftsbüchern und Jahresabschlüssen erfassen und überwachen muss.
Was die Rechnungskorrektur und ergänzende Steuererklärung betrifft, so werden Kreditinstitute und Unternehmen bei der Erhebung der Mehrwertsteuer (sofern vorhanden) zur Zahlung an den Staatshaushalt auf Schwierigkeiten stoßen, wenn sie Mehrwertsteuerkorrekturrechnungen ausstellen, die deklarierten Daten korrigieren, Steuern zahlen, Steuern abziehen usw.
Auf Seiten der Kreditinstitute hat das System der zahlreichen Filialen und Transaktionsbüros im ganzen Land seit 2011 zahlreiche Änderungen, Trennungen und Fusionen erfahren, wobei eine große Anzahl von Transaktionen über einen langen Zeitraum hinweg und in vielen Währungen stattfand. Daher wird es viel Zeit, Mühe und Ressourcen erfordern, Daten aus einer riesigen Datenquelle von 2011 bis heute zu überprüfen, Aussagen zu treffen, zu trennen, zu berechnen und zu synthetisieren.
Darüber hinaus besteht das Mehrwertsteuerprinzip darin, dass Geschäftskunden (hauptsächlich Importunternehmen) die entsprechende Vorsteuer deklarieren und abziehen, wenn Kreditinstitute die Ausgangsumsatzsteuer erklären und abführen. Die Erhebung führt daher zu einer Reihe von Verfahren und Kosten für die gesamte Gesellschaft, um Rechnungen, Daten zur Erklärung, Steuerzahlung, Abzüge/Rückerstattungen anzupassen, was den Aufwand aller Unternehmen, Kreditinstitute und Steuerbehörden erhöht.
Vorschlag zur Berücksichtigung abzugsfähiger Ausgaben bei der Steuerberechnung
Nach der Ausstellung des Dokuments Nr. 324/TB-VPCP forderten die Steuerbehörden mancherorts die Kreditinstitute zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf, was bei den Zweigstellen der Kreditinstitute zu Verwirrung und Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung der staatlichen Richtlinien führte.
Die Banken gaben an, dass aufgrund der Steuereinziehung von 2011 bis heute die Kosten für Verzugsstrafen sehr hoch seien (möglicherweise doppelt so hoch wie die zu zahlende Mehrwertsteuer). Die Kreditinstitute hätten Schwierigkeiten, die Quellen der Steuerzahlungen für Verzugsstrafen und etwaige Verwaltungsverstöße zu ermitteln.
„Die Erhebung und Verhängung von Verzugsstrafen gegen Geschäftsbanken mit hohen Geldbeträgen, für die die Banken kein Verschulden tragen, wäre unfair gegenüber den Banken, insbesondere gegenüber jenen, die sich stets an die gesetzlichen Vorschriften gehalten haben. Gleichzeitig würde die erzwungene Umsetzung dieser Politik den Ruf und das Image des Bankensystems unseres Landes ernsthaft schädigen und zu einem Vertrauensverlust in die Politik und Richtlinien des Staates sowie in das Investitionsumfeld in Vietnam führen“, so die VNBA.
Aufgrund der oben genannten Schwierigkeiten und Mängel sowie der Empfehlungen der Kreditinstitute schlägt der Bankenverband dem Finanzministerium vor, der Regierung zu empfehlen, den Kreditinstituten zu gestatten, den ab 2011 für Akkreditivaktivitäten erhobenen Mehrwertsteuerbetrag bei der Berechnung der Körperschaftsteuer als abzugsfähige Betriebsausgaben zu berücksichtigen, da diese Steuer eine Verpflichtung des Kunden darstellt und die Kreditinstitute hierfür keine Grundlage haben bzw. sie nicht zurückfordern können.
Gleichzeitig ist es nicht erforderlich, Korrektur-/Ersatzrechnungen für Rechnungen mit falschen Mehrwertsteuersätzen auszustellen.
Ermöglicht Kreditinstituten die zentrale Erklärung und Abführung der Mehrwertsteuer in der Hauptniederlassung, ohne dass sie die Steuererklärung und -abführung an das örtliche Finanzamt vornehmen müssen. Sollte eine Weiterleitung an das örtliche Finanzamt erforderlich sein, übernimmt die Generaldirektion Steuern die Weiterleitung an das örtliche Finanzamt.
Keine Strafen für verspätete Zahlung der Mehrwertsteuer oder Verwaltungsverstöße.
Weisen Sie die lokalen Steuerbehörden an, von Kreditinstituten keine angepassten Erklärungen und Nachzahlungen zu verlangen, bis es konkrete Anweisungen des Finanzministeriums und der Generaldirektion für Steuern für eine landesweit einheitliche Umsetzung gibt.
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