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Strafe für das Nichteinhalten des Sicherheitsabstands zwischen zwei Fahrzeugen

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế13/10/2023

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Wie groß ist der Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen im Straßenverkehr? Welche Strafe droht bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands? Bitte lesen Sie den folgenden Artikel.
Mức phạt khi không giữ khoảng cách an toàn giữa 2 xe

1. Sicherheitsabstand zwischen 2 Fahrzeugen bei der Teilnahme am Verkehr

Gemäß Artikel 11 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT beträgt der Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen bei der Teilnahme am Straßenverkehr wie folgt:

- Beim Fahren auf der Straße müssen Autofahrer und spezialisierte Motorradfahrer einen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten; An Stellen, an denen ein Schild „Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen“ angebracht ist, darf der Abstand nicht kleiner sein als der auf dem Schild angegebene Wert.

- Bei trockenen Straßenverhältnissen wird der Sicherheitsabstand für jede Geschwindigkeit wie folgt angegeben:

+ Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h beträgt der Mindestsicherheitsabstand 35 m.

+ Bei Geschwindigkeiten über 60 – 80 km/h beträgt der Mindestsicherheitsabstand 55 m.

+ Bei Geschwindigkeiten über 80 - 100 km/h beträgt der Mindestsicherheitsabstand 70 m.

+ Wenn die Geschwindigkeit über 100 - 120 km/h liegt, beträgt der Mindestsicherheitsabstand 100 m.

- Bei einer Geschwindigkeit unter 60 km/h muss der Fahrer vorausschauend einen Sicherheitsabstand zum vor ihm fahrenden Fahrzeug einhalten; Dieser Abstand hängt von der Fahrzeugdichte und der tatsächlichen Verkehrssituation ab, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

- Bei Regen, Nebel, rutschiger Fahrbahn, kurvenreichem Gelände, steilen Pisten oder eingeschränkter Sicht muss der Fahrer einen entsprechenden Sicherheitsabstand einhalten, der größer ist als der auf dem Schild angegebene Wert oder der bei trockener Fahrbahn angegebene Wert, wie oben erwähnt.

Bei Fahrzeugen, die auf Autobahnen fahren, richtet sich der Mindestsicherheitsabstand auch nach der Geschwindigkeit des Fahrzeugs bei der Teilnahme am Verkehr wie oben vorgeschrieben.

2. Strafe bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands

Fahrer von Autos und Motorrädern, die beim Fahren den Sicherheitsabstand nicht einhalten, können mit folgenden Bußgeldern belegt werden:

Fahrzeug

Hauptstrafe

Zusätzliche Strafe

Auto

Geldstrafe von 800.000 VND bis 1.000.000 VND bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands und Verursachen einer Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug oder Nichteinhalten des durch das Schild „Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen“ vorgeschriebenen Abstands

(Punkt l, Klausel 3, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP)

Geldstrafe von 4.000.000 VND bis 6.000.000 VND für die Nichteinhaltung der Vorschriften zum Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beim Fahren auf der Autobahn.

(Punkt g, Klausel 5, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP (geändert in Dekret 123/2021/ND-CP))

Bei Verursachung eines Verkehrsunfalls wird der Führerschein für 2 bis 4 Monate entzogen.

(Punkt c, Klausel 11, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP)

Geldstrafe von 10.000.000 VND bis 12.000.000 VND für das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands zwischen zwei Fahrzeugen und die Verursachung eines Verkehrsunfalls.

(Punkt a, Klausel 7, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP)

Entzug der Fahrerlaubnis für den Zeitraum von 2 bis 4 Monaten.

(Punkt c, Klausel 11, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP)

Motorrad

Geldstrafe von 100.000 VND bis 200.000 VND für das Nichteinhalten des Sicherheitsabstands und das Verursachen einer Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug oder das Nichteinhalten des durch das Schild „Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen“ vorgeschriebenen Abstands.

(Punkt c, Klausel 1, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP)

Geldstrafe von 4.000.000 VND bis 5.000.000 VND für das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands zwischen zwei Fahrzeugen und die Verursachung eines Verkehrsunfalls.

( Punkt b, Klausel 7, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP)

Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 2 bis 4 Monaten.

(Punkt c, Klausel 10, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP)


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