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Landesbauernverband organisiert gesellschaftliche Kritik am Entwurf des überarbeiteten Sozialversicherungsgesetzes

Việt NamViệt Nam19/03/2024

Am 19. März organisierte der Provinzbauernverband eine gesellschaftliche Kritik am Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes (in der geänderten Fassung).

Das aktuelle Sozialversicherungsgesetz wurde am 20. November 2014 in der 8. Sitzung der 13. Nationalversammlung verabschiedet. Nach fast sieben Jahren der Umsetzung (seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2016) hat das Gesetz aktiv dazu beigetragen, die legitimen und gesetzlichen Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch kurzfristige und langfristige Sozialversicherungssysteme zu gewährleisten. Angesichts der vielen neuen Situationen, insbesondere in den letzten Jahren, sind viele Inhalte jedoch nicht mehr zeitgemäß. Der Beschluss der Nationalversammlung zur Änderung des Gesetzes ist eine praktische und unvermeidliche Voraussetzung.

Auf der Konferenz waren sich die Delegierten einig, dass der (geänderte) Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes direkt an den Kern der Sache geht und Fragen aufgreift, die für die öffentliche Meinung und die Arbeitnehmer von besonderem Interesse sind, um zur grundlegenden Lösung von Schwierigkeiten und Mängeln beizutragen. sorgen für einen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Durch die Prüfung des Entwurfs des Sozialversicherungsgesetzes (geändert) stimmten die Delegierten dem Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes (geändert) hinsichtlich des gesamten Formats, der Gestaltung und des Inhalts von 9 Kapiteln und 133 Artikeln grundsätzlich zu.

Der Landesbauernverband organisiert eine gesellschaftliche Kritik am Entwurf des überarbeiteten Sozialversicherungsgesetzes
Die Delegierten geben Stellungnahmen zum Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes (geändert) ab.

In einigen Kommentaren wird insbesondere vorgeschlagen, die Bestimmungen in Artikel 37 Option 1 Buchstabe b des Gesetzesentwurfs hinsichtlich der Grundlagen für die Sozialversicherungspflicht und die freiwilligen Sozialversicherungsbeiträge zu ändern. Es wird vorgeschlagen, dass im Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes (in der geänderten Fassung) genauer festgelegt wird, dass „das Gehalt die Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer bildet, die gemäß dem vom Arbeitgeber festgelegten Gehaltssystem Sozialversicherung zahlen. Dementsprechend ist das Gehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, das monatliche Gehalt, einschließlich Gehalt, Gehaltszulagen und anderer Zulagen, das in jeder Gehaltszahlungsperiode regelmäßig und stabil gezahlt wird.“

In einigen Stellungnahmen wird vorgeschlagen, die Posten zu klären, die nicht als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dienen: Das Gehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, umfasst nicht die folgenden Posten: Prämien gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs; Überstundenvergütung; Sachleistungen; Unterstützung beim Tod eines Angehörigen eines Arbeitnehmers, bei der Heirat eines Angehörigen eines Arbeitnehmers, anlässlich des Geburtstags eines Arbeitnehmers sowie Zuschüsse für Arbeitnehmer in schwierigen Lebenslagen aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Der Grund hierfür liegt in der Einhaltung der Vorgaben in Abschnitt III, Klausel 8 der Entschließung Nr. 28-NQ/TW zur Reform der Sozialversicherungspolitik, wonach „die Vorschriften über die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmenssektors auf mindestens 70 % des Gesamtgehalts und anderer Gehaltseinkünfte der Arbeitnehmer geändert werden müssen, um die Situation der Hinterziehung und Unterzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu überwinden, die die Fähigkeit zur Deckung des Sozialversicherungsfonds beeinträchtigt und insbesondere die Rechte der Arbeitnehmer beeinträchtigt …“

Darüber hinaus wird in Kommentaren vorgeschlagen, bei Bestimmungen, die Barzuschüsse vorsehen, den Betrag nicht anzugeben, sondern ihn als Prozentsatz der Sozialversicherungsbeitragshöhe zu berechnen. Begründung: Die Laufzeit des Gesetzes beträgt mindestens 10–15 Jahre oder länger. Die Angabe eines konkreten Betrags wird bald veraltet und irrelevant sein. Die prozentuale Regelung im Vergleich zur Höhe der Versicherungsprämie sichert den Versicherungsteilnehmern ihre Rechte und erleichtert die Berechnung der Zahlungen.

Nach dieser Konferenz wird der Provinzbauernverband seine Kommentare zum Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes (in der geänderten Fassung) zusammenfassen und ihn an die Redaktionsagentur weiterleiten, damit dieser entsprechende Anpassungen an die tatsächliche Situation vornehmen und so die Rechte und legitimen Interessen der Arbeitnehmer gewährleisten kann.

Neuigkeiten und Fotos: Tran Dung


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