Darf ich fragen, mit welchen Dokumenten eine Person nachweisen kann, dass sie gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA der Fahrzeughalter ist? - Leser Thien Van
Welche Dokumente benötigt der Fahrzeughalter gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA?
Konkret werden in Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Arten der Fahrzeughalterdokumente im jeweiligen Fall wie folgt festgelegt:
(1) Fahrzeughalter sind Vietnamesen: Verwenden Sie ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2, um die Fahrzeugregistrierung auf dem öffentlichen Serviceportal durchzuführen, oder legen Sie einen Bürgerausweis oder Reisepass vor.
Bei Streitkräften: Vorlegen des Volkspolizeiausweises bzw. Volksarmeeausweises oder Bestätigungsbescheinigung des Leiters der Dienststelle, Arbeitseinheit der Regimentsebene, Dienststellen-, Kreispolizei oder gleichwertiger oder höherer Dienstgrad (sofern kein Streitkräfteausweis ausgestellt ist).
(2) Der Fahrzeughalter ist Ausländer
(i) Fahrzeughalter, die Mitglieder diplomatischer Missionen, Konsularagenturen oder Vertretungen internationaler Organisationen in Vietnam sind: Legen Sie einen gültigen Diplomatenausweis, offiziellen Personalausweis, Konsularausweis, Honorarkonsularausweis oder (gewöhnlichen) Personalausweis vor und reichen Sie ein Empfehlungsschreiben der staatlichen Protokollabteilung oder des Außenministeriums ein.
(ii) Falls der Fahrzeughalter ein Ausländer ist, der in Vietnam lebt und arbeitet (mit Ausnahme der unter (i) genannten Personen): Legen Sie eine unbefristete Aufenthaltskarte oder eine befristete Aufenthaltskarte vor (mit einer verbleibenden Aufenthaltsdauer in Vietnam von mindestens 6 Monaten).
(3) Fahrzeughalter ist eine Organisation
(i) Fahrzeughalter, die Organisationen sind (mit Ausnahme der unter (ii) genannten Personen): Sie müssen elektronische Identifikationskonten der Stufe 2 verwenden, um die Fahrzeugzulassungsverfahren auf dem öffentlichen Dienstleistungsportal durchzuführen; Falls der Organisation kein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 zugeteilt wurde, muss sie einen Steuerkennzeichenbescheid oder einen Gründungsbescheid vorlegen.
Bei Fahrzeugen militärischer Unternehmen muss zusätzlich ein Empfehlungsschreiben der Abteilung für Fahrzeuge und Maschinen der Generalabteilung für Ingenieurwesen des Verteidigungsministeriums vorliegen.
Falls das Fahrzeug im Kraftfahrzeugtransportgewerbe eingesetzt wird, muss zusätzlich zum Original eine Kopie der vom Verkehrsministerium ausgestellten Gewerbeerlaubnis für den Kraftfahrzeugtransport zum Vergleich vorgelegt werden. Bei Fahrzeugen anderer Organisationen oder Einzelpersonen muss ein Fahrzeugmietvertrag oder ein Geschäftskooperationsvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag vorliegen;
(ii) Fahrzeugbesitzer, die diplomatische Missionen, Konsulate und Repräsentanzen internationaler Organisationen in Vietnam sind: Verwenden Sie elektronische Identifikationskonten der Stufe 2, um Fahrzeugregistrierungsverfahren auf dem öffentlichen Serviceportal durchzuführen; Falls der Organisation kein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 gewährt wurde, muss sie eine Steuerkennzeichenbenachrichtigung vorlegen und ein Einführungsschreiben der staatlichen Protokollabteilung oder des Außenministeriums einreichen.
(iii) Die von der Behörde oder Organisation mit der Durchführung der Verfahren beauftragte Person muss die vorgeschriebenen Dokumente des Fahrzeughalters vorlegen und die in (1) und (2) vorgeschriebenen Ausweisdokumente vorzeigen.
Pflichten der Fahrzeughalter gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA
Demnach obliegen dem Fahrzeughalter im Einzelfall folgende Pflichten:
- Beachten Sie die Bestimmungen des Fahrzeugzulassungsgesetzes. Führen Sie die Fahrzeugzulassung über das öffentliche Serviceportal durch und geben Sie wahrheitsgemäß, vollständig und genau Auskunft über die Fahrzeugzulassungsvorschriften. Gesetzlich verantwortlich für die Rechtmäßigkeit des Fahrzeugs und der Fahrzeugunterlagen.
Jegliche Handlungen im Zusammenhang mit der Fälschung von Aufzeichnungen sowie illegale Eingriffe in das öffentliche Serviceportal und das Fahrzeugregistrierungs- und -verwaltungssystem zur Änderung elektronischer Dateninformationen oder zur Änderung der Motornummer oder Fahrgestellnummer des Fahrzeugs für die Fahrzeugregistrierung sind streng verboten.
- Bringen Sie das Fahrzeug zur Überprüfung der Erstzulassung, der Fahrzeugübertragungszulassung, der Fahrzeugverlegung, der Renovierung und der Lackfarbänderung zu der in Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fahrzeugzulassungsstelle. Falls die Zulassungsbescheinigung oder das Nummernschild unkenntlich gemacht, beschädigt oder verloren geht, muss der Fahrzeughalter die Verfahren zur Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung oder eines neuen Nummernschilds (nachfolgend „Ausstellung“ genannt) bzw. zur Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung oder des Nummernschilds (nachfolgend „Neuausstellung“ genannt) gemäß den Vorschriften erklären und abschließen.
– Innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung über die technische Sicherheit und den Umweltschutz für ein modifiziertes Kraftfahrzeug durch eine zuständige Behörde oder ab einer Änderung der Angaben zum Namen des Fahrzeugeigentümers oder ab einer Änderung der Hauptgeschäftsadresse oder des Wohnorts in eine andere Provinz oder zentral verwaltete Stadt oder ab dem Ablauf der Zulassungsbescheinigung muss sich der Fahrzeugeigentümer an die Zulassungsbehörde wenden, um die Verfahren zur Neuausstellung oder zum Widerruf der Zulassungsbescheinigung und des Nummernschilds (nachfolgend „Widerrufsverfahren“ genannt) gemäß den Vorschriften durchzuführen.
- Bei Verkauf, Schenkung, Vererbung, Tausch, Einlage, Zuteilung oder Übertragung eines Fahrzeugs (nachfolgend „Fahrzeugbesitzübertragung“ genannt):
+ Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugschein und das Kennzeichen aufbewahren (nicht an die Organisation oder Person weitergeben, die die Eigentumsübertragung des Fahrzeugs erhält) und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen; Bei einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes mit dem Auktionsgewinnerkennzeichen muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein zur Durchführung des Abmeldungsverfahrens bei der Kfz-Zulassungsbehörde einreichen;
+ Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Unterlagen zur Übertragung des Fahrzeugbesitzes muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren abschließen; Falls die oben genannte Frist verstrichen ist und der Fahrzeugeigentümer das Widerrufsverfahren nicht abgeschlossen oder die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person übergeben hat, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhält, um das Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der sie den Fahrzeugeigentümer wegen der nicht wie vorgeschrieben abgeschlossenen Widerrufsverfahren mit einer Sanktion belegt.
Falls der Fahrzeugeigentümer nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes das Widerrufsverfahren nicht durchführt, ist er/sie gesetzlich für alle Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug verantwortlich.
+ Nachdem der Fahrzeughalter das Rückrufverfahren abgeschlossen hat, führt die Organisation oder Einzelperson, die die Eigentumsübertragung erhält, das Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Vorschriften durch.
- Innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem das Fahrzeug seine Gültigkeit verliert, das Fahrzeug defekt ist und nicht mehr verwendet werden kann oder das Fahrzeug aus objektiven Gründen zerstört wird, muss der Fahrzeughalter dies auf dem öffentlichen Serviceportal erklären und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen bei der Fahrzeugzulassungsbehörde oder der Gemeindepolizei (unabhängig vom Wohnort des Fahrzeughalters) einreichen, um das Rückrufverfahren durchführen zu lassen.
(Artikel 6 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)
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