Herr Bui Xuan Cuong, stellvertretender Vorsitzender des Volkskomitees von Ho-Chi-Minh-Stadt, hat gerade ein Dokument an das Verkehrsministerium und das Finanzministerium unterzeichnet, in dem er um Leitlinien zu den Methoden und die Entwicklung eines Nutzungsplans für die Erhebung vorübergehender Nutzungsgebühren für Straßen und Gehwege im Rahmen der Straßeninfrastruktur bittet.
Das Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt teilte mit, dass die Stadt derzeit gemäß Beschluss Nr. 15 des Volksrats der Stadt die Erhebung vorübergehender Straßen- und Gehweggebühren umsetze. Bei der Umsetzung und Prüfung der Vorschriften ist Ho-Chi-Minh-Stadt auf einige Schwierigkeiten gestoßen.
Ho-Chi-Minh-Stadt führt die Erhebung vorübergehender Gebühren für die Nutzung von Straßen und Gehwegen ein (Foto: Nam Anh).
Insbesondere Straßen und Gehwege sind Teil der Straßeninfrastruktur. Die Art und Weise der vorübergehenden Nutzung und Verwendung von Straßen und Gehwegen ist jedoch weder im Gesetz über die Verwaltung öffentlichen Vermögens noch im Regierungserlass Nr. 33 geregelt.
Bei den Antragstellern für die vorübergehende Nutzung von Fahrbahnen und Gehwegen handelt es sich überwiegend um Privatpersonen und Haushalte. Muss die mit der Verwaltung von Fahrbahnen und Gehwegen beauftragte Einheit einen Nutzungsplan erstellen und diesen der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen, bevor sie die Genehmigung erteilt und Gebühren für die vorübergehende Nutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erhebt?
Das Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt verwies auf die Bestimmungen des Regierungserlasses 33 zur Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen. Die mit der Verwaltung der Straßeninfrastrukturanlagen beauftragte Agentur soll die Nutzung der Anlagen direkt organisieren, das Nutzungsrecht für Straßeninfrastrukturanlagen pachten und das Nutzungsrecht für Straßeninfrastrukturanlagen für einen begrenzten Zeitraum übertragen.
Falls es notwendig ist, die Straßeninfrastruktur auf eine andere als die vorgeschriebene Weise zu nutzen, entwickelt das Verkehrsministerium unter Vorsitz des Finanzministeriums und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein Projekt zur Nutzung der Straßeninfrastruktur und legt es dem Premierminister zur Prüfung und Entscheidung vor.
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