
Die Verarbeitung und Zubereitung von Heilpflanzen im Wald ist nicht gestattet.
Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Grundsätze für Anbau, Aufzucht, Entwicklung und Ernte von Heilpflanzen in Wäldern:
1. Muss mit dem nachhaltigen Forstwirtschaftsplan übereinstimmen, der von der zuständigen staatlichen Stelle für Wälder zur Sondernutzung, Schutzwälder und Produktionswälder genehmigt wurde, deren repräsentativer Eigentümer der Staat ist; Für den Anbau und die Entwicklung von Heilpflanzen muss ein von der zuständigen Landesbehörde für Sondernutzungswälder und Schutzwälder genehmigter Plan vorliegen.
2. Sicherstellung der Erhaltung der Waldfläche, der Waldqualität und der Waldnutzungszwecke; Die Bestimmungen der Forstverwaltungsverordnung müssen eingehalten werden und der Staat darf sein Eigentum an den Wäldern und natürlichen Ressourcen über und unter der Erde nicht verlieren.
3. Für Wälder mit besonderer Nutzung: In streng geschützten Zonen, ökologischen Wiederherstellungszonen von Nationalparks, Naturschutzgebieten und Arten- und Lebensraumschutzgebieten dürfen keine Heilpflanzen angebaut, gezüchtet oder geerntet werden. Pflanzenarten müssen einheimisch sein und die Bedingungen in Absatz 7 dieses Artikels erfüllen.
4. Für Schutzwälder: In Schutzwäldern flussaufwärts mit Hängen von über 300 Grad und in erodierten Küstengebieten in Schutzwäldern mit Windschutz, Sandschutz, Wellenschutz und Meeresübergriffen dürfen keine Heilpflanzen angebaut oder entwickelt werden.
5. Bei Produktionswäldern, die natürliche Wälder sind: Nutzen Sie den Raum und die Waldumgebung effektiv, um Heilpflanzen anzubauen und zu züchten, und stellen Sie sicher, dass der Nutzungszweck des Waldes nicht geändert wird und der Wald nicht geschädigt wird.
6. Arzneimittel dürfen aus dem Anbau und der Entwicklung von Heilpflanzen nur nach genehmigten Plänen geerntet werden. Nutzen Sie die Aktivitäten zum Anbau und zur Entwicklung von Heilpflanzen nicht dazu, natürliche Heilpflanzen im Wald zu ernten. Heilpflanzen dürfen nicht im Wald verarbeitet werden.
7. Bei den im Wald angebauten und gezüchteten Heilpflanzen handelt es sich um Sträucher, Kräuter und Pilze mit ökologischen Eigenschaften, die den örtlichen Gegebenheiten entsprechen und auf der vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Liste wertvoller Heilpflanzen mit hohem medizinischen Wert und wirtschaftlicher Effizienz stehen, sowie um Heilpflanzen mit hohem wirtschaftlichen Wert in der Region.
8. Der Anbau und die Entwicklung von Heilpflanzen im Wald müssen durch die Anpflanzung in Streifen oder Flecken erfolgen, wobei auf eine gleichmäßige Verteilung über die gesamte Waldfläche zu achten ist. Die gesamte Anbau- und Pflanzfläche darf 1/3 der Waldgrundstücksfläche nicht überschreiten.
9. bei Arzneipflanzen mit einer Kulturdauer von weniger als einem Jahr nach drei Jahren den Anbauort an einen neuen Standort zu wechseln; nach zwei Kulturzyklen bei Arzneipflanzen mit einem Kulturzyklus von einem bis weniger als drei Jahren; nach jedem Anbauzyklus für Arzneipflanzen mit einem Anbauzyklus von drei Jahren oder mehr.
Methoden zur Organisation des Anbaus, der Entwicklung und der Ernte von Heilpflanzen
Waldbesitzer sind gemäß dem Entwurf Organisationen, die Pläne zur Aufzucht, zum Anbau, zur Entwicklung und zur Ernte von Heilpflanzen auf folgende Weise umsetzen dürfen: durch Selbstorganisation oder Kooperation, durch Zusammenschlüsse oder durch Verpachtung der Waldumgebung an Organisationen und Einzelpersonen zum Anbau, zur Aufzucht, zur Entwicklung und zur Ernte von Heilpflanzen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Waldbesitzer sind Gemeinschaften, die Pläne zur Züchtung, Aufzucht, Entwicklung und Ernte von Heilpflanzen nach folgenden Methoden umsetzen dürfen: Selbstorganisation oder Kooperation, Zusammenschluss mit Organisationen und Einzelpersonen zur Züchtung, Aufzucht, Entwicklung und Ernte von Heilpflanzen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Waldbesitzer sind Haushalte und Einzelpersonen, denen Schutzwälder, Produktionswälder, die Naturwälder sind, und Produktionswälder im Besitz des Staates zugewiesen sind und die Pläne zum Anbau, zur Züchtung und Entwicklung von Heilpflanzen durch Selbstorganisation oder durch Zusammenarbeit und Verbindung mit Organisationen und Einzelpersonen umsetzen dürfen, um gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Heilpflanzen im Wald anzubauen, anzubauen, zu entwickeln und zu ernten.
Ernte von Heilpflanzen
Bezüglich der Ernte von Heilpflanzen sieht der Entwurf vor: „Bei Heilpflanzen, die gefährdet, wertvoll und selten sind, sind die Bestimmungen der Regierung zum Umgang mit gefährdeten, wertvollen und seltenen Waldpflanzen und -tieren sowie zur Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zu beachten (*).“
Bei oben nicht aufgeführten Heilpflanzenarten muss der Waldbesitzer, der Heilpflanzen erntet, oder die Organisation oder Einzelperson, die die Waldumgebung zum Anbau und zur Entwicklung von Heilpflanzen mietet, das Original des Informationsformulars zur Heilpflanzenernte, das gemäß Formular Nr. 05 im Anhang zu diesem Dekret erstellt wurde (der Mieter der Waldumgebung muss hierfür eine Bestätigung des Waldbesitzers haben), an die örtliche Forstschutzbehörde senden, um den Umsetzungsprozess zu überwachen.
Waldbesitzer, Organisationen und Einzelpersonen, die Waldgebiete gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 dieses Dekrets zum Anbau und zur Entwicklung von Heilpflanzen pachten, haben Anspruch auf alle im Gebiet des Anbaus und der Entwicklung von Heilpflanzen erzielten Erträge, nachdem sie ihre finanziellen Verpflichtungen gemäß den staatlichen Vorschriften erfüllt haben. Falls Organisationen und Einzelpersonen mit Waldbesitzern zusammenarbeiten und sich mit ihnen zusammenschließen, um Heilpflanzen anzubauen und zu züchten, wird der Genuss der gewonnenen Produkte von den Parteien im Vertrag vereinbart.
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