Löhne um mehr als 20 % erhöht
Gemäß Dekret 204/2004/ND-CP werden die Gehälter von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Angehörigen der Streitkräfte berechnet, indem das Grundgehalt mit dem Gehaltskoeffizienten multipliziert wird.
Dabei wird der Gehaltskoeffizient nach dem Grundsatz berechnet, dass sich das Gehalt von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten, die in den Dienstgrad eines Beamten oder öffentlichen Angestellten oder in einen beruflichen oder technischen Titel berufen werden, nach diesem Dienstgrad oder Titel richtet.
Das vor dem 1. Juli geltende Grundgehalt beträgt 1,49 Millionen VND/Monat. Ab dem 1. Juli steigt das Grundgehalt auf 1,8 Millionen VND/Monat, 20,8 % mehr als das alte Grundgehalt.
Mit dieser Erhöhung des Grundgehalts werden sich auch die Gehälter der Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Streitkräfte in Richtung einer Erhöhung um etwa 20,8 % verändern.
Ab dem 1. Juli erhalten neun Arbeitnehmergruppen Gehaltserhöhungen (Foto: Tung Nguyen).
Eine Reihe von Zulagen wurde entsprechend erhöht.
Neben dem Gehalt steigt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch das Realeinkommen, da eine Reihe von Zulagen zusätzlich zum Grundgehalt entsprechend der neuen Grundgehaltsstufe angehoben werden.
Die erste ist eine Dienstalterszulage, die über den Rahmen hinausgeht. Diese Zulage berechnet sich je nach Position und Dienstalter als Prozentsatz des Gehalts der letzten Gehaltsstufe der Besoldungsgruppe. Bei einer Erhöhung des Monatsgehalts entsprechend dem Grundgehalt erhöht sich auch dieser Zuschuss.
Zweitens gibt es die Möglichkeit, gleichzeitig eine Führungsposition innezuhaben. Die Zulage entspricht 10 % des aktuellen Gehalts zuzüglich der Zulage für Führungspositionen und der Dienstalterszulage über den Rahmen hinaus (sofern vorhanden). Steigen Gehälter, Dienstalterszulagen etc., steigen natürlich auch die Zulagen für die gleichzeitige Übernahme einer Führungsposition.
Drittens gibt es den Regionalzuschlag für Menschen, die in abgelegenen, isolierten Gebieten und bei schlechtem Klima arbeiten. Die Zulagen umfassen 7 Stufen (0,1; 0,2; 0,3; 0,4; 0,5; 0,7 und 1,0) im Vergleich zum Grundgehalt. Mit der Erhöhung des Grundgehalts erhöht sich auch der tatsächliche Betrag dieser Zulage.
Viertens gelten besondere Zulagen für Menschen, die auf vom Festland weit entfernten Inseln und in Grenzgebieten mit besonders schwierigen Lebensbedingungen arbeiten. Der Freibetrag umfasst die folgenden drei Stufen: 30 %; 50 % und 100 % des aktuellen Gehalts zuzüglich Zulage für Führungspositionen und Dienstalterszulage (sofern vorhanden) … Wenn Gehalt, Positions- und Dienstalterszulagen steigen, erhöhen sich auch die Sonderzulagen.
Die fünfte ist die Anziehungszulage für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte, die in neuen Wirtschaftszonen, Wirtschaftsbetrieben und auf vom Festland weit entfernten Inseln mit besonders schwierigen Lebensbedingungen arbeiten. Der Freibetrag umfasst die folgenden vier Stufen: 20 %; 30 %; 50 % und 70 % des aktuellen Gehalts zzgl. Führungszulage und Dienstalterszulage über den Rahmen hinaus (sofern vorhanden). Wenn Gehalt, Positions- und Dienstalterszulagen steigen, steigen auch die Sonderzulagen.
Die sechste Möglichkeit ist die Mobilitätsbeihilfe für Kader, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die in bestimmten Berufen oder Tätigkeiten tätig sind, die häufige Wechsel des Arbeitsplatzes und Wohnorts erfordern. Die Zulagen umfassen 3 Stufen (0,2; 0,4 und 0,6 im Vergleich zum Grundgehalt). Mit der Erhöhung des Grundgehalts erhöht sich auch der tatsächliche Betrag dieser Zulage.
Der 7. ist die Gift- und Gefahrenzulage, die für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte gilt, die in Berufen oder Jobs mit giftigen und gefährlichen Arbeitsbedingungen arbeiten, insbesondere giftigen und gefährlichen Arbeitsbedingungen, die noch nicht in der Gehaltsstufe festgelegt sind. Die Zulagen umfassen 4 Stufen (0,1; 0,2; 0,3 und 0,4 im Vergleich zum Grundgehalt).
8. ist das spezifische Zulagensystem je nach Beruf oder Stelle, darunter: Dienstalterszulage, Vorzugszulage je nach Beruf, Verantwortungszulage je nach Beruf, Zulage für die Verantwortung der Stelle … Je nach vorgeschriebener Position werden unterschiedliche Zulagenstufen auf der Grundlage des Grundgehalts gewährt.
Das Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat sich seit dem 1. Juli verbessert (Foto: QA).
Viele Subventionen erhöht
Zusätzlich zu einem höheren Monatseinkommen durch höhere Löhne und Zulagen profitieren die Arbeitnehmer auch von einer Reihe von Sozialversicherungszuschüssen, die sich entsprechend dem neuen Grundgehalt, das ab dem 1. Juli gilt, ebenfalls erhöhen.
Der erste ist das Niveau der Gesundheitsfürsorge und der Genesungsleistungen nach einer Krankheit. Diese Zulage wird täglich berechnet, ein Tag entspricht 30 % des Grundgehalts. Wenn das Grundgehalt steigt, erhöht sich die Höhe der Leistungen für Genesung und Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Krankheit von 447.000 VND/Tag auf 540.000 VND/Tag.
Die zweite Möglichkeit ist eine einmalige Zuwendung bei der Geburt oder Adoption eines Kindes. Wenn das Grundgehalt steigt, erhöht sich diese Zulage von 2,98 Millionen VND pro Kind auf 3,6 Millionen VND pro Kind.
Drittens geht es um die medizinische Versorgung und Genesung nach dem Mutterschaftsurlaub. Ab dem 1. Juli erhöht sich der Leistungsbetrag von 447.000 VND/Tag auf 540.000 VND/Tag.
Der vierte ist ein einmaliger Zuschuss bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Bei einer Erhöhung des Grundgehalts erhalten die Arbeitnehmer eine einmalige Mindestentschädigung (bei einer Verringerung ihrer Arbeitsfähigkeit um 5 %) in Höhe von 9 Millionen VND. Für jede weitere Verringerung ihrer Arbeitsfähigkeit um 1 % erhalten sie zusätzlich 900.000 VND.
Der fünfte Betrag ist eine monatliche Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ab dem 1. Juli erhalten Arbeitnehmer die niedrigste monatliche Zulage (bei einer Verringerung ihrer Arbeitsfähigkeit um 31 %) von 540.000 VND/Monat, danach erhalten sie für jede weitere Verringerung ihrer Arbeitsfähigkeit um 1 % zusätzlich 36.000 VND/Monat.
Der fünfte ist ein Zuschuss für Menschen mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Bei einer Erhöhung des Grundgehalts erhöht sich diese Zulage von 1,49 Millionen VND/Monat auf 1,8 Millionen VND/Monat.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Sozialversicherungsleistungen, die sich ebenfalls mit der Höhe des Grundgehalts erhöhen, wie etwa einmalige Leistungen im Todesfall durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten; Umfang der Gesundheitsfürsorge und der Genesungsleistungen nach der Behandlung einer Verletzung oder Krankheit; Bestattungsbeihilfe; monatliche Rente…
Viele Zulagen und Zuschüsse steigen mit dem Grundgehalt (Abbildung: QA).
Vorzeitiger Ruhestand ohne Abschlag auf den Rentensatz
Gemäß dem Dekret 115/2015/ND-CP zur Regelung der monatlichen Rentenhöhe erhalten männliche Arbeitnehmer mit 20 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen bei Renteneintritt eine Rente in Höhe von 45 % ihres sozialversicherungspflichtigen Gehalts, weibliche Arbeitnehmer mit 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen bei Renteneintritt eine Rente in Höhe von 45 % ihres durchschnittlichen monatlichen Sozialversicherungsbeitragsgehalts, wobei für jedes weitere Jahr der Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich 2 % berechnet werden.
Die monatliche Rente von Arbeitnehmern mit Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand wird ebenfalls nach dem oben genannten Satz berechnet. Für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestands wird die Rente dann um 2 % gekürzt.
Am 3. Juni erließ die Regierung das Dekret 29/2023/ND-CP, das die Personalstraffung für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte regelt. Dieses Dekret tritt am 20. Juli in Kraft.
Gemäß Dekret 29/2023/ND-CP gibt es drei Gruppen von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten, die vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand treten und bei denen die oben vorgeschriebenen Rentenkürzungen nicht gelten.
Die zu entlassende Person muss mindestens 5 Jahre jünger sein als das vorgeschriebene Renteneintrittsalter und mindestens 20 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gewesen sein, davon mindestens 15 Jahre in einer schweren, toxischen, gefährlichen oder besonders schweren, toxischen, gefährlichen Arbeit oder mindestens 15 Jahre in einem Gebiet mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen.
Von der Personalreduzierung betroffen sind Kader und Beamte auf Gemeindeebene, die aufgrund der Umstrukturierung kommunaler Verwaltungseinheiten überflüssig geworden sind, deren Alter unter dem Höchstalter von 10 Jahren und mindestens 5 Jahre unter dem vorgeschriebenen Renteneintrittsalter liegt und die mindestens 20 Jahre lang in der obligatorischen Sozialversicherung gestanden haben.
Der Personalabbau betrifft weibliche Kader und Beamtinnen auf Gemeindeebene, die mindestens 10 Jahre jünger sind als das Höchstalter und mindestens 2 Jahre jünger als das vorgeschriebene Renteneintrittsalter und 15 bis unter 20 Jahre sozialversicherungspflichtig waren.
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