Löhne um mehr als 20 % erhöht
Gemäß Dekret 204/2004/ND-CP werden die Gehälter von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Angehörigen der Streitkräfte berechnet, indem das Grundgehalt mit dem Gehaltskoeffizienten multipliziert wird.
Dabei wird der Gehaltskoeffizient nach dem Grundsatz berechnet, dass sich das Gehalt von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten, die in den Dienstgrad eines Beamten oder öffentlichen Angestellten oder in einen Berufs- oder Fachtitel berufen werden, nach diesem Dienstgrad oder Titel richtet.
Das Grundgehalt vor dem 1. Juli betrug 1,49 Millionen VND/Monat. Ab dem 1. Juli stieg das Grundgehalt auf 1,8 Millionen VND/Monat, d. h. 20,8 % mehr als das alte Grundgehalt.
Mit dieser Erhöhung des Grundgehalts werden sich auch die Gehälter der Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Streitkräfte in Richtung einer Erhöhung um etwa 20,8 % ändern.
Ab dem 1. Juli werden die Gehälter von neun Arbeitnehmergruppen erhöht (Foto: Tung Nguyen).
Eine Reihe von Zulagen wurde entsprechend erhöht.
Neben dem Gehalt steigt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch das Realeinkommen, da eine Reihe von Zulagen zusätzlich zum Grundgehalt entsprechend der neuen Grundgehaltsstufe angehoben werden.
Die erste ist die Dienstalterszulage über den Rahmen hinaus. Abhängig von der Position und dem Dienstalter wird diese Zulage als Prozentsatz des Gehalts der letzten Gehaltsstufe in der Tabelle berechnet. Wenn das Monatsgehalt entsprechend dem Grundgehalt steigt, erhöht sich auch diese Zulage entsprechend.
Die zweite Zulage ist die Zulage für die gleichzeitige Ausübung einer Führungsposition. Diese Zulage entspricht 10 % des aktuellen Gehalts zuzüglich der Führungspositionszulage und der Dienstalterszulage (falls vorhanden). Steigen Gehälter, Dienstalterszulagen usw., erhöht sich natürlich auch die Zulage für die gleichzeitige Ausübung einer Führungsposition.
Drittens gibt es die regionale Zulage für Menschen, die in abgelegenen, isolierten Gebieten und bei schlechtem Klima arbeiten. Die Zulage besteht aus sieben Stufen (0,1; 0,2; 0,3; 0,4; 0,5; 0,7 und 1,0) im Vergleich zum Grundgehalt. Steigt das Grundgehalt, erhöht sich auch der tatsächliche Betrag dieser Zulage.
Die vierte Zulage ist eine Sonderzulage für Menschen, die auf Inseln fernab des Festlands und in Grenzgebieten mit besonders schwierigen Lebensbedingungen arbeiten. Die Zulage ist in drei Stufen unterteilt: 30 %, 50 % und 100 % des aktuellen Gehalts zuzüglich der Zulage für Führungspositionen und Dienstalterszulage (sofern vorhanden). Wenn sich Gehalt, Positions- und Dienstalterszulage erhöhen, erhöht sich auch die Sonderzulage.
Die fünfte ist die Anziehungszulage für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte, die in neuen Wirtschaftszonen , Wirtschaftsbetrieben und auf vom Festland weit entfernten Inseln mit besonders schwierigen Lebensbedingungen arbeiten. Die Zulage umfasst vier Stufen: 20 %, 30 %, 50 % und 70 % des aktuellen Gehalts zuzüglich der Zulage für Führungspositionen und Dienstalterszulage (falls vorhanden). Steigen Gehalt, Positions- und Dienstalterszulage, erhöht sich auch die Sonderzulage entsprechend.
Die sechste ist die Mobilitätszulage für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte in bestimmten Berufen oder Tätigkeiten, die häufig ihren Arbeitsplatz und Wohnsitz wechseln. Die Zulage umfasst drei Stufen (0,2; 0,4 und 0,6 im Vergleich zum Grundgehalt). Wenn das Grundgehalt steigt, erhöht sich auch der tatsächliche Betrag dieser Zulage.
Die siebte ist die Gefahrenzulage, die für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte gilt, die in Berufen oder Jobs mit gefährlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen und insbesondere gefährlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen arbeiten, die nicht in der Gehaltsstufe festgelegt sind. Die Zulage besteht aus 4 Stufen (0,1; 0,2; 0,3 und 0,4 im Vergleich zum Grundgehaltsniveau).
8. ist das spezifische Zulagensystem je nach Beruf oder Stelle, einschließlich: Dienstalterszulage, Vorzugszulage je nach Beruf, Verantwortungszulage je nach Beruf, Zulage für berufliche Verantwortung … Je nach vorgeschriebener Position werden unterschiedliche Zulagenstufen auf der Grundlage des Grundgehalts gewährt.
Das Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat sich seit dem 1. Juli verbessert (Foto: QA).
Viele Subventionen erhöht
Neben einem höheren Monatseinkommen durch höhere Löhne und Zulagen profitieren die Arbeitnehmer auch von einer Reihe von Sozialversicherungszuschüssen, die sich ebenfalls entsprechend dem neuen Grundgehalt erhöhen, das ab dem 1. Juli gilt.
Der erste Punkt betrifft die Höhe der Leistungen für Gesundheitsversorgung und Genesung nach einer Krankheit. Diese Leistungen werden täglich berechnet, ein Tag entspricht 30 % des Grundgehalts. Mit steigendem Grundgehalt erhöht sich die Höhe der Leistungen für Gesundheitsversorgung und Genesung nach einer Krankheit von 447.000 VND/Tag auf 540.000 VND/Tag.
Die zweite Möglichkeit ist eine einmalige Zulage für die Geburt oder Adoption eines Kindes. Mit der Erhöhung des Grundgehalts erhöht sich diese Zulage von 2,98 Millionen VND pro Kind auf 3,6 Millionen VND pro Kind.
Drittens geht es um die Höhe der Gesundheitsversorgung und Erholung nach dem Mutterschaftsurlaub. Ab dem 1. Juli wird die Höhe dieser Regelung von 447.000 VND/Tag auf 540.000 VND/Tag erhöht.
Viertens gibt es einen einmaligen Zuschuss bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Bei einer Erhöhung des Grundgehalts erhalten die Arbeitnehmer den niedrigsten einmaligen Zuschuss (bei einer Verringerung ihrer Arbeitsfähigkeit um 5 %) in Höhe von 9 Millionen VND. Für jede weitere Verringerung der Arbeitsfähigkeit um 1 % erhalten sie zusätzlich 900.000 VND.
Fünftens gibt es die monatliche Entschädigung bei Arbeitsunfällen (TNLĐ) und Berufskrankheiten (BNN). Ab dem 1. Juli erhalten Arbeitnehmer die niedrigste monatliche Entschädigung (bei einer Minderung ihrer Arbeitsfähigkeit um 31 %) von 540.000 VND/Monat. Für jede weitere Minderung der Arbeitsfähigkeit um 1 % erhalten sie zusätzlich 36.000 VND/Monat.
Die fünfte ist die Zulage für Menschen mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Wenn das Grundgehalt steigt, wird diese Zulage von 1,49 Millionen VND/Monat auf 1,8 Millionen VND/Monat steigen.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Sozialversicherungsleistungen, die sich ebenfalls mit dem Grundgehalt erhöhen, wie etwa einmalige Leistungen im Todesfall aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, Leistungen zur Genesung und Wiederherstellung der Gesundheit nach der Behandlung von Verletzungen oder Krankheiten, Bestattungsleistungen, monatliche Sterbegeldleistungen usw.
Viele Zulagen und Zuschüsse steigen mit dem Grundgehalt (Abbildung: QA).
Vorzeitiger Ruhestand ohne Abschlag auf den Rentensatz
Gemäß dem Dekret 115/2015/ND-CP zur Regelung der monatlichen Rentenhöhe erhalten männliche Arbeitnehmer mit 20 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen bei Renteneintritt eine Rente in Höhe von 45 % ihres sozialversicherungspflichtigen Gehalts, weibliche Arbeitnehmer mit 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen bei Renteneintritt eine Rente in Höhe von 45 % ihres durchschnittlichen monatlichen Sozialversicherungsbeitragsgehalts, wobei für jedes weitere Jahr der Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich 2 % berechnet werden.
Die monatliche Rente von Arbeitnehmern mit Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand wird ebenfalls nach dem oben genannten Satz berechnet. Für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestands wird die Rente dann um 2 % gekürzt.
Am 3. Juni erließ die Regierung das Dekret 29/2023/ND-CP zur Regelung der Personalstrukturierung für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte. Dieses Dekret tritt am 20. Juli in Kraft.
Gemäß Dekret 29/2023/ND-CP gibt es drei Gruppen von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten, die vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand treten und deren Rentenbetrag nicht wie oben vorgeschrieben gekürzt wird.
Die zu entlassende Person muss mindestens 5 Jahre jünger sein als das vorgeschriebene Renteneintrittsalter und mindestens 20 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gewesen sein, davon mindestens 15 Jahre in einer schweren, toxischen, gefährlichen oder besonders schweren, toxischen, gefährlichen Arbeit oder mindestens 15 Jahre in einem Gebiet mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen.
Von der Personalreduzierung betroffen sind Kader und Beamte auf Gemeindeebene, die aufgrund der Umstrukturierung kommunaler Verwaltungseinheiten überflüssig geworden sind, deren Alter unter dem Höchstalter von 10 Jahren und mindestens 5 Jahre unter dem vorgeschriebenen Renteneintrittsalter liegt und die mindestens 20 Jahre lang sozialversichert waren.
Der Personalabbau betrifft weibliche Kader und Beamtinnen auf Gemeindeebene, die mindestens 10 Jahre jünger sind als das Höchstalter und mindestens 2 Jahre jünger als das vorgeschriebene Renteneintrittsalter und 15 bis unter 20 Jahre sozialversicherungspflichtig waren.
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