Illustratives Foto. (Quelle: VNA)
Die Regierung erließ am 19. August 2025 das Dekret Nr. 230/2025/ND-CP, in dem weitere Fälle der Befreiung oder Reduzierung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten gemäß Klausel 2, Artikel 157 des Landgesetzes von 2024 festgelegt sind.
Dieses Dekret besteht aus 9 Artikeln, die andere Fälle der Befreiung oder Reduzierung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten regeln, wie in Klausel 2, Artikel 157 des Landgesetzes von 2024 vorgeschrieben (einschließlich des Inhalts der Reduzierung der Grundrente im Jahr 2025).
Befreiung und Ermäßigung von Landnutzungsgebühren
Bezüglich der Befreiung und Ermäßigung von Landnutzungsgebühren sieht das Dekret Nr. 230/2025/ND-CP eine Befreiung von Landnutzungsgebühren für Landflächen vor, die innerhalb der Landzuteilungsgrenze in den folgenden Fällen zugeteilt werden:
Weisen Sie Haushalten und Einzelpersonen Umsiedlungsland oder Land in Wohnclustern und -routen in hochwassergefährdeten Gebieten zu, gemäß der Entscheidung des Premierministers zur Anpassung und Ergänzung der Themen und Darlehensmechanismen für den Wohnungsbau im Rahmen des Programms zum Bau von Wohnclustern und -routen und Wohnungen in häufig überschwemmten Gebieten im Mekong-Delta.
Fischerhaushalten und Menschen, die an Flüssen und Lagunen leben, wird Wohnland zugewiesen, damit sie gemäß den von den zuständigen Behörden genehmigten Planungen, Plänen und Projekten in Umsiedlungsgebiete und -orte umziehen können.
Das Dekret sieht eine 30-prozentige Reduzierung der jährlichen Landnutzungsgebühren für Fälle vor, in denen Land zur nationalen Verteidigung in Kombination mit Arbeitsproduktions- und wirtschaftlichen Bautätigkeiten genutzt wird, wie in Absatz 2, Artikel 201 des Landgesetzes von 2024 und im Dekret Nr. 102/2024/ND-CP der Regierung vom 30. Juli 2024 vorgeschrieben, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Landgesetzes detailliert beschrieben wird.
Der Minister für Nationale Verteidigung ist dafür verantwortlich, die zuständigen Behörden mit der Berechnung der reduzierten Landnutzungsgebühr zu beauftragen und diese in der Zahlungsaufforderung des Verteidigungsministeriums an die Einheiten und Staatsunternehmen unter der Leitung des Verteidigungsministeriums zu vermerken. Er ist außerdem dafür verantwortlich, die zuständigen Behörden mit der Einziehung und Zahlung der jährlichen Landnutzungsgebühr gemäß den Bestimmungen des Dekrets 102/2024/ND-CP und dieses Dekrets bei den Einheiten und Staatsunternehmen unter der Leitung des Verteidigungsministeriums zu beauftragen.
Stellt die zuständige Behörde bei einer Inspektion fest, dass das Subjekt, das Land zur Landesverteidigung in Verbindung mit Arbeitsproduktions- und Wirtschaftsbautätigkeiten nutzt, das Land nicht in Übereinstimmung mit dem von der zuständigen Behörde genehmigten Landnutzungsplan nutzt, muss es die gemäß den Vorschriften reduzierte jährliche Landnutzungsgebühr zurückzahlen.
Befreiungen und Ermäßigungen von Landnutzungsgebühren werden in notwendigen Fällen zur Umsetzung sozioökonomischer Strategien, zur Stabilisierung der Makroökonomie, zur Unterstützung der Produktion und Geschäftsentwicklung, zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit und zur Lösung von Problemen, die bei der jährlichen sozioökonomischen Managementpraxis auftreten, wie folgt umgesetzt: Auf Grundlage der Aufgaben und Lösungen im sozioökonomischen Entwicklungsplan der zuständigen Behörden oder der von den zuständigen Behörden zugewiesenen Aufgaben unterwirft sich das Finanzministerium den Regierungsvorschriften zur Befreiung und Ermäßigung von Landnutzungsgebühren für ein Jahr, wie in diesem Absatz vorgeschrieben.
30%ige Reduzierung der Grundrente im Jahr 2025 bei jährlicher Grundrentenzahlung
Bezüglich der Reduzierung der im Jahr 2025 zu zahlenden Grundmiete sieht das Dekret eine Reduzierung der im Jahr 2025 zu zahlenden Grundmiete um 30 % für Landnutzer gemäß Artikel 4 des Landgesetzes von 2024 vor, denen der Staat in Form einer jährlichen Grundmiete Land gepachtet hat (einschließlich Fällen mit und ohne Rechtsdokumenten bezüglich des Landes, die das Land jedoch nutzen und im Jahr 2025 die vorgeschriebene Grundmiete zahlen müssen, sowie Fällen, in denen Landnutzer das Land nutzen, aber keine Grundbuchaufzeichnungen gemäß den Vorschriften des Landgesetzes erstellt haben).
Diese Bestimmung gilt sowohl für Fälle, in denen Landnutzer keinen Anspruch auf Befreiung oder Reduzierung der Grundpacht haben oder die Befreiungs- oder Reduzierungsfrist abgelaufen ist, als auch für Fälle, in denen Landnutzer derzeit gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes und anderer relevanter Gesetze eine Reduzierung der Grundpacht genießen.
Die Reduzierung der Grundrente für 2025 wird auf Grundlage der für 2025 gemäß der Mitteilung über die Einziehung der Grundrente (sofern vorhanden) zu zahlenden Grundrente berechnet. Falls keine Mitteilung über die Einziehung der Grundrente vorliegt, wird sie gemäß den Bestimmungen des Grundrentengesetzes berechnet. Die Reduzierung wird nicht auf ausstehende Grundrenten aus den Jahren vor 2025 und etwaige Verzugsgebühren angewendet.
Falls der Landnutzer gemäß den Vorschriften eine Reduzierung der Grundmiete und/oder Abzüge für Entschädigungen und Räumung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Grundmiete erhält, wird die Reduzierung der Grundmiete auf der Grundlage des Betrags der zu zahlenden Grundmiete (sofern vorhanden) berechnet, nachdem diese gemäß den gesetzlichen Vorschriften reduziert und/oder abgezogen wurde (mit Ausnahme der reduzierten Grundmiete von 2024 gemäß den Vorschriften im Dekret Nr. 87/2025/ND-CP vom 11. April 2025 der Regierung zur Regelung der Reduzierung der Grundmiete im Jahr 2024).
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Entscheidung zur Senkung der Grundmiete im Jahr 2025 gemäß den Vorschriften muss der Investor, der vom Staat Land gepachtet hat und jährliche Grundmiete zahlt, um in den Bau und die Geschäftsinfrastruktur von Industrieparks, Industrieclustern und Exportverarbeitungszonen zu investieren (Investor), die gesenkte Grundmiete für die vom Investor untervermietete Landfläche gemäß den Vorschriften in Klausel 6, Artikel 202 des Bodengesetzes von 2024 zuteilen (gleichmäßige Zuteilung entsprechend dem Verhältnis der an die Subjekte untervermieteten Landfläche gemäß den Vorschriften in Klausel 6, Artikel 202 des Bodengesetzes von 2024). Der Investor muss die gesenkte Grundmiete für die nicht untervermietete Landfläche nicht zuteilen.
Verfahren zur Reduzierung der Grundrente im Jahr 2025
Landnutzer müssen vom Inkrafttreten dieses Dekrets bis zum 30. November 2025 einen Antrag auf Reduzierung der Grundpacht wie vorgeschrieben (auf eine der folgenden Arten: direkt, per Post, elektronisch, über das Online-Portal des öffentlichen Dienstes oder auf andere im Steuerverwaltungsgesetz vorgeschriebene Weise) bei der Steuerbehörde oder anderen im Landgesetz und im Steuerverwaltungsgesetz vorgeschriebenen Stellen einreichen.
Die in diesem Dekret vorgeschriebene Reduzierung der Grundpacht für das Jahr 2025 wird nicht auf Fälle angewendet, in denen Landnutzer nach dem 30. November 2025 Anträge stellen.
Auf Grundlage des vom Landnutzer wie vorgeschrieben eingereichten Antrags auf Pachtminderung und der Pachtzahlungsmitteilung des Landnutzers für 2025 (sofern vorhanden) legt die zuständige Behörde oder Person spätestens 30 Tage nach Erhalt des Antrags auf Pachtminderung wie vorgeschrieben die Höhe der zu mindernden Pacht fest und erlässt einen Beschluss über die Pachtminderung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Landnutzungsgebühren, Pacht und Steuerverwaltung.
Falls die zuständige Behörde oder Person für den Landnutzer eine verordnungsgemäße Reduzierung der Grundrente beschlossen hat, die zuständige Behörde dann jedoch im Rahmen einer Inspektion, Untersuchung oder Prüfung feststellt, dass der Landnutzer keinen Anspruch auf eine verordnungsgemäße Reduzierung der Grundrente hat, muss der Landnutzer die reduzierte Grundrente und die auf den reduzierten Betrag berechneten Verzugsgebühren gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes an den Staatshaushalt zurückzahlen.
Der Zeitraum für die Berechnung der Verzugsgebühren wird vom Zeitpunkt der Reduzierung des Pachtzinses bis zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem die zuständige staatliche Stelle über die Einziehung des reduzierten Pachtzinses entscheidet.
Falls der Landnutzer die Grundrente für das Jahr 2025 bezahlt hat, aber nachdem die zuständige Behörde oder Person eine Kürzung der Grundrente festgestellt und beschlossen hat, einen Überschuss an Grundrente aufweist, wird der zu viel gezahlte Betrag gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und anderer relevanter Gesetze von der Grundrente des folgenden Zeitraums oder des folgenden Jahres abgezogen; falls keine weitere Frist zur Zahlung der Grundrente besteht, wird der zu viel gezahlte Betrag gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und anderer relevanter Gesetze ausgeglichen oder zurückerstattet.
Dieses Dekret tritt am 19. August 2025 in Kraft.
Sollten die in diesem Dekret genannten Rechtsdokumente geändert, ergänzt oder ersetzt werden, gelten die entsprechenden Bestimmungen der geänderten, ergänzten oder ersetzten Dokumente.
Gleichzeitig werden die Bestimmungen über die bevorzugte Befreiung und Reduzierung der Grundpacht für Produktions- und Geschäftsbetriebe, die behinderte Arbeitnehmer beschäftigen, gemäß Punkt d, Klausel 1, Artikel 9 des Dekrets Nr. 28/2012/ND-CP./ abgeschafft.
Quelle: https://baolangson.vn/cac-truong-hop-nao-duoc-mien-giam-tien-su-dung-dat-tien-thue-dat-5056616.html
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