Die Staatsbank fordert die Förderung bargeldloser Zahlungsaktivitäten. (Quelle: VnEconomy) |
Im offiziellen Schreiben 3956/NHNN-TT forderte die Staatsbank von Vietnam (SBV) Banken, ausländische Bankfilialen und Zahlungsvermittlungsdienstleister auf, die folgenden Inhalte umzusetzen:
1. Weiterhin Vorzugsprogramme und -richtlinien für Zahlungsdienstgebühren und Zahlungsvermittler für Kunden erforschen und anwenden, wobei der Befreiung von Kontoführungsgebühren und Gebühren für Bargeldabhebungen für Kunden aus der Gruppe der Begünstigten von Sozialversicherungspolicen Vorrang eingeräumt wird.
2. Reagieren Sie aktiv und setzen Sie proaktiv praktische Aktivitäten im Rahmen des Cashless Day-Programms im Jahr 2023 durch Anreizprogramme und entsprechende Werbemaßnahmen während der Veranstaltung (im Juni 2023 und mit dem Höhepunkt am Cashless Day – 16. Juni 2023) um, insbesondere:
2.1. Banken, ausländische Bankfilialen
- Erforschen und wenden Sie angemessene Anreizrichtlinien an. Koordinieren Sie sich mit Zahlungsakzeptanzeinheiten (Strom-, Wasser-, Telekommunikationsdienstanbieter, E-Commerce-Sites, Supermärkte, Restaurants, Einkaufszentren usw.), um Werbeprogramme, Serviceförderung und Kundenwertschätzung umzusetzen und Kunden zu ermutigen, bargeldlose Zahlungen zu leisten, wie beispielsweise:
Befreiung von Zahlungsdienstgebühren; Geschenke, Rückerstattungen, Rabatte auf Waren und Dienstleistungen, Bonuspunkte usw. für Kunden bei der Eröffnung neuer Zahlungskonten, Bankkarten usw. oder bei der Zahlung von Rechnungen, bei der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit bargeldlosen Zahlungsmethoden (Kartenzahlungen, Zahlungen über Mobiltelefonanwendungen, Zahlungen über QR-Codes, Lastschriften usw.);
- Erwägen Sie die Einführung bevorzugter Rabattgebühren für Zahlungsakzeptanzeinheiten, die während der Veranstaltung an Werbeprogrammen, Serviceförderungen und Kundenwertschätzungen der Bank teilnehmen und diese begleiten.
2.2. Organisationen, die zwischengeschaltete Zahlungsdienste anbieten
- Koordinieren Sie sich mit Banken, ausländischen Bankfilialen, Organisationen, die Waren und Dienstleistungen anbieten, um angemessene Anreiz- und Werberichtlinien (Rabatte, Rabatte, Rückerstattungen, Bonuspunkte, Lotterie usw.) für Kunden zu erforschen und anzuwenden, die Zahlungsvermittlungsdienste nutzen;
- Zahlungsvermittlungsdienstleister, die E-Wallet-Dienste anbieten, verfügen über angemessene Anreizrichtlinien (kostenlose oder ermäßigte Gebühren, Geschenkgutscheine usw.) für Kunden, die sich erfolgreich registrieren und ihre E-Wallet-Konten mit inländischen Debitkarten und Zahlungskonten verknüpfen.
3. Banken, ausländische Bankfilialen und Zahlungsvermittlungsdienstleister müssen proaktiv ihre eigenen Anreizprogramme und -richtlinien entwickeln, diese bei den Kunden bewerben und sich bei der Umsetzung mit den entsprechenden Organisationen und Einheiten abstimmen.
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