Frau Dang Thi Huyen Trang, Vorstandsvorsitzende der Savitax Tax Consulting Joint Stock Company, erklärte, dass es unter den Zulagen und Subventionen, die nicht der persönlichen Einkommenssteuer unterliegen, Härtefallzulagen für Arbeitnehmer gebe, unter anderem in Fällen plötzlicher Schwierigkeiten, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Geburt oder Adoption eines Kindes, verminderter Arbeitsfähigkeit, einmaliger Altersrente, monatlicher Sterbegeldleistungen und anderer Zulagen.

Auch einige andere Zulagen und Zuschüsse unterliegen nicht der Einkommensteuer, wie etwa: Abfindungen, Arbeitslosengeld; Gift- und Gefahrenstoffzulage; Regionalzulage...

Von der Einkommensteuer befreites Einkommen

Laut Frau Trang gibt es derzeit fünf Einkommensarten, die von der Einkommensteuer befreit sind.

Zum einen handelt es sich um Einkommen im Zusammenhang mit Löhnen und Gehältern, darunter: Einkommen von Haushalten und Einzelpersonen, die direkt in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind; Nachtarbeit und Überstundenvergütung; Rente aus der Sozialversicherungskasse; Einkünfte aus Löhnen und Gehältern der Besatzungsmitglieder; Einkünfte von Personen, die Schiffseigner sind, und von Personen, die das Recht haben, das Schiff zu nutzen.

Ergänzung zur Einkommensteuerbefreiung.jpg
Es gibt fünf Arten von Einkünften, die von der Einkommensteuer befreit sind. Foto: Nam Khanh

Zweitens gibt es Einkünfte im Zusammenhang mit Grundstücken: Einkünfte aus der Übertragung von Häusern und Landnutzungsrechten; Einkünfte aus dem Wert individueller Landnutzungsrechte; Einkünfte aus der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen von Haushalten.

Drittens gibt es Einkünfte im Zusammenhang mit Geld: Einkünfte aus Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten; Überweisungseinkommen.

Viertens sind Einkünfte im Zusammenhang mit Verwandten: Einkünfte aus Immobilienübertragungen; Einkünfte aus Erbschaften und Schenkungen von Immobilien.

Fünf sind Einkünfte im Zusammenhang mit wohltätigen Zwecken, wie etwa Einkünfte aus einem Wohltätigkeitsfonds.

10 Einkommen, die der Einkommensteuer unterliegen

Laut Frau Trang gibt es zehn Einkommensarten, die der persönlichen Einkommensteuer unterliegen.

Erstens, Einkünfte aus Gehältern und Löhnen: Gehälter, Löhne und Beträge der Art der Gehälter und Löhne; Zulagen, Subventionen.

Zweitens, Einkünfte aus Geschäftstätigkeit: Produktion und Handel von Waren und Dienstleistungen; unabhängige Praxis einer Einzelperson.

Drittens, Einkünfte aus Kapitalanlagen: Darlehenszinsen; Dividendenrendite; andere Formen.

Viertens, Einkünfte aus Kapitaltransfer: Kapitaltransfer in Wirtschaftsorganisationen; Übertragung von Wertpapieren; andere Formen.

Jahr, Einkünfte aus Immobilienübertragung: Übertragung von Landnutzungsrechten und mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten; Übertragung des Eigentums oder der Nutzung von Wohnraum; Übertragung von Landpachtrechten, Pachtrechten für Wasseroberflächen; Sonstige Einkünfte aus Immobilienübertragungen.

Sechstens, Einkünfte aus Gewinnen: Gewinne aus Wetten; Preise bei Spielen und Wettbewerben gewinnen; andere Formen des Gewinnens.

Sieben, Einkünfte aus Urheberrechten: Rechte an geistigem Eigentum; Technologietransfer

Acht, Einnahmen aus Franchising.

Neun, Einkünfte aus dem Erhalt von Geschenken umfassen: Wertpapiere; Kapital in Wirtschaftsorganisationen; Geschäftsniederlassung; Immobilie; Sonstige Vermögensgegenstände

Zehntens umfassen Einkünfte aus Erbschaften: Wertpapiere; Kapital in Wirtschaftsorganisationen; Geschäftsniederlassung; Immobilie; Sonstige Vermögensgegenstände