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Ab Dezember wird die Lehrer-Beförderungsprüfung abgeschafft

Báo Thanh niênBáo Thanh niên01/12/2024

Die Ersetzung von Prüfungen durch neue Regelungen zur Berücksichtigung der Beförderung von Lehrerberufstiteln und die Festlegung von Regeln für die Berechnung von Preisen für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen sind wichtige Maßnahmen, die ab Dezember dieses Jahres in Kraft treten.


Erwägen Sie die Beförderung von Lehrkräften anhand bestimmter Kriterien

Das Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zur Regelung der Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung der Beförderung von Berufstiteln für öffentliche Vorschul- und Grundschullehrer sowie für Hochschullehrer tritt am 15. Dezember in Kraft.

Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 34/2021/TT-BGDDT, das die Standards und Bedingungen für die Prüfung oder Beförderung sowie Inhalt, Form und Bestimmung der erfolgreichen Kandidaten bei der Prüfung zur Beförderung der Berufsbezeichnungen öffentlicher Vorschul- und Allgemeinbildungslehrer regelt.

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Ab Dezember wird die Prüfung zur Lehrerberufung abgeschafft und es gelten neue, strengere Regelungen.

Das neue Rundschreiben legt weder die Standards noch die Bedingungen für Beförderungsprüfungen fest, da die Regierung das Format der Beförderungsprüfungen abgeschafft hat. Es legt auch nicht Inhalt, Format und Bestimmung der erfolgreichen Kandidaten der Beförderungsprüfung fest, da die Regierung dies im Detail in der Verordnung Nr. 85/2023/ND-CP festgelegt hat.

Das neue Rundschreiben legt insbesondere die Standards und Bedingungen für die Anmeldung zur Versetzung in die Besoldungsgruppe II und I für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte für Allgemeinbildung und Lehramt an Universitäten fest.

Hinsichtlich der Qualitätseinstufungsstandards während der Arbeitszeit gilt, dass während der Zeit, in der man den Berufstitel Lehrer/in der dritten Klasse oder einen gleichwertigen Titel innehat, 2 Jahre (für Vorschule) und 3 Jahre (für allgemeine Bildung, Universitätsvorbereitung) Arbeit unmittelbar vor dem Jahr geleistet werden müssen, das für die Beförderung zum Berufstitel in Betracht kommt, deren Qualität auf dem Niveau „Aufgaben gut erledigen“ oder höher eingestuft ist.

Während der Zeit des Führens der Berufsbezeichnung Lehrer/in der Stufe II oder einer gleichwertigen Bezeichnung muss die Qualität der dem Jahr, das für die Beförderung in die Berufsbezeichnung in Betracht kommt, vorangegangenen 5 Jahre mit der Note „gute Aufgabenerledigung“ oder höher eingestuft sein, davon mindestens 2 Jahre mit der Note „ausgezeichnete Aufgabenerledigung“.

Diese Regelung soll laut Ministerium für Bildung und Ausbildung den Richtlinien des Innenministeriums zur Festlegung der Struktur der Berufsbezeichnungen von Beamten in öffentlichen Dienststellen entsprechen, die ihre laufenden Ausgaben teilweise selbst finanzieren, sowie in öffentlichen Dienststellen, deren regelmäßige Ausgaben durch den Staatshaushalt gedeckt werden. Der maximale Anteil der Berufsbezeichnungen der Stufe I beträgt nicht mehr als 10 %, der maximale Anteil der Berufsbezeichnungen der Stufe II und gleichwertiger Stufen beträgt nicht mehr als 50 %.

Das neue Rundschreiben legt fest, dass ein Emulationstitel und eine Auszeichnung nicht gleichzeitig bei zwei Beförderungen von Stufe III zu Stufe II und von Stufe II zu Stufe I verwendet werden können. Es legt insbesondere die Bestimmung der Zeit fest, die der entsprechende Berufstitel innehat, um den Gemeinden die Berechnung der Zeit zu erleichtern, die sie den nächstniedrigeren Rang innehaben, wenn sich Lehrer für die Teilnahme an der Beförderung des Berufstitels anmelden.

Leitlinien zur Preisgestaltung von Bildungs- und Schulungsdienstleistungen

Ab dem 16. Dezember tritt das Rundschreiben zur Anleitung des Prozesses zur Entwicklung, Bewertung und Verbreitung wirtschaftlich -technischer Normen und Preismethoden für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen offiziell in Kraft.

In diesem Rundschreiben legt das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung fest, dass der Preis für allgemeine und berufliche Bildung alle tatsächlichen Kosten umfasst, die anfallen, um die allgemeine und berufliche Bildung der Lernenden abzuschließen und die von den zuständigen Behörden festgelegten Kriterien und Standards zu erfüllen. Dazu gehören Gehaltskosten, Materialkosten, Verwaltungskosten, Abschreibungs-/Amortisierungskosten des Anlagevermögens, sonstige Kosten und etwaige Ansammlungen oder Gewinne.

Die Preise für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen werden nach Niveau, Qualifikation, Fachgebiet, Branche, Branchengruppe, Ausbildungsprogramm und Bildungs- und Ausbildungsform differenziert und jährlich angepasst, wenn sich die Faktoren ändern, die die Preise für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen bestimmen.

Die Preise für Bildungs- und Schulungsdienstleistungen umfassen: Gehaltskosten, Materialkosten, Verwaltungskosten, Abschreibung/Amortisierung von Anlagevermögen, sonstige Kosten und Ansammlung oder Gewinn (falls vorhanden).

Dabei umfassen die Gehaltskosten: Beträge, die an Lehrer, Dozenten, Manager und Mitarbeiter zu zahlen sind, die direkt an der Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen beteiligt sind, einschließlich Gehälter, Löhne und gehaltsbezogene Zulagen, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Gewerkschaftsbeiträge und andere gemäß den geltenden Gesetzen zu zahlende Kosten.

Materialkosten sind Kosten für Lehr-, Lern-, Übungs-, Experimentier- und wissenschaftliche Forschungstätigkeiten; zu den Dienstleistungstätigkeiten zählen: Kosten für Schreibwaren, Werkzeuge, Ausrüstung, Strom und Wasser … sowie sonstige Kosten, die auf der Grundlage des Materialverbrauchs und der Materialstückpreise ermittelt werden.

Verwaltungskosten sind Kosten für die Betreuung von Abteilungen und Büros der Verwaltungsabteilung einer Bildungseinrichtung, einschließlich Einschreibegebühren; Kosten für den Kauf und die Verwendung technischer Dokumente, Patente usw.

Die Abschreibung bzw. Abnutzung von Anlagevermögen sind die Kosten der Abschreibung bzw. Abnutzung von Gebäuden, Maschinen, Ausrüstung und anderem Anlagevermögen, das bei der Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen verwendet wird. Sie werden gemäß den Bestimmungen des Finanzministeriums und dem von den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Fahrplan zur Einbeziehung der Abschreibung bzw. Abnutzung von Anlagevermögen in den Preis von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen berechnet.

Zu den sonstigen Kosten zählen sonstige vorgeschriebene Steuern, Grundrenten und sonstige Gebühren und Abgaben.


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Quelle: https://thanhnien.vn/bo-thi-thang-hang-giao-vien-tu-thang-12-185241201102859734.htm

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