Am 21. Juli erließ das Ministerium für Bildung und Ausbildung (MOET) Beschlüsse zur Festlegung der Schwellenwerte zur Sicherstellung der Inputqualität für den Gesundheitssektor mit Praxiszertifikaten auf Universitätsniveau, den Sektor der Lehrerausbildung auf Universitätsniveau und den Sektor der Vorschulerziehung auf College-Niveau im Jahr 2023.
Dementsprechend bleibt die Schwelle zur Sicherstellung der Eingangsqualität anhand der Abiturnoten für die Einschreibung in diese beiden Hauptfachgruppen im Jahr 2023 für Kandidaten in Region 3 mit der Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Kombinationen aus 3 Prüfungen/Fächern im Wesentlichen unverändert wie im Jahr 2022.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung wird die Ergebnisse der medizinischen Aufnahmeprüfung auf dem Niveau von 2022 belassen (illustratives Foto – Internetquelle).
Konkret liegt die Zulassungsschwelle für universitäre Lehramtsstudiengänge bei 19 Punkten. Für die Fächer Sport, Musikpädagogik und Bildende Kunstpädagogik beträgt die Mindestpunktzahl 18 Punkte für die Kombination der 3 kulturwissenschaftlichen Fächer. Andere Zulassungskombinationen werden nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung umgesetzt.
Die Zulassungsschwelle für den Studiengang Frühpädagogik auf College-Niveau beträgt 17 Punkte für die Zulassungskombination aus 3 kulturwissenschaftlichen Fächern. Andere Zulassungskombinationen werden nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung umgesetzt.
Für den Gesundheitsbereich mit Praxiszertifikat beträgt die Qualitätssicherungsschwelle für den medizinischen und zahnmedizinischen Bereich 22,5 Punkte; Pharmazie und Traditionelle Medizin sind 21 Punkte; Zu den Hauptfächern zählen: Krankenpflege, Präventivmedizin, Geburtshilfe, Medizinlabortechnik, Medizinische Bildgebungstechnik, Rehabilitationstechnik und Zahnprothetiktechnik, was 19 Punkte entspricht.
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